Veröffentlichtes Profil

Christoph Frisch

Christoph Frisch: Notar und Rechtsanwalt in Paderborn

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Notar und Rechtsanwalt · Kanzlei am Rosentor

Rosenstraße | Franziskanermauer 1A, 33098 Paderborn

Telefon: +49 5251 12310

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Rosentor
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christoph Frisch ist Notar und Rechtsanwalt der Kanzlei am Rosentor in Paderborn. Seit 1996 praktiziert er als Rechtsanwalt in Paderborn; seit 2012 ist er dort auch als Notar tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht und Vermögensnachfolge, Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilien- und Mietrecht sowie Wirtschaftsrecht. Parallel zu seiner Tätigkeit absolvierte er Lehrgänge zum Fachanwalt für Steuer-, Erb-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie zum Fachberater für Unternehmensnachfolge. Frisch wurde am 3. März 1965 in Paderborn geboren und legte sein Abitur am Gymnasium Theodorianum ab. Seine Studienzeit mit den Schwerpunkten Rechts- und Politikwissenschaften verbrachte er in Gießen, Speyer an der Hochschule für Verwaltung und Bonn. Nach einer Tätigkeit im Deutschen Bundestag absolvierte er seine Referendarzeit beim Landgericht Bielefeld. Termine in der Kanzlei werden nach Vereinbarung vergeben. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-am-rosentor.de

Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion

Christoph Frisch ist Notar und Rechtsanwalt der Kanzlei am Rosentor in Paderborn. Als Rechtsanwalt praktiziert er dort seit 1996, als Notar ist er seit 2012 tätig. Sein Profil nennt Erbrecht und Familienrecht, letzteres als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung führt daneben Vermögensnachfolge, Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilien- und Mietrecht sowie Wirtschaftsrecht auf. Für Ratsuchende ergeben sich damit insbesondere Berührungspunkte zwischen familiären Veränderungen, der Weitergabe von Vermögen und rechtlichen Fragen rund um Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Frisch wurde in Paderborn geboren und legte sein Abitur am Gymnasium Theodorianum ab. Im Erbrecht stehen häufig die Gestaltung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge und die Regelung der Vermögensnachfolge im Mittelpunkt. Nach einem Todesfall können die Zusammensetzung des Nachlasses, Pflichtteilsansprüche oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft Fragen aufwerfen. Gehören Immobilien oder Anteile an einem Unternehmen zum Vermögen, treffen erbrechtliche Themen auf weitere rechtliche Regelungsbereiche. Die in der Kanzleibeschreibung genannte Vermögens- und Unternehmensnachfolge hat hier einen unmittelbaren Bezug. Frisch absolvierte berufsbegleitend unter anderem Lehrgänge zum Fachanwalt für Erbrecht sowie zum Fachberater für Unternehmensnachfolge; eine entsprechende Titelverleihung ist damit nicht angegeben. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe zu den typischen Anliegen. Auch Eheverträge und Vereinbarungen über Scheidungsfolgen können Gegenstand einer rechtlichen Klärung sein. Dabei unterscheiden sich anwaltliche Beratung und notarielle Tätigkeit: Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandantschaft, während Notare unabhängig und unparteiisch tätig sind. Welche Rolle für ein Anliegen benötigt wird und ausgeübt werden darf, hängt vom Gegenstand und einer möglichen Vorbefassung ab. Die Kanzlei befindet sich an der Adresse Rosenstraße | Franziskanermauer 1A, 33098 Paderborn, im innerstädtischen Umfeld der Kernstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Schloß Neuhaus und Elsen. Am Standort sind das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn ansässig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktinformationen als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr erreichbar. Bei der Anfrage lassen sich ein gewünschter Termin, vorhandene Unterlagen und etwaige laufende Fristen ansprechen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn

  • Amtsgericht Paderborn
  • Landgericht Paderborn

Für die im Profil von Christoph Frisch genannten Bereiche Erbrecht und Familienrecht ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Paderborn relevant. Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Als Nachlassgericht befasst sich das Amtsgericht unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist jedoch eine Nachlasssache: Streitigkeiten über Pflichtteils- oder Erbansprüche können vor die Zivilgerichte gehören. Je nach Art des Anspruchs und Streitwert kommen dafür das Amtsgericht oder das Landgericht Paderborn in Betracht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Kanzlei am Rosentor liegt an der Rosenstraße | Franziskanermauer 1A im innerstädtischen Bereich von Paderborn. Der Standort ist damit der Kernstadt zuzuordnen und kann auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Schloß Neuhaus und Elsen ein Anlaufpunkt sein. Für die Planung eines vereinbarten Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit des Gebäudes sind in den vorliegenden Angaben nicht beschrieben. Die passende Route und die aktuellen Bedingungen sollten daher vor dem Besuch geprüft werden. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, lässt sich die Anfahrt auf den bestätigten Zeitpunkt abstimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste familienrechtliche Anfrage genügt meist zunächst eine übersichtliche Beschreibung der Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sollen geklärt werden? Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu Einkommen und Vermögen relevant sein. Nicht alle Unterlagen werden in jedem Fall benötigt. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bereits gesetzte gerichtliche Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge greift grundsätzlich, soweit keine wirksame Verfügung von Todes wegen eine andere Regelung trifft. Sie berücksichtigt insbesondere Verwandte und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Mit einem Testament kann eine Person ihre Nachfolge innerhalb des gesetzlichen Rahmens gestalten; dabei gelten Formvorschriften. Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann bindende Verfügungen enthalten. Welche Gestaltungsform zu einer familiären und wirtschaftlichen Situation passt, erfordert eine individuelle Prüfung. Pflichtteilsrechte können auch bei einer testamentarischen oder erbvertraglichen Regelung eine Rolle spielen.
Welche Fragen können entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?
Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Typische Fragen betreffen die Ermittlung des Nachlassbestands, bestehende Verbindlichkeiten, die Verwaltung von Konten oder Immobilien und die spätere Verteilung des Nachlasses. Dabei ist zwischen der gemeinschaftlichen Verwaltung und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu unterscheiden. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Verkauf oder Bewertung einzelner Gegenstände können zu Konflikten führen. Für eine erste rechtliche Einordnung sind etwa vorhandene Testamente, Angaben zu den Beteiligten und eine Übersicht über bekannte Vermögenswerte und Schulden hilfreich.
Wann ist bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen eine notarielle Tätigkeit erforderlich?
Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Bei Scheidungsfolgenvereinbarungen hängt die erforderliche Form vom Inhalt ab; insbesondere Regelungen zu bestimmten vermögensrechtlichen Fragen oder Immobilienübertragungen können formbedürftig sein. Nicht jede Absprache zwischen getrennten Ehepartnern unterliegt denselben Anforderungen. Wichtig ist zudem die Unterscheidung der Rollen: Notare sind zur Unparteilichkeit verpflichtet, während anwaltliche Beratung die Interessen der jeweiligen Mandantschaft in den Blick nimmt. Ob eine Person in einer Angelegenheit anwaltlich oder notariell tätig werden darf, wird auch durch Regeln zur Vorbefassung begrenzt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Frisch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christoph Frisch: 4,3 von 5 Sternen bei 12 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei am Rosentor aus 12 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 12 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei am Rosentor insgesamt und nicht auf Christoph Frisch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 12 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Rosenstraße | Franziskanermauer 1A, 33098 Paderborn

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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