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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Post ist Rechtsanwältin in Lüneburg. Ihre Kanzlei nennt Mietrecht, Zivil- und Vertragsrecht sowie Verkehrsrecht als Schwerpunkte. Im Mietrecht gehören Abrechnungen von Nebenkosten, Kündigungen und Mängel an der Mietsache zu den aufgeführten Themen. Im Zivil- und Vertragsrecht befasst sie sich mit der Auslegung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Unfallregulierung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße und Alkoholfahrten. Als Anlässe für eine Kontaktaufnahme beschreibt Post unter anderem eine Kündigung durch den Vermieter, einen Verkehrsunfall oder Unstimmigkeiten mit einem Vertragspartner. Für die Zusammenarbeit mit Mandanten betont sie Transparenz, zuverlässige Kommunikation und eine enge, offene Abstimmung. Seit einigen Jahren ist sie außerdem als Honoraranwältin beratend für die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Lüneburg tätig. Die Webseite bietet Informationen zu anwaltlichen Gebühren sowie Formulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beratungstermine finden nach Vereinbarung statt, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltskanzlei-post.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Susanne Post führt die Rechtsanwaltskanzlei Post in der Barckhausenstraße 22 in 21335 Lüneburg. Das Profil nennt Verkehrsrecht und Familienrecht, letzteres als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt darüber hinaus Mietrecht sowie Zivil- und Vertragsrecht als Schwerpunkte auf. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Bezug zu unterschiedlichen privaten Konfliktsituationen: von den Folgen eines Verkehrsunfalls über Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung bis zu Auseinandersetzungen mit Vermietern oder Vertragspartnern. Welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Unfallregulierung, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkoholfahrten. Nach einem Unfall stehen typischerweise die Haftungsverteilung, die Dokumentation des Schadens und die Kommunikation mit Versicherungen im Mittelpunkt. Bei vorgeworfenen Verkehrsverstößen geht es dagegen häufig um behördliche Schreiben, die zugrunde liegenden Feststellungen und mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Das im Profil ausgewiesene Familienrecht betrifft allgemein insbesondere Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Hier können persönliche Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Unterlagen und die Belange gemeinsamer Kinder für die Einordnung des Anliegens wichtig sein. Einzelne familienrechtliche Leistungen werden in der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher erläutert. Im Mietrecht gehören Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Mängel an der Mietsache zu den ausdrücklich aufgeführten Themen. Im Zivil- und Vertragsrecht befasst sich Susanne Post mit der Auslegung von Verträgen sowie der Durchsetzung oder Abwehr daraus abgeleiteter Ansprüche. Seit einigen Jahren ist sie außerdem als Honoraranwältin beratend für die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Lüneburg tätig. Für die Zusammenarbeit betont die Kanzlei Transparenz, zuverlässige Kommunikation und eine enge, offene Abstimmung. Der örtliche Bezug liegt in Lüneburg mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg zu nennen; ihre Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Anfahrt zur Barckhausenstraße sollten die aktuelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat zustande kommt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt. Beratungstermine finden nach Vereinbarung statt, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Die Kanzleiwebseite hält zudem Informationen zu anwaltlichen Gebühren sowie Formulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe bereit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
- Amtsgericht Lüneburg
- Landgericht Lüneburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Post hat ihre Anschrift in der Barckhausenstraße 22 in Lüneburg. Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld sind als Stadtteile am Standort genannt; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für einen vereinbarten Termin lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse planen. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind aktuelle Verbindungen zu prüfen; bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für familienrechtliche Angelegenheiten ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Am Standort kommt daher das Amtsgericht Lüneburg insbesondere für Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen in Betracht, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch verkehrsrechtliche Bußgeldsachen können vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Strafverfahren wegen bestimmter Verkehrsdelikte werden je nach gesetzlicher Zuständigkeit ebenfalls dort geführt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall können abhängig insbesondere vom Streitwert vor das Amtsgericht oder das Landgericht Lüneburg gehören. Für die ergänzend genannten miet- und vertragsrechtlichen Themen ist die Abgrenzung ebenfalls bedeutsam. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Bei sonstigen Vertragsstreitigkeiten bestimmen unter anderem Streitwert, Streitgegenstand und Gerichtsstand das zuständige Gericht. Das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Familienrechtliche Beschwerden gehen dagegen regelmäßig an das zuständige Oberlandesgericht, nicht an das Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Termine finden nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere Unfallzeit und Unfallort, eine kurze Schilderung des Ablaufs sowie die Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene polizeiliche Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Gutachten und die bisherige Korrespondenz. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen eine Rolle spielen. Nicht sämtliche Dokumente müssen bereits vollständig vorliegen, um Kontakt aufzunehmen. Wichtig ist zunächst, den bisherigen Stand nachvollziehbar darzustellen und auf Schreiben mit Fristen hinzuweisen. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Strafverfahren bei Verkehrsverstößen?
- Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße werden häufig als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Dabei können neben einer Geldbuße auch Punkte und ein Fahrverbot in Betracht kommen. Alkoholfahrten können abhängig von den Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Strafverfahren folgen anderen Verfahrensregeln und können weitergehende Folgen haben. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde, die eigenständig relevant werden können. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Stelle und darin genannte Fristen mitzuteilen. Eine Bewertung setzt die Kenntnis des konkreten Sachverhalts voraus.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann sich darauf beschränken, die familiäre Situation und die aktuell offenen Fragen zu beschreiben. Häufig geht es um den Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Wohnung oder finanzielle Verflechtungen. Bereits bestehende Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können für die Einordnung wichtig sein. Nicht jede dieser Fragen muss Teil eines Scheidungsverfahrens werden; manche Anliegen werden gesondert behandelt. Für die Vorbereitung hilft eine sachliche Übersicht darüber, was bereits geklärt ist und wo Uneinigkeit besteht. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Thema.
- Wie unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht, und was ist für eine Anfrage wichtig?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa bei wesentlichen Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, können im Alltag aber eng zusammenhängen. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Regelungen und der konkrete Anlass der Auseinandersetzung hilfreich. Auch bereits laufende Verfahren oder Kontakte zum Jugendamt können relevant sein. Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen steht das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Post
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,2 von 5 · 10 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Barckhausenstraße 22, 21335 Lüneburg
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltskanzlei-post.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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