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- Rechtsanwältin Claudia Fund
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Claudia Fund ist Rechtsanwältin in Magdeburg und seit 2003 zugelassen. Ihre Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Mietrecht und Sozialrecht. Sie richtet sich an Menschen mit privaten oder beruflichen Rechtsproblemen. Zu den auf der Webseite beschriebenen Tätigkeiten gehören Beratung, Ausarbeitung, Verhandlung, Vergleich und Vertretung sowie Kommunikation und Formulierung. Für Probleme, Fragen, Beratungen und erste Fallanalysen bietet die Kanzlei eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail an. Angesprochen werden Selbstzahler, Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sowie Empfänger von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Einzelheiten werden nach der Kontaktaufnahme in einem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen besprochen. Die Kanzlei befindet sich in der Olvenstedter Straße 52 in Magdeburg; der Eingang liegt an der Wilhelm-Raabe-Straße. Als Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs nennt die Webseite die Friesenstraße. Freitags sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen. Auf der Webseite wird angekündigt, dass die Kanzlei ab dem 01.08.2026 geschlossen ist.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-fund.de, ra-fund.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Claudia Fund ist mit ihrer Kanzlei Rechtsanwältin Claudia Fund in der Olvenstedter Str. 52 in 39108 Magdeburg ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen rechtliche Fragen aus zwei Lebensbereichen im Mittelpunkt, die häufig den Alltag und die wirtschaftliche Planung prägen: das Arbeitsverhältnis und die familiären Beziehungen. Für Ratsuchende bietet diese Zuordnung eine erste Orientierung, ob ihr Anliegen zu den angegebenen Tätigkeitsfeldern passt. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst nach einer Schilderung des Sachverhalts klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesen Anliegen stehen unterschiedliche Fragen: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Unterlagen dokumentieren den Verlauf und welche zeitlichen Vorgaben sind zu beachten? Bei einer ersten Einordnung sind deshalb neben dem Arbeitsvertrag oft Schreiben des Arbeitgebers und eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht hilfreich. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und den rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche Themen voneinander zu unterscheiden sind und welche Informationen für eine weitere Prüfung benötigt werden. Bei finanziellen Fragen können Angaben zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen wichtig sein; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation des Kindes und die bisherigen familiären Abläufe im Vordergrund. Eine allgemeine Beschreibung des Konflikts ersetzt dabei noch keine Prüfung der individuellen Umstände. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Magdeburg, mit der Anschrift an der Olvenstedter Straße im Bereich Stadtfeld. Neben Stadtfeld gehören auch Altstadt und Buckau zum genannten städtischen Umfeld. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; ob das Amtsgericht Magdeburg örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Fall ab. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Landgericht Magdeburg. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und die Angabe wichtiger Termine erleichtern die anschließende Abstimmung. Den möglichen Beratungsrahmen und einen Termin gilt es unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
- Amtsgericht Magdeburg
- Landgericht Magdeburg
Die Kanzlei Rechtsanwältin Claudia Fund befindet sich in der Olvenstedter Str. 52 in Magdeburg, im Bereich Stadtfeld. Damit liegt ihr Standort im städtischen Umfeld westlich der Altstadt. Die ebenfalls genannte Ortslage Buckau ist ein weiterer Magdeburger Stadtteil, jedoch nicht die Kanzleianschrift. Für einen Besuch ist die konkrete Adresse maßgeblich. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; geeignete Verbindungen und die Verkehrssituation sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Hinweise zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Solche praktischen Fragen können vor einem Termin direkt geklärt werden. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich etwa mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Landgericht Magdeburg ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist außerdem die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören regelmäßig vor ein Arbeitsgericht. Amtsgericht und Landgericht übernehmen diese Funktion grundsätzlich nicht. Welche gerichtliche Stelle im konkreten Anliegen zuständig ist, hängt vom Streitgegenstand und den jeweiligen Zuständigkeitsregeln ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Außerdem gibt es Felder für Aktenzeichen und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Einzelheiten folgen nach der Kontaktaufnahme bei einem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen (Eingang über Wilhelm-Raabe-Straße, ÖPNV: Haltestelle Friesenstraße).
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Einzelheiten folgen nach der Kontaktaufnahme bei einem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen (Eingang über Wilhelm-Raabe-Straße, ÖPNV: Haltestelle Friesenstraße).
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Außerdem gibt es Felder für Aktenzeichen und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Auch eine kurze Übersicht über die Ereignisse und relevante Korrespondenz kann den Sachverhalt verständlicher machen. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Bei Kündigungen können kurze Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, ob es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einen konkreten Vorwurf oder damit verbundene Zahlungsansprüche geht.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub oder Zeugnisfragen geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Für eine rechtliche Einordnung kommt es auf den vollständigen Vertragstext und die persönlichen Rahmenbedingungen an. Allgemeine Muster geben deshalb nur begrenzt Aufschluss über die Bedeutung einer angebotenen Regelung.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung wichtig werden?
- Trennung und Scheidung sind rechtlich nicht identisch. Bereits während einer Trennung können Fragen zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung, zur Verteilung laufender Kosten oder zum Unterhalt entstehen. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Umgang und elterliche Verantwortung hinzukommen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich Bedeutung erhalten. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren abschließend behandelt. Für eine erste Anfrage ist eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation hilfreich, ergänzt um vorhandene Vereinbarungen und Angaben dazu, welche Punkte bereits geklärt oder noch umstritten sind.
- Werden Fragen zu Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam entschieden?
- Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Unterhalt dient der finanziellen Versorgung des Kindes. Das Sorgerecht betrifft die elterliche Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse, während Umgang den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen betrifft. Die Themen können miteinander zusammenhängen, werden aber nicht zwangsläufig in einem gemeinsamen Verfahren entschieden. Zuständig sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuungssituation, zu bestehenden gerichtlichen Entscheidungen und dazu, worüber konkret Uneinigkeit besteht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Fund
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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3,8 von 5 · 18 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Olvenstedter Straße 52, 39108 Magdeburg
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-fund.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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