Veröffentlichtes Profil

Bernhard M. Schiffers

Bernhard M. Schiffers – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Koblenz

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Bernhard M. Schiffers

Casinostr. 39, 56068 Koblenz

Telefon: +49 261 973 893 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Bernhard M. Schiffers
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Bernhard M. Schiffers ist Rechtsanwalt in Koblenz und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er verfügt über 32 Jahre Berufserfahrung und ist auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert. Im Arbeitsrecht richtet sich sein Angebot an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bespricht die Kosten im Voraus und übernimmt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Auch im Verkehrsrecht erläutert er vor der Beauftragung ausführlich die Kosten und übernimmt die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung. Schiffers ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Außerdem ist er als Autor und Referent tätig. Seine Kanzlei in der Casinostr. 39 befindet sich direkt neben dem neuen Justizzentrum beziehungsweise der Deinhardpassage in Koblenz und verfügt über einen barrierefreien Zugang. Termine können telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: bernhardschiffers.de, bernhardschiffers.de

Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion

Bernhard M. Schiffers ist Rechtsanwalt in Koblenz sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seine Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Mit 32 Jahren Berufserfahrung ist er auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Er gehört den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein an und ist außerdem als Autor und Referent tätig. Die Kanzlei Bernhard M. Schiffers befindet sich in der Casinostr. 39, 56068 Koblenz. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Beginn, die Durchführung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Dazu gehören allgemein die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsansprüche, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Beschäftigte kann es darum gehen, eine erhaltene Erklärung einzuordnen oder offene Ansprüche zu klären. Arbeitgeber beschäftigen sich beispielsweise mit vertraglichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Schiffers unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab; insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Der zweite fachliche Schwerpunkt, das Verkehrsrecht, betrifft typische Anliegen wie die Regulierung von Unfallschäden, Streitigkeiten über Haftung und Schadenshöhe sowie Bußgeldvorwürfe im Straßenverkehr. Hier spielen häufig Unfallunterlagen, Schreiben von Versicherungen oder behördliche Bescheide eine Rolle. Für beide Rechtsgebiete ist belegt, dass Schiffers die Kosten vorab bespricht und die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernimmt. Eine vorhandene Versicherung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Angelegenheit vom Versicherungsschutz umfasst ist; dies richtet sich allgemein nach dem Vertrag und der konkreten Deckungsprüfung. Die Kanzlei liegt direkt neben dem neuen Justizzentrum beziehungsweise der Deinhardpassage in Koblenz und verfügt über einen barrierefreien Zugang. Die zentrale Lage bietet einen örtlichen Anknüpfungspunkt für Ratsuchende aus der Altstadt, aus Lützel und von der Karthause. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz, die insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen je nach Zuständigkeit eine Rolle spielen können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Kontaktformular nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Termine können außerdem telefonisch vereinbart werden. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen; eine Anfrage ist noch keine verbindliche Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz

  • Amtsgericht Koblenz
  • Landgericht Koblenz

Die Kanzlei von Bernhard M. Schiffers liegt in der Casinostr. 39 in Koblenz, direkt neben dem neuen Justizzentrum beziehungsweise der Deinhardpassage. Damit besteht ein konkreter Bezug zur zentralen Innenstadt und zum Umfeld der Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Lützel oder von der Karthause ist die Kanzlei eine innerstädtische Anlaufstelle für arbeitsrechtliche und verkehrsrechtliche Anliegen. Der Zugang ist barrierefrei. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur angegebenen Adresse. Konkrete Verbindungen, Stellplätze und Fahrzeiten sind nicht belegt und sollten vor einem Besuch gesondert geprüft werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Gerichtsständen und dem Bezug des Arbeitsverhältnisses zum jeweiligen Ort ab. Im Verkehrsrecht können dagegen beide genannten Gerichte Bedeutung haben. Zivilrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen werden abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt. Das Amtsgericht kann außerdem für gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie für bestimmte Verkehrsstrafverfahren zuständig sein. Die Nähe einer Kanzlei zu einem Gerichtsgebäude entscheidet dabei nicht über die gerichtliche Zuständigkeit; maßgeblich bleiben der Verfahrensgegenstand und die gesetzlichen Anknüpfungspunkte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefonnummer, das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und eine Nachricht ab.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefonnummer, das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und eine Nachricht ab.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und die bisherige Korrespondenz zum Konflikt. Wichtig ist insbesondere, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist, da davon gesetzliche Fristen abhängen können. Bei einer Kündigung gilt für die gerichtliche Überprüfung regelmäßig eine dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. In der Anfrage sollten deshalb vorhandene Schreiben und bekannte Termine klar benannt werden.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen können Arbeitgeber vor einer Mandatsanfrage zusammenstellen?
Arbeitgeber können zunächst festhalten, ob es um Vertragsgestaltung, Vergütung, eine Abmahnung, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einen bereits bestehenden Streit geht. Für die Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, einschlägige betriebliche Regelungen und eine sachliche zeitliche Darstellung des Vorgangs relevant. Je nach Thema können auch tarifliche Regelungen oder die Beteiligung eines Betriebsrats Bedeutung haben. Eine Anfrage sollte das gewünschte Klärungsziel und bereits laufende Fristen benennen. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
Eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs bildet regelmäßig den Ausgangspunkt. Hilfreich sind Angaben zu Unfallort und Unfallzeit, den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen sowie vorhandene Fotos, Zeugenkontakte und ein polizeiliches Aktenzeichen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Schreiben der Versicherungen können für die Prüfung relevant sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen hinzukommen. Nicht jedes Dokument muss bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Eine geordnete Übersicht erleichtert jedoch die Klärung, welche Fragen zu Haftung, Schadensumfang und weiterer Korrespondenz noch offen sind.
Was ist vor einer Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids zu beachten?
Für die erste Einordnung sollte deutlich werden, ob ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder bereits ein gerichtliches Schreiben vorliegt. Wesentlich sind der vorgeworfene Verstoß, das Datum der Zustellung und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Gegen einen Bußgeldbescheid läuft grundsätzlich eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung. Eine Anfrage über ein Kontaktformular ersetzt keinen fristwahrenden Einspruch. Ob der Vorwurf überprüft werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab; häufig ist der Inhalt der behördlichen Akte von Bedeutung.
Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung bei Arbeitsrechts- und Verkehrsrechtssachen?
Ob eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt, richtet sich nach den vereinbarten Leistungsbausteinen und Versicherungsbedingungen. Arbeitsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz können unterschiedlich ausgestaltet sein. Unter anderem können der Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Wartezeiten, Ausschlüsse und eine Selbstbeteiligung relevant werden. Für eine Deckungsanfrage sind üblicherweise die Versicherungsdaten und eine Beschreibung der Angelegenheit erforderlich. Eine Deckungszusage ist von der anwaltlichen Mandatsübernahme zu unterscheiden. Vor der Beauftragung sollte allgemein geklärt werden, welche Tätigkeiten umfasst sind und welche Kosten möglicherweise selbst zu tragen bleiben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bernhard M. Schiffers

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Bernhard M. Schiffers: 3,7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
3,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Bernhard M. Schiffers aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,7 von 5 · 3 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: bernhardschiffers.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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