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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Frank Ley ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei am Schießgraben in Lüneburg. Die Kanzlei bietet das gesamte Leistungsspektrum eines Notars an und ist seit 1994 in der Notartätigkeit tätig. Als notarielle Schwerpunkte nennt sie Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Gründungsrecht, Erb- und Schenkungsrecht sowie Familienrecht. Seit 1996 unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten bei der Lösung zivilrechtlicher Fragen. Der Fokus der Rechtsberatung liegt auf Erb- und Schenkungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, privatem Baurecht und Mietrecht. Das Angebot richtet sich an Mandanten, die juristischen Rat, Beratung zu beurkundungspflichtigen Rechtsfragen oder eine gerichtliche beziehungsweise außergerichtliche Vertretung benötigen. Die Kanzlei bietet Beratung im persönlichen Gespräch an und berät auch dann, wenn es schnell gehen muss. Zum Kanzleiteam gehören Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Die Kanzlei befindet sich in der Schießgrabenstraße 8 / 9 und ist montags bis freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar. Parkmöglichkeiten stehen direkt vor der Tür zur Verfügung; der Lüneburger Bahnhof liegt in fußläufiger Nähe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: notar-ley.de, notar-ley.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Frank Ley ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei am Schießgraben in Lüneburg. Sein Profil nennt Erbrecht und Familienrecht, wobei das Familienrecht den Hauptschwerpunkt bildet. Für Ratsuchende betreffen diese Rechtsgebiete häufig persönliche Veränderungen und die damit verbundenen vermögensrechtlichen Fragen. Die Kanzlei unterstützt seit 1996 bei zivilrechtlichen Anliegen und bietet persönliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung an. Dabei sind anwaltliche Interessenvertretung und notarielle Tätigkeit voneinander zu unterscheiden: Während ein Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandantschaft wahrnimmt, ist ein Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Welche Tätigkeit angefragt wird, sollte deshalb bereits beim ersten Kontakt deutlich werden. Im Familienrecht stehen typischerweise Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Aufteilung wirtschaftlicher Folgen einer Ehe im Mittelpunkt. Bei gemeinsamen Kindern können Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang hinzukommen. Daneben gehören Eheverträge und Vereinbarungen über Scheidungsfolgen zu den Themen, bei denen auch notarielle Aufgaben berührt sein können. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, hängt davon ab, ob beispielsweise finanzielle Ansprüche, die Betreuung von Kindern oder eine vertragliche Gestaltung im Vordergrund stehen. Im Erbrecht geht es häufig um die Gestaltung der Vermögensnachfolge, die Bedeutung eines Testaments oder die rechtliche Stellung nach einem Todesfall. Typische Anliegen betreffen Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und die Abgrenzung zwischen Nachlassvermögen und eigenen Vermögenswerten. Schenkungen zu Lebzeiten können ebenfalls eine Rolle spielen. Die Kanzlei nennt Erb- und Schenkungsrecht sowohl in ihrer Rechtsberatung als auch unter ihren notariellen Schwerpunkten. Nach ihren Angaben ist sie seit 1994 in der Notartätigkeit tätig und bietet das gesamte notarielle Leistungsspektrum an. Diese zeitlichen Angaben beziehen sich auf die Kanzlei. Die Kanzlei liegt in der Schießgrabenstraße 8 / 9 in 21335 Lüneburg. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld bildet die Adresse einen örtlichen Anlaufpunkt. Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor der Tür; der Lüneburger Bahnhof ist fußläufig erreichbar. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg für familien- beziehungsweise erbrechtliche Verfahren von Bedeutung. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener gerichtlicher Schreiben und möglicher Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar; Umfang und Termin einer Beratung lassen sich anschließend unmittelbar abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
- Amtsgericht Lüneburg
- Landgericht Lüneburg
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Frank Ley ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lüneburg relevant. Dort werden vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben bei der Eröffnung von Testamenten und in Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils. Solche Zivilverfahren können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Lüneburg geführt werden. Das Landgericht ist hingegen nicht die reguläre nächste Instanz für familiengerichtliche Verfahren. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein aus dem Kanzleisitz. Die Kanzlei am Schießgraben befindet sich in der Schießgrabenstraße 8 / 9 in Lüneburg. Zu ihrem örtlichen Umfeld zählen die im Profil genannten Stadtteile Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die fußläufige Nähe zum Lüneburger Bahnhof ein konkreter Orientierungspunkt. Wer mit dem Pkw kommt, findet nach der Kanzleibeschreibung Parkmöglichkeiten unmittelbar vor der Tür. Konkrete Verbindungen und Fahrtzeiten hängen vom Ausgangspunkt ab. Die Erreichbarkeit montags bis freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr bietet einen zeitlichen Rahmen für die Kontaktaufnahme; ein persönlicher Besprechungstermin sollte gesondert abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben zum Zeitpunkt der Trennung hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensnachweise und Unterlagen zu gemeinsamen Vermögenswerten Bedeutung haben. Wenn Kinder betroffen sind, können bisherige Betreuungsregelungen und bestehende Vereinbarungen relevant sein. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten mit ihrem Eingangsdatum benannt werden, weil Fristen eine Rolle spielen können. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären; nicht jedes familienrechtliche Anliegen erfordert dieselben Unterlagen.
- Lassen sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam mit einer Scheidung klären?
- Diese Themen können im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung auftreten, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Unterhalt betrifft finanzielle Verpflichtungen, während Sorgerecht und Umgang unterschiedliche Aspekte der Verantwortung für und der Beziehung zu einem Kind regeln. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Scheidung behandelt werden; andere werden in eigenständigen Verfahren geklärt. Zuständig ist regelmäßig das Familiengericht. Für eine erste Anfrage hilft es, die einzelnen offenen Fragen getrennt zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.
- Was ist bei einer ersten erbrechtlichen Anfrage nach einem Todesfall wichtig?
- Hilfreich sind Angaben zur verstorbenen Person, zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt, zu den familiären Beziehungen und zu bekannten letztwilligen Verfügungen. Vorhandene Testamente, Erbverträge oder Schreiben des Nachlassgerichts können für die Einordnung wesentlich sein. Auch ein grober Überblick über Vermögenswerte und mögliche Verbindlichkeiten erleichtert das Verständnis der Ausgangslage. Erbrechtliche Fragen können fristgebunden sein, etwa im Zusammenhang mit einer Ausschlagung. Deshalb sollten bekannte Termine und der Zeitpunkt, zu dem Informationen eingegangen sind, bei der Anfrage genannt werden. Eine verbindliche Beurteilung setzt die Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
- Wann geht es im Erb- und Familienrecht um anwaltliche Beratung und wann um notarielle Aufgaben?
- Anwaltliche Beratung dient der rechtlichen Einordnung eines Anliegens und gegebenenfalls der Vertretung eigener Interessen gegenüber anderen Beteiligten oder vor Gericht. Notarielle Tätigkeit ist dagegen unabhängig und unparteiisch. Sie spielt beispielsweise bei Erbverträgen, Eheverträgen und bestimmten Vereinbarungen über Scheidungsfolgen eine Rolle. Auch Testamente können notariell errichtet werden. Welche Form erforderlich oder möglich ist, hängt vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Wenn eine Person sowohl Rechtsanwalt als auch Notar ist, bleiben diese Funktionen getrennt; gesetzliche Mitwirkungsverbote können einem Wechsel der Rolle in derselben Angelegenheit entgegenstehen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Ley
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,7 von 5 · 12 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Schießgrabenstraße 8 / 9, 21335 Lüneburg
- Montag bis Freitag
- 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: notar-ley.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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