Veröffentlichtes Profil

Maria Kröpke

Anwaltskanzlei Kröpke in Lüneburg: Familienrecht und Sozialrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht · Anwaltskanzlei Kröpke

Barckhausenstraße 22, 21335 Lüneburg

Telefon: +49 4131 99 51 47

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Celle
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Kröpke

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Kröpke befindet sich in der Barckhausenstraße 22 in 21335 Lüneburg. Im Impressum wird Rechtsanwältin Eva-Maria Kröpke-Wolny als Anbieterin genannt. Die Webseite führt die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht auf. Als weitere Rechtsgebiete nennt sie Erbrecht und Zivilrecht. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur inhaltlichen Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht. Für die Kontaktaufnahme stehen eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Als zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer Celle. Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältin Eva-Maria Kröpke-Wolny besteht bei der ERGO Versicherung in Düsseldorf. Das Impressum verweist außerdem auf die geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen, darunter die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-kroepke.de, kanzlei-kroepke.de

Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion

Maria Kröpke wird im Profil als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht geführt. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Die Anwaltskanzlei Kröpke befindet sich in der Barckhausenstraße 22 in 21335 Lüneburg. Zur eindeutigen Zuordnung gehört der Hinweis, dass das Kanzleiimpressum Eva-Maria Kröpke-Wolny als Anbieterin nennt. Die Kanzleiwebseite führt neben den beiden Fachanwaltsbezeichnungen auch Erbrecht und Zivilrecht als weitere Rechtsgebiete auf. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Celle angegeben. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, den Unterhalt zwischen Ehegatten oder für Kinder sowie Fragen zum Sorgerecht und Umgang. Auch die Aufteilung von Vermögenswerten, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit familiären Beziehungen, Einkommensverhältnissen und bestehenden Vereinbarungen. Welche Themen zusammengehören und welche getrennt betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Die zusätzlich ausgewiesene Fachanwaltsbezeichnung für Sozialrecht betrifft ein Rechtsgebiet, in dem insbesondere Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern und die Prüfung behördlicher Entscheidungen bedeutsam sind. Dazu zählen allgemein Fragen zu existenzsichernden Leistungen, Renten oder Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Berührungspunkte zum Familienrecht können entstehen, wenn sich durch eine Trennung die Haushalts- oder Einkommenssituation verändert. Im ebenfalls genannten Erbrecht geht es beispielsweise um Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und Nachlassfragen; das Zivilrecht umfasst unter anderem vertragliche Ansprüche. Eine bestimmte Arbeitsweise der Kanzlei lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für Ratsuchende aus Lüneburg, etwa aus der Altstadt, Kaltenmoor oder Mittelfeld, ist die Barckhausenstraße 22 der örtliche Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg; für viele familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben zur Vorbereitung einer Anfrage nutzen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon und E-Mail belegt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:30 bis 16:30 Uhr; Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg

  • Amtsgericht Lüneburg
  • Landgericht Lüneburg

Die Anwaltskanzlei Kröpke hat ihre Anschrift in der Barckhausenstraße 22 in 21335 Lüneburg. Damit besteht ein konkreter Anlaufpunkt im Lüneburger Stadtgebiet. Die genannten Stadtteile Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende, erlauben aber keine gesicherte Aussage darüber, welchem Stadtteil die Kanzleiadresse zuzuordnen ist. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder besondere Nähe zu einem Gericht ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Informationen zu konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sollten vor einem vereinbarten Termin gesondert geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lüneburg relevant. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet, darunter Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob im Einzelfall gerade Lüneburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen. Erbrechtliche Nachlassangelegenheiten, etwa Erbscheinsverfahren, gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Nachlassgerichts beim Amtsgericht. Streitige erbrechtliche und sonstige zivilrechtliche Ansprüche können dagegen je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregel vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Das Landgericht Lüneburg ist nicht die reguläre Eingangsinstanz für Familiensachen. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Sozialleistungen werden typischerweise vor den Sozialgerichten geführt und damit regelmäßig nicht vor einem der beiden hier genannten Gerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Informationen zu Vermögen oder Verbindlichkeiten Bedeutung haben. Bei Unterhaltsfragen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse besonders relevant. Es müssen nicht bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Terminabstimmung klären.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Themen betreffen unterschiedliche Aspekte der Elternverantwortung. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten des Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere dem getrennt lebenden Elternteil. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung und Betreuung des Kindes. Die Fragen können bei einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Für ihre Einordnung spielen unter anderem die Betreuungsverhältnisse, bestehende Regelungen und das Kindeswohl eine Rolle. Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse sollten bei einer Anfrage erwähnt werden.
Können bei einer Trennung neben dem Familienrecht auch sozialrechtliche Fragen entstehen?
Eine Trennung kann die Zusammensetzung des Haushalts, die verfügbaren Einkünfte und den Unterstützungsbedarf verändern. Dadurch können neben Unterhaltsfragen auch sozialrechtliche Themen entstehen, etwa im Zusammenhang mit existenzsichernden Leistungen oder der Krankenversicherung. Familienrechtliche Zahlungen und Sozialleistungen können sich gegenseitig beeinflussen, ohne dass beide Rechtsgebiete denselben Regeln folgen. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb bestehende Leistungsbescheide, Angaben zur Wohnsituation und Informationen über Einkommen hilfreich. Behördliche Schreiben können Fristen enthalten; deren Datum und Inhalt sollten bei einer Mandatsanfrage möglichst genau benannt werden.
Welches Gericht bearbeitet eine Scheidung oder einen Streit um den Nachlass?
Scheidungen werden beim Familiengericht geführt, das organisatorisch zum Amtsgericht gehört. Für Lüneburg kommt daher grundsätzlich das Amtsgericht Lüneburg in Betracht, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit dorthin führen. Bei Nachlassfragen ist zu unterscheiden: Ein Erbscheinsverfahren gehört grundsätzlich zum Nachlassgericht beim Amtsgericht. Ein Streit über einen Zahlungsanspruch aus einer Erbschaft kann dagegen vor einem Zivilgericht ausgetragen werden. Ob Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Vorgaben ab. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Maria Kröpke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Maria Kröpke: 4,4 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Kröpke aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 8 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Barckhausenstraße 22, 21335 Lüneburg

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kanzlei-kroepke.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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