Veröffentlichtes Profil

Marie Biermann

Marie Biermann – Rechtsanwältin für einvernehmliche Scheidungen in Magdeburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin · MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN

Jahnring 29, 39104 Magdeburg

Telefon: +4939125197700

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Marie Biermann ist Rechtsanwältin mit einem Standort am Jahnring 29 in Magdeburg. Sie hat sich auf die Beratung und Begleitung einvernehmlicher Scheidungsverfahren spezialisiert, sowohl in Deutschland als auch bei binationalen und internationalen Konstellationen. Zu ihren Leistungen gehören die Stellung des Scheidungsantrags und die Vertretung vor Gericht. Bei grenzüberschreitenden Fällen berät sie zum anwendbaren Recht und zu den erforderlichen Formalitäten. Außerdem prüft sie die Durchführung oder den möglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Ihr Angebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, auch bei einem Aufenthalt im Ausland. Dabei vertritt sie jeweils einen der Ehepartner. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als lösungsorientiert und strukturiert; mit gezielten Fragen erfasst sie den Sachverhalt. Beratungstermine sind per Video, telefonisch oder im persönlichen Gespräch möglich. Die Begleitung reicht bis zum gerichtlichen Termin. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vor Abschluss des Mandats bietet sie eine kostenlose, anhand der Angaben berechnete Kostenvorschau an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: scheidung-einfach-online.com, scheidung-einfach-online.com

Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Marie Biermann ist mit ihrer Kanzlei MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN am Jahnring 29 in 39104 Magdeburg tätig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere in der Beratung und Begleitung einvernehmlicher Scheidungsverfahren. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihre Ehe im gegenseitigen Einvernehmen beenden möchten. Dabei übernimmt Marie Biermann die Stellung des Scheidungsantrags und die gerichtliche Vertretung eines Ehepartners. Auch wenn beide Seiten eine Scheidung wünschen, vertritt sie somit nicht beide gemeinsam. Die Begleitung umfasst die Vorbereitung des Verfahrens und reicht bis zum gerichtlichen Termin. Einvernehmliche Scheidungen erfordern neben der grundsätzlichen Verständigung über die Trennung die Klärung verschiedener rechtlicher und tatsächlicher Fragen. Dazu zählen allgemein die Voraussetzungen der Scheidung, die benötigten Unterlagen und der Umgang mit den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten. Marie Biermann prüft die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder dessen möglichen Ausschluss. Typische Anliegen im Familienrecht betreffen außerdem Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder die Aufteilung von Vermögen. Ob solche zusätzlichen Themen Gegenstand einer konkreten Beauftragung werden sollen, lässt sich bei der Mandatsanfrage abgrenzen. Einigkeit über die Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Scheidungsfolgen bereits geregelt sind. Ein weiterer Bezugspunkt ihrer Tätigkeit sind binationale und internationale Scheidungskonstellationen. Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder ein Aufenthalt im Ausland können Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht und zu erforderlichen Formalitäten aufwerfen. Hierzu berät Marie Biermann im Rahmen ihrer beschriebenen Tätigkeit. Für die Erfassung des Sachverhalts nutzt sie gezielte Fragen und beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturiert und lösungsorientiert. Beratungsgespräche sind per Video, telefonisch oder persönlich möglich. Diese Gesprächsformen kommen auch für Ratsuchende infrage, die sich außerhalb Deutschlands aufhalten. Der Kanzleistandort liegt im Magdeburger Stadtgebiet; eine Zuordnung des Jahnrings zu einem bestimmten Stadtteil ist anhand der vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für Ratsuchende aus Altstadt, Stadtfeld und Buckau bildet die Adresse einen örtlichen Anlaufpunkt. Scheidungsverfahren werden vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt; am Standort besteht das Amtsgericht Magdeburg. Das ebenfalls ansässige Landgericht Magdeburg ist dagegen nicht das reguläre Gericht für Scheidungen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten des Profils nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Angaben zum Aufenthaltsort beider Ehepartner, zu möglichen Auslandsbezügen und zum Stand der Verständigung helfen bei der Einordnung. Anschließend lassen sich Gesprächsform, Unterlagen und Umfang einer möglichen Beauftragung abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg

  • Amtsgericht Magdeburg
  • Landgericht Magdeburg

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Marie Biermann befindet sich am Jahnring 29, 39104 Magdeburg. Damit besteht ein örtlicher Bezug zum Magdeburger Stadtgebiet und zu Ratsuchenden aus den genannten Stadtteilen Altstadt, Stadtfeld und Buckau. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder eine unmittelbare Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für ein persönliches Gespräch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Ergänzend sind nach der Kanzleibeschreibung telefonische Gespräche und Videoberatungen möglich, sodass die Kontaktaufnahme keinen Aufenthalt in Magdeburg voraussetzt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg relevant. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die insbesondere Scheidungsverfahren und Verfahren zum Versorgungsausgleich führen. Auch Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen gehören grundsätzlich zur Familiengerichtsbarkeit. Ob gerade das Amtsgericht Magdeburg örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei binationalen Ehen oder einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland können zusätzlich Fragen der internationalen Zuständigkeit entstehen. Das Landgericht Magdeburg bearbeitet unter anderem allgemeine Zivil- und Strafsachen, ist aber weder das übliche Eingangsgericht für eine Scheidung noch die reguläre Beschwerdeinstanz in Familiensachen. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Namen, Kontaktdaten, weiteren Angaben und einer Nachricht vor. Zum Versenden der Nachricht müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt sein.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einer Anfrage erstellt Marie Biermann eine kostenlose Kostenvorschau, individuell berechnet auf Grundlage Ihrer Angaben. Erst wenn Sie mit den zu erwartenden Kosten einverstanden sind, kommt es zum Abschluss des Mandats.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei einer Anfrage erstellt Marie Biermann eine kostenlose Kostenvorschau, individuell berechnet auf Grundlage Ihrer Angaben. Erst wenn Sie mit den zu erwartenden Kosten einverstanden sind, kommt es zum Abschluss des Mandats.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Ihrem Namen, Kontaktdaten, weiteren Angaben und einer Nachricht vor. Zum Versenden der Nachricht müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt sein.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Rechtsanwältin beide Ehepartner vertreten?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin nur einen Ehepartner. Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Der andere Ehepartner kann der Scheidung in bestimmten Konstellationen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame Vertretung oder unabhängige Beratung beider Seiten. Sobald eigene Anträge, abweichende Interessen oder zusätzliche Vereinbarungen eine Rolle spielen, kann eine gesonderte anwaltliche Begleitung erforderlich oder sinnvoll sein. Der Umfang der Vertretung sollte deshalb vor einer Beauftragung eindeutig besprochen werden.
Welche Informationen und Unterlagen sind für eine erste Anfrage zur Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung, zu den Wohnorten beider Ehepartner und zu gemeinsamen minderjährigen Kindern hilfreich. Ebenso wichtig ist, ob beide die Scheidung wünschen und welche Fragen noch offen sind. Als Unterlagen kommen insbesondere die Eheurkunde und gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder in Betracht. Bei Auslandsbezügen können Staatsangehörigkeiten, ausländische Urkunden und frühere Aufenthaltsorte Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und ob Übersetzungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Verfahren ab und lässt sich im vorbereitenden Gespräch klären.
Was ist bei einer Scheidung mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder einem Wohnsitz im Ausland zu klären?
Bei grenzüberschreitenden Scheidungen sind die internationale Zuständigkeit der Gerichte und das anwendbare Scheidungsrecht getrennt zu betrachten. Ein deutsches Gericht wendet nicht in jeder Konstellation automatisch deutsches Recht an. Bedeutung haben können unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt, die Staatsangehörigkeiten und eine wirksame Rechtswahl. Hinzu kommen organisatorische Fragen, etwa zur Zustellung von Schriftstücken, zu Übersetzungen oder zur späteren Anerkennung der Entscheidung im Ausland. Ein Beratungsgespräch per Video ersetzt außerdem nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige gerichtliche Anhörung. Die Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umständen.
Wird der Versorgungsausgleich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Dass sich beide Ehepartner über die Scheidung einig sind, lässt diesen Verfahrensgegenstand nicht automatisch entfallen. Ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, hängt unter anderem von der Ehedauer, möglichen Anträgen und wirksamen Vereinbarungen ab. Ein vereinbarter Ausschluss unterliegt rechtlichen Anforderungen und gegebenenfalls einer gerichtlichen Kontrolle. Für die Vorbereitung können Angaben zu gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsanrechten erforderlich sein. Bei ausländischen Anrechten können zusätzliche Fragen zur Erfassung und zum Ausgleich auftreten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Marie Biermann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Marie Biermann: 5,0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN aus 13 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Marie Biermann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 13 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf MARIE BIERMANN - RECHTSANWÄLTIN insgesamt und nicht auf Marie Biermann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,013

Google veröffentlicht zu diesen 13 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Jahnring 29, 39104 Magdeburg

Montag
09:00-19:00
Dienstag
09:00-19:00
Mittwoch
09:00-19:00
Donnerstag
09:00-19:00
Freitag
09:00-14:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Marie Biermann. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Magdeburg

Alle Profile in Magdeburg vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: scheidung-einfach-online.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen