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- Anwaltskanzlei Jörg Schultheis
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Nadine Lohaus (geb. Schlierkamp) ist seit 2015 zugelassene Rechtsanwältin in Koblenz. Seit 2016 arbeitet sie in Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Jörg Schultheis zusammen. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Verwaltungsrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Zivilrecht, Familienrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht / Inkasso. Lohaus studierte von 2006 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Dort absolvierte sie von 2006 bis 2008 außerdem eine fachsprachenspezifische Fremdsprachenausbildung im Anglo-Amerikanischen Recht. Ihr Referendariat durchlief sie von 2012 bis 2014 im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Seit März 2015 ist sie als Dozentin für Allgemeine Rechtskunde bei der HWK Koblenz tätig. Die Kanzlei befindet sich Im Teichert 110a in Koblenz und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr. Ein bestimmter Mandantenkreis oder weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise werden im Quelltext nicht beschrieben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-schultheis.de
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Nadine Lohaus, geborene Schlierkamp, ist seit 2015 in Koblenz zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2016 arbeitet sie in Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Jörg Schultheis zusammen. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzleiwebseite nennt daneben unter anderem Verwaltungsrecht, Asylrecht, Sozialrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht und Zivilrecht. Ihre juristische Ausbildung absolvierte Lohaus an der Universität Trier und anschließend im Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Seit März 2015 ist sie außerdem als Dozentin für Allgemeine Rechtskunde bei der HWK Koblenz tätig. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es häufig zunächst darum, ein Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen oder offene Fragen zum bestehenden beziehungsweise beendeten Arbeitsverhältnis zu klären. Dabei können vertragliche Vereinbarungen, tarifliche Regelungen und gesetzliche Vorgaben zusammenwirken. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen bedeutsam sein. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen beurteilen. Das Familienrecht umfasst persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Häufige Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche Klärungsbedürfnisse haben: Manche möchten zunächst die rechtlichen Themen einer Trennung überblicken, andere benötigen eine Einordnung bereits vorliegender Schreiben oder gerichtlicher Unterlagen. Bei Angelegenheiten mit Kindern stehen neben den Interessen der Eltern die Belange des Kindes im Mittelpunkt. Eine allgemeine Orientierung ersetzt dabei nicht die Prüfung der jeweiligen familiären Situation. Die Kanzleianschrift lautet Im Teichert 110a, 56076 Koblenz. Damit besteht ein örtlicher Bezug zu Koblenz und seinen Stadtteilen, darunter Altstadt, Lützel und Karthause; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Koblenz in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Frage nach einem Termin bilden einen sachlichen Einstieg. Die Bürozeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
- Amtsgericht Koblenz
- Landgericht Koblenz
Für die im Profil von Nadine Lohaus genannten Rechtsgebiete ist innerhalb der Koblenzer Gerichtslandschaft vor allem die Unterscheidung zwischen Familiengericht und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Das Amtsgericht Koblenz bearbeitet als Familiengericht bei gegebener örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Welches Familiengericht im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Rechtsanwältin. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Koblenz ist für typische Familiensachen und gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht die erstinstanzliche Anlaufstelle. Vor dem Landgericht werden insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen geführt. Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Kanzlei befindet sich Im Teichert 110a im Koblenzer Stadtgebiet. Die genannten Stadtteile Altstadt, Lützel und Karthause verdeutlichen das städtische Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Einordnung der Anschrift in einen dieser Stadtteile. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Nähe zu den Gerichtsgebäuden ist nicht belegt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten dabei gesondert geprüft werden. Telefon und E-Mail ermöglichen eine erste Kontaktaufnahme unabhängig von der Anfahrt. Ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist und wann dieser stattfinden kann, lässt sich bei der Terminanfrage abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Welche Unterlagen relevant sind, hängt vom Anliegen ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Bei Streit über Vergütung können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das betreffende Schreiben und Angaben zum Zugang. Auch einschlägige Korrespondenz sowie Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zur Einordnung beitragen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine knappe Beschreibung; welche Dokumente anschließend benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, sollte abgestimmt werden.
- Warum sollten bei einer Kündigung bereits in der Anfrage die Daten genannt werden?
- Bei einer Kündigung können gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind insbesondere das Zugangsdatum und das im Schreiben genannte Beendigungsdatum für die rechtliche Einordnung wichtig. Auch andere arbeitsrechtliche Ansprüche können Fristen unterliegen, etwa aufgrund vertraglicher oder tariflicher Ausschlussregelungen. Eine bloße Terminanfrage hemmt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall erforderlich sind, bedarf einer individuellen Prüfung. Bereits bei der Kontaktaufnahme sollte daher erkennbar sein, wenn eine zeitkritische Angelegenheit vorliegt.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen, Unterhalt und gegebenenfalls vermögensrechtliche Ansprüche. Haben die Beteiligten gemeinsame Kinder, können außerdem Betreuung, Umgang und elterliche Sorge eine Rolle spielen. Im Scheidungsverfahren ist häufig auch der Versorgungsausgleich zu beachten, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Fragen offen sind und ob bereits Vereinbarungen, anwaltliche Schreiben oder gerichtliche Unterlagen vorliegen.
- Ist für mein Anliegen das Amtsgericht oder das Landgericht Koblenz zuständig?
- Bei typischen familienrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich das Familiengericht zuständig, das organisatorisch zum Amtsgericht gehört. Dazu zählen etwa Scheidungen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Koblenz örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls ab. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amts- oder Landgericht. Das Landgericht Koblenz ist insbesondere für bestimmte allgemeine Zivilverfahren zuständig. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nadine Lohaus
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Im Teichert 110a, 56076 Koblenz
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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