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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Friedrich-Carl Franz ist in der Kanzlei am Kurpark in Lüneburg tätig. Der Sitz der Kanzlei wurde im Jahr 2002 direkt an den Lüneburger Kurpark verlegt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem im privaten Baurecht, im Bankenrecht und im Immobilienrecht. Darüber hinaus gehören Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Familienrecht zu seinen Schwerpunkten. Zu seinem Mandantenkreis zählen mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Seine Arbeit ist darauf ausgerichtet, Lösungen zu erarbeiten, durch die unnötig lange und teure Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden. Er vertritt Mandanten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Mediationsverfahren. Bei unvermeidbaren gerichtlichen Streitigkeiten übernimmt er die Vertretung bundesweit vor Amts-, Arbeits-, Land- und Oberlandesgerichten. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Entwürfe von Kaufverträgen, Grundschulden, Testamenten, Erbverträgen, Gründungen und Gesellschaftsänderungen. Er nimmt an den erforderlichen Verhandlungen teil und vertritt Mandanten gegenüber Banken und Behörden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-am-kurpark.de, kanzlei-am-kurpark.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Carl Franz ist in der Kanzlei am Kurpark am Munstermannskamp 18 in 21335 Lüneburg tätig. Die Kanzleibeschreibung nennt ihn mit dem Namen Friedrich-Carl Franz. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt im Vordergrund; daneben sind Erbrecht und Familienrecht aufgeführt. Zum Mandantenkreis zählen Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Diese Zusammensetzung bringt unterschiedliche Perspektiven mit sich: Während Beschäftigte etwa Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis klären möchten, benötigen Unternehmen häufig eine rechtliche Einordnung betrieblicher Entscheidungen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die Vertretung gegenüber Banken und Behörden sowie die Teilnahme an Verhandlungen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Auch Fragen zu Arbeitszeiten und zu Veränderungen bestehender Vertragsbedingungen können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst die Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Weil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum eines Schreibens und dessen Zugang wichtige Angaben für die erste Kontaktaufnahme. Neben einer außergerichtlichen Klärung kommt je nach Situation ein Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Betracht. Im Erbrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung eines Testaments, die Bedeutung eines Erbvertrags oder die Auseinandersetzung zwischen mehreren Erben. Entwürfe von Testamenten und Erbverträgen sind ausdrücklich in der Kanzleibeschreibung genannt. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterlicher Sorge. Beide Rechtsgebiete berühren häufig persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Interessen zugleich. Die beschriebene Tätigkeit von Carl Franz umfasst auch die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Mediationsverfahren. Als Ziel seiner Arbeit wird genannt, Lösungen zu erarbeiten, die unnötig lange und kostspielige Gerichtsverfahren möglichst vermeiden. Der Kanzleisitz wurde 2002 direkt an den Lüneburger Kurpark verlegt. Die Anschrift bietet einen konkreten Bezugspunkt für Ratsuchende aus Lüneburg, etwa aus der Altstadt, Kaltenmoor oder Mittelfeld, ohne dass damit eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Lüneburg; ihre Bedeutung richtet sich nach Gegenstand und Zuständigkeit des Verfahrens. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung des Rechtsgebiets und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
- Amtsgericht Lüneburg
- Landgericht Lüneburg
Die Kanzlei am Kurpark befindet sich am Munstermannskamp 18 in Lüneburg. Nach der Kanzleibeschreibung liegt der seit 2002 dort bestehende Sitz direkt am Kurpark. Eine eindeutige Zuordnung der Anschrift zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Kaltenmoor oder Mittelfeld ist anhand der Angaben nicht möglich. Diese Stadtteile bilden jedoch örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Lüneburgs. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die angegebene Adresse zur individuellen Routenplanung verwenden. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor einem Besuch geprüft werden. Auch die Terminabstimmung erfolgt zweckmäßig vor der Anreise. Für familienrechtliche Anliegen ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Lüneburg als Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Dort werden beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt oder elterlicher Sorge geführt. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem Aufgaben bei der Testamentseröffnung und bei Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa Pflichtteilsansprüche, können dagegen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Nicht jede Nachlassangelegenheit gehört deshalb zum selben gerichtlichen Verfahrensbereich. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung besonders wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzklagen und Vergütungsstreitigkeiten. Welches Gericht konkret zuständig ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Name, E-Mail, Telefon und Kommentar als Pflichtfelder vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Name, E-Mail, Telefon und Kommentar als Pflichtfelder vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, die Kündigung oder Abmahnung und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Bei einer Kündigung ist neben dem Datum des Schreibens auch wichtig, wann und auf welchem Weg es zugegangen ist. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zum bisherigen Ablauf benötigt werden. Im Arbeitsrecht gelten teilweise kurze Fristen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der Umstände beurteilen.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich durch Gespräche, Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung geklärt werden. Ob dies sinnvoll erscheint, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den Positionen beider Seiten und möglichen Fristen ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Einigung vorgesehen; zu Beginn findet regelmäßig eine Güteverhandlung statt. Außergerichtliche Gespräche ersetzen allerdings nicht automatisch erforderliche fristgebundene Schritte. Vor einer Mandatsanfrage hilft deshalb eine klare Beschreibung, welches Ergebnis angestrebt wird und welche Verhandlungen bereits stattgefunden haben.
- Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge?
- Die gesetzliche Erbfolge greift grundsätzlich, soweit keine wirksame abweichende Verfügung von Todes wegen besteht. Sie richtet sich insbesondere nach Verwandtschaft und dem Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Testament ermöglicht eigene Regelungen und kann unter Beachtung gesetzlicher Anforderungen errichtet werden. Ein Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung und kann bindende Verfügungen enthalten. Pflichtteilsrechte können den Gestaltungsspielraum beeinflussen. Für eine erste Anfrage sind die familiäre Situation, vorhandene Verfügungen und die eigenen Gestaltungsziele hilfreiche Ausgangspunkte, ohne dass daraus bereits eine bestimmte Gestaltung folgt.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Bei einer Trennung können neben der Scheidung selbst Fragen zu Unterhalt, gemeinsamer Wohnung, Vermögen und laufenden Verpflichtungen entstehen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, kommen elterliche Sorge und Umgang hinzu. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht hilfreich: Seit wann besteht die Trennung, welche Fragen sind offen und gibt es bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben? Einkommensunterlagen und bestehende Verträge können später Bedeutung gewinnen. Nicht sämtliche Themen werden automatisch gemeinsam im Scheidungsverfahren geklärt; die konkrete Verfahrensgestaltung hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Wann kommt eine Mediation bei einem Familien- oder Erbstreit in Betracht?
- Eine Mediation kann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, eigenverantwortlich nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Die vermittelnde Person trifft dabei keine verbindliche Entscheidung wie ein Gericht. Gerade bei familiären Beziehungen oder einer Erbengemeinschaft können neben rechtlichen Positionen auch Kommunikationsprobleme und unterschiedliche Erwartungen eine Rolle spielen. Mediation ersetzt nicht die unabhängige rechtliche Prüfung einer Vereinbarung. Ob sie geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und dem Kräfteverhältnis der Beteiligten ab. Gesetzliche Fristen und erforderliche Formvorschriften bleiben zu beachten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carl Franz
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 10 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Munstermannskamp 18, 21335 Lüneburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-am-kurpark.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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