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- Rechtsanwaltskanzlei Martin Kunzendorff
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 29. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Kunzendorff ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich von Anfang an auf Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Er ist Fachanwalt für beide Rechtsgebiete. Seine Kanzlei befindet sich in der Landwehrstraße 3a in Landau. Im Verkehrsrecht gehören Autokauf und -leasing, Oldtimer- und Wohnmobilkauf, Verkehrsunfälle, Bußgeldsachen sowie Verkehrsstrafrecht zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Das Angebot richtet sich unter anderem an schuldlos Geschädigte nach Verkehrsunfällen. Im Versicherungsrecht liegen seine Schwerpunkte im Personenversicherungsrecht, insbesondere bei Berufsunfähigkeit und Unfall, sowie im Sachversicherungsrecht, insbesondere bei Gebäude und Hausrat. Kunzendorff ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Kanzlei nennt außerdem Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Erbrecht als Fachgebiete weiterer Anwältinnen. Für die Mandatsaufnahme stehen Online-Fragebögen und PDF-Formulare zur Verfügung. Unterlagen können per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden. Die Kanzlei benötigt Mandantenfragebogen, Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterzeichnet zurück.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kunzendorff.de, kunzendorff.de
Beratung in Landau in der Pfalz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff ist seit über 20 Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Landwehrstraße 3a in 76829 Landau in der Pfalz. Er hat sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an auf Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und führt für beide Gebiete den Fachanwaltstitel. Das Profil nennt zugleich Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Hier ist eine Unterscheidung wichtig: Die Kanzleibeschreibung ordnet Arbeitsrecht und Familienrecht den Fachgebieten weiterer Anwältinnen zu. Bei einer Anfrage lässt sich deshalb zunächst klären, wer innerhalb der Kanzlei für das jeweilige Anliegen zuständig ist. Im Verkehrsrecht bearbeitet Kunzendorff Themen rund um Autokauf und Leasing, darunter auch den Kauf von Oldtimern und Wohnmobilen. Typische Anliegen betreffen etwa behauptete Fahrzeugmängel, vertragliche Pflichten oder Auseinandersetzungen bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Hinzu kommen Verkehrsunfälle, Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht. Die Kanzlei richtet ihr Angebot unter anderem an schuldlos Geschädigte nach Verkehrsunfällen. Bei solchen Fällen geht es regelmäßig darum, den Unfallhergang, die Haftungsverteilung und die dokumentierten Schäden anhand der verfügbaren Unterlagen einzuordnen. Im Versicherungsrecht liegen die genannten Schwerpunkte bei Personenversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen, sowie bei Gebäude- und Hausratversicherungen. Ratsuchende beschäftigen hier häufig Fragen zum vereinbarten Versicherungsschutz, zur Prüfung eines Leistungsantrags oder zu einer abgelehnten Versicherungsleistung. Kunzendorff ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Arbeitsrechtliche Anfragen können beispielsweise Arbeitsverträge, Kündigungen oder Zeugnisse betreffen; im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu gemeinsamen Kindern im Mittelpunkt. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Landau in der Pfalz. Ein bestimmter Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen oder einzelne zuständige Gerichte sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Allgemein gehören arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, während Familiensachen bei den Familiengerichten der Amtsgerichte behandelt werden. Verkehrs- und Versicherungsstreitigkeiten können je nach Gegenstand unterschiedlichen Gerichten zugeordnet sein. Für eine Anfahrt zur Landwehrstraße 3a empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp zusammenfassen und das betroffene Rechtsgebiet sowie wichtige Termine nennen. Ob und durch wen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Für die Mandatsaufnahme stehen dort Online-Fragebögen und PDF-Formulare zur Verfügung. Unterlagen können per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden. Nach den Kanzleiangaben werden Mandantenfragebogen, Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterzeichnet zurück benötigt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landau in der Pfalz
Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Kunzendorff liegt in der Landwehrstraße 3a in Landau in der Pfalz, Postleitzahl 76829. Die vorliegenden Angaben enthalten weder eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil noch eine belegte Beschreibung als Innenstadtlage. Auch zu Barrierefreiheit, Parkmöglichkeiten oder konkreten Haltestellen liegen keine Informationen vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet daher die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung. Einzelheiten zum Zugang und zu einem persönlichen Termin lassen sich vorab mit der Kanzlei abstimmen. Konkrete Gerichte sind im Faktenmaterial nicht genannt. Für die im Profil aufgeführten arbeitsrechtlichen Anliegen ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, Lohnforderungen oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhalts- und Kindschaftssachen werden grundsätzlich bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten; allein die Kanzleianschrift in Landau entscheidet darüber nicht. Bei Kunzendorffs persönlichen Schwerpunkten Verkehrsrecht und Versicherungsrecht kommen unterschiedliche Verfahrenswege in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, aus Fahrzeugkäufen oder über Versicherungsleistungen werden je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgerichten verhandelt. Gerichtliche Bußgeldverfahren in Verkehrssachen werden regelmäßig vor Amtsgerichten geführt. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe gehören zur Strafgerichtsbarkeit. Für die erste Übermittlung von Unterlagen ist nach den Kanzleiangaben keine Anfahrt erforderlich: Dafür stehen E-Mail, Fax und Post zur Verfügung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Beauftragung benötigt die Kanzlei Mandantenfragebogen, Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterzeichnet zurück; die Widerrufsbelehrung soll zweifach unterzeichnet werden. Die Fragebögen können direkt online oder auf dem Rechner beziehungsweise ausgedruckt ausgefüllt und per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für die Beauftragung benötigt die Kanzlei Mandantenfragebogen, Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterzeichnet zurück; die Widerrufsbelehrung soll zweifach unterzeichnet werden. Die Fragebögen können direkt online oder auf dem Rechner beziehungsweise ausgedruckt ausgefüllt und per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- TOP Rechtsanwalt, FOCUS
- TOP Rechtsanwalt, FOCUS
- TOP Rechtsanwalt, FOCUS
- TOP Rechtsanwalt, FOCUS
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung gehören insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs dazu; bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb zeitkritische Schreiben bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden sollten. Da die Kanzleibeschreibung Arbeitsrecht weiteren Anwältinnen zuordnet, sollte zugleich die zuständige Ansprechperson geklärt werden.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
- Eine familienrechtliche Anfrage sollte zunächst erkennen lassen, welches Thema im Vordergrund steht: etwa die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung, Unterhalt oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Hilfreich sind eine knappe Beschreibung der familiären Situation, wichtige Daten und Hinweise auf bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben. Je nach Anliegen können Einkommensunterlagen und bisheriger Schriftwechsel relevant werden. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht ungeordnet versandt werden; welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich zunächst abstimmen. Auch die zuständige Ansprechperson innerhalb der Kanzlei sollte vorab geklärt werden.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für eine anwaltliche Prüfung benötigt?
- Wichtig sind zunächst Datum, Ort und Ablauf des Unfalls sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen. Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen sowie ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Zur Dokumentation von Schäden kommen beispielsweise Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder bei Verletzungen ärztliche Unterlagen in Betracht. Auch Schreiben der gegnerischen oder eigenen Versicherung sind relevant. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht allein aus der Schilderung eines Beteiligten ableiten.
- Was ist bei einer abgelehnten Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Gebäude- oder Hausratversicherung für die Anfrage wichtig?
- Für eine allgemeine Einordnung werden regelmäßig der Versicherungsschein, die zugehörigen Versicherungsbedingungen, der Leistungsantrag beziehungsweise die Schadenmeldung und das Ablehnungsschreiben benötigt. Wichtig ist außerdem der bisherige Schriftwechsel mit dem Versicherer. Bei Berufsunfähigkeit oder Unfall können medizinische Unterlagen eine Rolle spielen, bei Gebäude- und Hausratschäden etwa Fotos, Belege oder Gutachten. Entscheidend ist, welche Leistung aus welchem Vertrag beansprucht wird und wie der Versicherer seine Entscheidung begründet. Genannte Fristen und das Eingangsdatum wichtiger Schreiben sollten in der Anfrage erkennbar sein; eine Ablehnung allein erlaubt noch keine Aussage über die rechtliche Bewertung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Kunzendorff
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 166 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Landau in der Pfalz
- Barbara Vock · Familienrecht
- Marco Werther · Familienrecht
- Michael R. Kornmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: kunzendorff.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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