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- Rechtsanwaltskanzlei Jörg Ißleib
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jörg Ißleib ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in der Löhrstraße 119 in Koblenz. Seine anwaltlichen Dienstleistungen umfassen Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht und Nachlasspflegschaften. Außerhalb gerichtlich angeordneter Pflegschaften gehören Erbenermittlung, Beratung zur Testamentsgestaltung, Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zu seinem Angebot. Im Zivilrecht bearbeitet er allgemeines Vertragsrecht, Wohn- und Gewerbemietrecht, Verkehrsrecht, Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung. Hinzu kommen Vertretung und Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Am Beginn seiner Tätigkeit steht die sorgfältige Erfassung des Sachverhalts. Bei der Mandatsbearbeitung richtet er den Blick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten. Vom Anfang bis zur Beendigung des Mandats bleibt ein persönlich erreichbarer Ansprechpartner zuständig. Die Kanzlei nennt kurze Wartezeiten für Termine, schnelle Kommunikation und regelmäßige Fortbildungen als Bestandteile ihrer Arbeitsweise.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-issleib.com, anwalt-issleib.com
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Jörg Ißleib ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in der Löhrstraße 119, 56068 Koblenz. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist Familienrecht als Rechtsgebiet aufgeführt. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst Beratung, außergerichtliche Interessenwahrnehmung und gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht vertritt er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Damit richtet sich das Profil an Ratsuchende, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis rechtlich einordnen lassen möchten, ebenso wie an Beteiligte eines bereits entstandenen arbeitsrechtlichen Konflikts. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Je nach Ausgangslage geht es um die Klärung gegenseitiger Pflichten, die Gestaltung einer Vereinbarung oder die Auseinandersetzung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für eine erste Prüfung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel von Bedeutung. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Schritten können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Im Familienrecht stehen häufig Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht im Raum. Welche Unterstützung konkret benötigt wird, hängt dort insbesondere von den familiären Verhältnissen und vorhandenen Regelungen ab. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt außerdem Erbrecht und Nachlasspflegschaften sowie Tätigkeiten im allgemeinen Vertragsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und weiteren Rechtsbereichen. Für die Mandatsbearbeitung beschreibt die Kanzlei zunächst eine sorgfältige Erfassung des Sachverhalts. Dabei werden die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigt. Nach ihren Angaben bleibt vom Beginn bis zum Abschluss des Mandats ein persönlich erreichbarer Ansprechpartner zuständig. Für eine Anfrage empfiehlt sich deshalb eine übersichtliche Darstellung des Anliegens mit den wichtigsten Ereignissen, Dokumenten und bereits bekannten Terminen. Der örtliche Bezug liegt in Koblenz: Die Kanzleianschrift an der Löhrstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Altstadt, Lützel oder Karthause. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Koblenz in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten angebahnt werden. Dabei lassen sich das Rechtsgebiet, das Anliegen und mögliche Fristen benennen. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und ein Termin direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der konkreten Anschrift geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
- Amtsgericht Koblenz
- Landgericht Koblenz
Die Rechtsanwaltskanzlei Jörg Ißleib befindet sich in der Löhrstraße 119 in 56068 Koblenz. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Koblenzer Stadtteile Altstadt, Lützel und Karthause, aus denen Ratsuchende eine Anfrage an die Kanzlei richten können. Die Angaben belegen jedoch keine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile und keine konkrete Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin ist die genaue Adresse daher der verlässlichere Ausgangspunkt. Sowohl bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw sollten die aktuelle Verbindung beziehungsweise die Zufahrt und gegebenenfalls verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Bestimmte Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz sind dafür regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Gerichtsständen und dem Bezug des Arbeitsverhältnisses zum jeweiligen Ort ab. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Beim Amtsgericht Koblenz können deshalb bei gegebener örtlicher Zuständigkeit etwa Scheidungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt werden. Das Landgericht Koblenz ist demgegenüber vor allem für bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen zuständig, nicht für die erstinstanzliche Bearbeitung von Familiensachen. Die Kanzleianschrift allein entscheidet somit nicht darüber, welches Gericht einen konkreten Streit bearbeitet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei schriftlichen Anfragen und Terminwünschen werden eine kurze Schilderung des Anliegens, ein eventueller Terminwunsch und die Kontaktdaten erbeten. Zum vereinbarten Besprechungstermin sollen alle relevanten Unterlagen und Schreiben mitgebracht werden, insbesondere Verträge, Rechnungen oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, gegnerische Briefe und Schriftsätze sowie gerichtliche Schreiben. Falls vorhanden, sollen auch Rechtsschutzversicherungsdaten mitgebracht werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei schriftlichen Anfragen und Terminwünschen werden eine kurze Schilderung des Anliegens, ein eventueller Terminwunsch und die Kontaktdaten erbeten. Zum vereinbarten Besprechungstermin sollen alle relevanten Unterlagen und Schreiben mitgebracht werden, insbesondere Verträge, Rechnungen oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, gegnerische Briefe und Schriftsätze sowie gerichtliche Schreiben. Falls vorhanden, sollen auch Rechtsschutzversicherungsdaten mitgebracht werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem sinnvoll?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch der bisherige Schriftwechsel kann wichtig sein. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen sollte erkennbar sein, wann sie eingegangen sind. Eine knappe Beschreibung des gewünschten Klärungsbedarfs erleichtert die Vorbereitung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wichtig?
- Eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag sind unterschiedliche Wege zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung erfolgt einseitig; ein Aufhebungsvertrag setzt eine Vereinbarung beider Seiten voraus. Für die rechtliche Einordnung können der Inhalt der Unterlagen, relevante Daten und die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses entscheidend sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Bei einem Aufhebungsvertrag können neben dem Beendigungszeitpunkt auch Vergütung, Freistellung, Zeugnis und sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Diese Punkte werden anhand des Einzelfalls geprüft.
- Welche Themen lassen sich bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung ansprechen?
- Eine erste Anfrage kann neben der Scheidung auch Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und die Situation gemeinsamer Kinder betreffen. Dabei sind Sorge- und Umgangsrecht von finanziellen Fragen zu unterscheiden, auch wenn die Themen im Alltag zusammenhängen. Für eine erste Orientierung helfen Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen. Nicht sämtliche Fragen müssen gleichzeitig Gegenstand eines Mandats werden. Im Erstkontakt kann geklärt werden, welche Anliegen vorrangig sind und welche zusätzlichen Informationen für eine Prüfung fehlen.
- Welches Gericht bearbeitet arbeitsrechtliche und familienrechtliche Streitigkeiten in Koblenz?
- Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungen oder offenen Vergütungsansprüchen. Amtsgericht und Landgericht sind hierfür regelmäßig nicht die richtige erste Instanz. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt oder Umgang werden dagegen beim Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts bearbeitet. In Koblenz kommt dafür das Amtsgericht Koblenz in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten. Der Standort einer beauftragten Kanzlei legt das zuständige Gericht nicht automatisch fest.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Ißleib
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Kanzlei und Anfahrt
Löhrstraße 119, 56068 Koblenz
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: anwalt-issleib.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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