Veröffentlichtes Profil

Markus A. Becker

Markus A. Becker: Rechtsanwalt und Mediator in Koblenz

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht · Anwaltskanzlei Markus A. Becker

Neustadt 19/Schloßrondell, 56068 Koblenz

Telefon: +49 261 9143370

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Markus A. Becker
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Markus A. Becker, M.M., führt seine Anwaltskanzlei in Koblenz als Rechtsanwalt und Mediator. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Das Angebot umfasst Beratung, Vertretung und Betreuung in diesen beiden Rechtsgebieten. Als Master of Mediation führt er außerdem Mediationsverfahren mit den Schwerpunkten Familienmediation und Erbmediation durch. Die Kanzlei spricht Menschen mit Fragen zum Familien- und Erbrecht an, etwa zur Errichtung eines Testaments. Ein erstes Beratungsgespräch kann als Telefontermin stattfinden und über das Sekretariat vereinbart werden. Dabei können Ratsuchende ihre Situation schildern und eine erste Rückmeldung zum Handlungsbedarf, zu ihren Möglichkeiten und zu den Kosten weiterer Unterstützung erhalten. Ein persönliches Gespräch wird grundsätzlich gegenüber einer rein telefonischen Erörterung bevorzugt. Bei Fragen zu einem Testament werden die damit verbundenen Wünsche und Vorstellungen in einer ersten Beratung geprüft. Für eine solche erste Beratung nennt die Webseite ein Zeithonorar von 150 Euro pro Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: becker-recht.de, becker-recht.de

Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion

Markus A. Becker ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Markus A. Becker, M.M. in der Neustadt 19 in 56068 Koblenz ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Diese Kombination betrifft häufig Fragen, die mit persönlichen Veränderungen und der rechtlichen Ordnung familiärer Beziehungen verbunden sind. Während das Familienrecht insbesondere die Folgen von Trennung und Scheidung erfasst, geht es im Erbrecht um die Nachfolge im Todesfall und die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Beide Bereiche können sich etwa bei Fragen zum Familienvermögen berühren. Im Familienrecht suchen Mandantinnen und Mandanten typischerweise Orientierung zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang oder den vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung. Auch die rechtliche Bedeutung eines Ehevertrags kann Anlass für eine Anfrage sein. Hinter dem Schwerpunkt stehen damit sowohl finanzielle Themen als auch Fragen zur Verantwortung für gemeinsame Kinder. Für eine anwaltliche Einordnung sind die jeweiligen Lebensverhältnisse, vorhandene Vereinbarungen und gegebenenfalls bereits laufende Verfahren von Bedeutung. Welche Themen zusammengehören und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Im Erbrecht reichen typische Anliegen von der gesetzlichen Erbfolge über Testamente bis zu Pflichtteilsansprüchen und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Nach einem Todesfall besteht häufig zunächst Klärungsbedarf dazu, welche Unterlagen vorhanden sind und welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten bestehen. Bei vorsorgenden Fragestellungen stehen dagegen persönliche Vorstellungen zur Vermögensnachfolge im Mittelpunkt. Allgemein kann eine strukturierte Zusammenstellung der familiären Verhältnisse, letztwilligen Verfügungen und bekannten Vermögenspositionen die Vorbereitung einer Anfrage erleichtern. Die Anschrift Neustadt 19 liegt im innerstädtischen Bereich von Koblenz, im Umfeld der Altstadt. Damit lässt sich der Kanzleistandort auch für Ratsuchende aus Lützel oder der Karthause räumlich einordnen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz. Familiengerichtliche Verfahren und Nachlassangelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht bearbeitet; bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen kann auch das Landgericht zuständig sein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen bilden eine sachliche Grundlage für die erste Anfrage. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz

  • Amtsgericht Koblenz
  • Landgericht Koblenz

Die Rechtsanwaltskanzlei Markus A. Becker, M.M. befindet sich in der Neustadt 19 in 56068 Koblenz. Die Adresse ist dem innerstädtischen Umfeld der Altstadt zuzuordnen. Neben der Altstadt gehören Lützel und die Karthause zu den genannten Stadtteilen am Standort; sie bilden weitere räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb von Koblenz. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung und die Zufahrtsmöglichkeiten hängen vom Ausgangspunkt ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen für dieses Profil nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Koblenz von Bedeutung. Als Familiengericht behandelt ein Amtsgericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Koblenz örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. In Nachlassangelegenheiten ist das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren befasst. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Verfahren, etwa über Pflichtteilsansprüche oder Ansprüche zwischen Erben. Solche Zivilprozesse können abhängig von Streitgegenstand und Streitwert vor dem Amtsgericht Koblenz oder dem Landgericht Koblenz geführt werden. Das Landgericht ist außerdem in bestimmten Fällen Rechtsmittelgericht für amtsgerichtliche Zivilentscheidungen. Für familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Beschwerden gelten dagegen eigene Zuständigkeitsregeln. Der örtliche Gerichtsbezug ersetzt deshalb keine Prüfung, welches Gericht für das jeweilige Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name und E-Mail als mit einem Stern markierte Angaben sowie Anrede, Anschrift, Telefon, Fax und Nachricht ab.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein erstes Beratungsgespräch kann auch als Telefontermin angeboten und mit dem Sekretariat vereinbart werden; grundsätzlich wird ein persönliches Gespräch als besser angesehen. Dabei können Sie Ihre Situation schildern und eine erste Rückmeldung zu Handlungsbedarf, Möglichkeiten, professioneller Unterstützung und weiteren Kosten erhalten. Eine erste Beratung wird auf Basis eines Zeithonorars von 150 €/Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % abgerechnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein erstes Beratungsgespräch kann auch als Telefontermin angeboten und mit dem Sekretariat vereinbart werden; grundsätzlich wird ein persönliches Gespräch als besser angesehen. Dabei können Sie Ihre Situation schildern und eine erste Rückmeldung zu Handlungsbedarf, Möglichkeiten, professioneller Unterstützung und weiteren Kosten erhalten. Eine erste Beratung wird auf Basis eines Zeithonorars von 150 €/Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % abgerechnet.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name und E-Mail als mit einem Stern markierte Angaben sowie Anrede, Anschrift, Telefon, Fax und Nachricht ab.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist meist eine knappe Darstellung der familiären Situation hilfreich: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sollen geklärt werden? Je nach Anliegen können Angaben zu Einkommen, Wohnsituation, bestehenden Vereinbarungen und gemeinsamen Vermögenswerten relevant sein. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten mit ihrem Eingangsdatum erwähnt werden, weil Fristen eine Rolle spielen können. Welche Belege tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung mit der angefragten Kanzlei klären. Eine vollständige Aufarbeitung sämtlicher Unterlagen ist für die erste Schilderung häufig noch nicht erforderlich.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere die Verantwortung für wichtige persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung. Obwohl diese Bereiche im Alltag zusammenhängen, werden sie rechtlich nicht einfach miteinander verrechnet. Maßgeblich sind jeweils eigene Voraussetzungen; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage hilft es, die offenen Fragen und vorhandene gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen getrennt nach diesen Themen zusammenzustellen.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Erbfolge und Pflichtteil wichtig sein?
Bei erbrechtlichen Fragen können insbesondere Testamente, Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen von Bedeutung sein. Für Pflichtteilsfragen spielen außerdem Informationen zum Nachlass und gegebenenfalls zu früheren Schenkungen eine Rolle. Nicht alle Unterlagen sind unmittelbar nach einem Todesfall verfügbar. Eine Übersicht darüber, was bekannt ist und welche Informationen fehlen, kann deshalb bereits hilfreich sein. Auch Daten wie der Todeszeitpunkt und der Zeitpunkt erhaltener Mitteilungen können für die rechtliche Einordnung wichtig werden. Welche Ansprüche bestehen, ergibt sich erst aus der Prüfung der konkreten Umstände.
Ist bei einem Streit unter Erben das Nachlassgericht zuständig?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gesetzlich geregelte Aufgaben, etwa die Eröffnung von Testamenten oder die Bearbeitung von Erbscheinsanträgen. Es entscheidet jedoch nicht allgemein über alle Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft. Streitigkeiten über Zahlungen, Pflichtteilsansprüche oder einzelne Ansprüche zwischen Miterben können Gegenstand eines gesonderten Zivilverfahrens sein. Dafür kommen je nach Streitgegenstand und Streitwert Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das angestrebte Ergebnis zu beschreiben: Geht es um den Nachweis der Erbenstellung, um Auskunft, um eine Zahlung oder um die Verteilung des Nachlasses?

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus A. Becker

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Markus A. Becker: 5,0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Markus A. Becker aus 2 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: becker-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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