Veröffentlichtes Profil

Marco Werther

Marco Werther – Fachanwalt für Migrationsrecht und Strafrecht in Landau

Zuletzt aktualisiert am 29. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Fachanwalt für Strafrecht · Kanzlei Werther

Xylanderstraße 19, 76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 141314

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Werther
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 29. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marco Werther ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Werther in Landau / Pfalz. Er wird auf der Kanzlei-Webseite als Fachanwalt für Migrationsrecht und Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt. Als weitere Schwerpunkte nennt die Seite Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Im Rechtsgebietsverzeichnis der Kanzlei stehen außerdem Asyl- und Ausländerrecht, Sozialhilferecht sowie Straf- und Bußgeldrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Xylanderstraße 19 in 76829 Landau. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Die Kontaktseite bietet zudem ein Nachrichtenformular mit Feldern für Name, Rückrufnummer, E-Mail-Adresse und Nachricht. Die Webseite enthält Rubriken zu Rechtsgebieten auf Englisch, Persisch und Russisch. Sprechzeiten werden auf der Startseite und der Kontaktseite mit voneinander abweichenden Zeiten aufgeführt; beide nennen auch Termine nach Vereinbarung. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis oder zur anwaltlichen Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-landau.de, ra-landau.de

Beratung in Landau in der Pfalz – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Marco Werther ist in der Kanzlei Werther in Landau in der Pfalz tätig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Kanzlei-Webseite wird er außerdem als Fachanwalt für Migrationsrecht und Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt. Diese Fachanwaltsbezeichnungen beziehen sich auf eigenständige Rechtsgebiete; eine Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Als weitere Schwerpunkte der Kanzlei werden Verkehrsrecht und Mietrecht aufgeführt. Das Rechtsgebietsverzeichnis nennt zudem Asyl- und Ausländerrecht, Sozialhilferecht sowie Straf- und Bußgeldrecht. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung, die Voraussetzungen einer Scheidung und Fragen des Unterhalts. Auch die elterliche Sorge, der Umgang mit Kindern und die Aufteilung gemeinsam erworbenen Vermögens können Anlass für eine Mandatsanfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnissen. Je nach Anliegen sind etwa Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen oder bisherige gerichtliche Schreiben von Bedeutung. Welche Themen zusammengehören und welche getrennt behandelt werden müssen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die weiteren genannten Rechtsgebiete können Berührungspunkte zu familiären Veränderungen haben. So können bei grenzüberschreitenden Familienverhältnissen neben familienrechtlichen Fragen auch aufenthaltsrechtliche Gesichtspunkte relevant werden. Das Migrationsrecht umfasst allgemein Fragen zu Einreise, Aufenthalt und aufenthaltsrechtlichem Status. Im Strafrecht stehen dagegen strafrechtliche Vorwürfe und die Rechte der Beteiligten im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren im Mittelpunkt. Mietrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Mietverträge und Kündigungen, verkehrsrechtliche Anliegen etwa Unfallfolgen oder Bußgeldvorwürfe. Ob mehrere Bereiche bei einer Anfrage zusammenwirken, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände einordnen. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Xylanderstraße 19, 76829 Landau in der Pfalz. Ein bestimmter Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen und einzelne zuständige Gerichte sind in den Angaben nicht benannt. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten prüfen. Die Kanzlei-Webseite nennt Telefon, E-Mail und ein Nachrichtenformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und erreichbare Kontaktdaten erleichtern die erste Zuordnung. Da die veröffentlichten Sprechzeiten voneinander abweichen, empfiehlt sich eine Terminbestätigung; Termine nach Vereinbarung werden ausdrücklich genannt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landau in der Pfalz

Die Kanzlei Werther befindet sich in der Xylanderstraße 19 in 76829 Landau in der Pfalz. Die vorliegenden Informationen erlauben keine gesicherte Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil und keine Aussage darüber, ob die Anschrift als Innenstadtlage einzuordnen ist. Für einen persönlichen Termin bildet daher die vollständige Adresse den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, kann aktuelle Verbindungen anhand dieser Anschrift prüfen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf direkt erfragt werden. Einzelne Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt. Für den Profilhauptschwerpunkt Familienrecht sind typischerweise Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Strafverfahren werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung insbesondere vor Amts- oder Landgerichten geführt. Aufenthalts- und asylrechtliche Streitigkeiten fallen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für Ratsuchende in Landau ist deshalb zwischen dem Ort des anwaltlichen Gesprächs und dem möglicherweise anderen Ort eines gerichtlichen Verfahrens zu unterscheiden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, Telefon für Rückruf, E-Mail-Adresse und Ihrer Nachricht vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, Telefon für Rückruf, E-Mail-Adresse und Ihrer Nachricht vor.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommensnachweise und bestehende Vereinbarungen Bedeutung haben. Bereits erhaltene Schreiben eines Gerichts oder der Gegenseite sollten mit ihrem Eingangsdatum kenntlich gemacht werden. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa Gesundheit, Erziehung und Vermögensverwaltung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung beantwortet daher nicht automatisch sämtliche Fragen zu Entscheidungen und Kontakten. Bei gerichtlichen Regelungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und den konkreten Klärungsbedarf sachlich zu beschreiben.
Welche Unterhaltsfragen können nach einer Trennung entstehen?
Nach einer Trennung können insbesondere Kindesunterhalt und Unterhalt zwischen Ehegatten eine Rolle spielen. Dabei sind Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt rechtlich zu unterscheiden. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und der jeweiligen Lebenssituation ab. Auch Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten können relevant sein. Für eine erste Prüfung werden deshalb häufig nachvollziehbare Angaben zu Einnahmen und wirtschaftlichen Belastungen benötigt. Allgemeine Tabellen oder Onlineberechnungen können Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine Einordnung der individuellen Umstände.
Was ist bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Auslands- oder Aufenthaltsbezug wichtig?
Bei Familien mit Bezug zu mehreren Staaten können zusätzliche Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht oder zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen auftreten. Daneben können familiäre Veränderungen aufenthaltsrechtliche Bedeutung haben. Familienrecht und Migrationsrecht sind dabei getrennte Rechtsgebiete, auch wenn sich ihre Fragestellungen überschneiden. Für eine erste Anfrage sind etwa Staatsangehörigkeiten, gewöhnliche Aufenthaltsorte, vorhandene Aufenthaltstitel und bereits ergangene Entscheidungen wichtige Angaben. Ausländische Urkunden und mögliche Übersetzungserfordernisse können ebenfalls relevant werden. Welche Gesichtspunkte näher geprüft werden müssen, richtet sich nach dem konkreten Anliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marco Werther

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Marco Werther: 4,2 von 5 Sternen bei 43 Bewertungen
4,2 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Werther aus 43 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Marco Werther liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,2 von 5 · 43 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Werther insgesamt und nicht auf Marco Werther persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

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Google veröffentlicht zu diesen 43 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Xylanderstraße 19, 76829 Landau in der Pfalz

Montag bis Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 16:00 Uhr (Startseite und Fußbereich)
Montag – Freitag
9.oo – 12.oo Uhr, 13.oo – 15.30 Uhr (Kontaktseite)

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: ra-landau.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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