Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Höwing

GHB – Anwalts- und Steuerkanzlei in Magdeburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

GHB – Göttinger Höwing Brachvogel

Harnackstr. 5, 39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 532000

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
GHB – Göttinger Höwing Brachvogel
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwalts- und Steuerkanzlei GHB – Göttinger Höwing Brachvogel ist überörtlich und überregional tätig. Ihr Standort in Magdeburg befindet sich in der Harnackstr. 5. Weitere Standorte werden in Niederndodeleben, Calbe an der Saale und Burg genannt. Die Kanzlei beschreibt ihr Leistungsangebot als bedarfsorientiert und nennt Teamarbeit als wesentlichen Aspekt ihrer Arbeitsweise. Auf ihrer Internetseite behandelt sie unter anderem Forderungsmanagement für Unternehmen und Fragen zur Betreuung von Kindern nach einer Trennung. Weitere Beiträge befassen sich mit Einkommensteuervorauszahlungen nach dem Tod und der fristwahrenden Einreichung von Steuererklärungen. Angaben zu persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten oder zum Mandantenkreis von Wolfgang Höwing enthält der vorliegende Quelltext nicht. Termine können individuell an Wochentagen und auch an Wochenenden vereinbart werden. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die veröffentlichten Bürozeiten am Standort Magdeburg umfassen Montag bis Freitag.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ghb-kanzlei.de, ghb-kanzlei.de

Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion

Wolfgang Höwing ist im Profil mit den Rechtsgebieten Strafrecht und Familienrecht verzeichnet; das Familienrecht bildet dabei den Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei Wolfgang Höwing Rechtsanwalt, Katja Söchtig-Höwing hat ihre Anschrift in der Harnackstraße 5, 39104 Magdeburg. Für Ratsuchende ergeben sich aus dieser fachlichen Ausrichtung zwei unterschiedliche Zugänge: Im Familienrecht geht es häufig um die rechtliche Neuordnung persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen, im Strafrecht um den Umgang mit einem Tatvorwurf und einem staatlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und dem jeweiligen Verfahrensstand ab. Zum familienrechtlichen Schwerpunkt gehören als typische Themen Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der anwaltlichen Befassung mit solchen Fragen zunächst eine Einordnung der familiären Situation, vorhandener Vereinbarungen und offener Streitpunkte. Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren. Ebenso können die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Vorbereitung einer außergerichtlichen Verständigung Gegenstand familienrechtlicher Unterstützung sein. Im Strafrecht entstehen Anfragen beispielsweise nach einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung, dem Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls. Für die Einordnung ist wesentlich, ob eine Person als beschuldigt, als Zeugin oder Zeuge oder als geschädigt am Verfahren beteiligt ist. Strafrechtliche Arbeit kann das Ermittlungsverfahren ebenso betreffen wie eine spätere Hauptverhandlung. Allgemein stehen dabei der konkrete Vorwurf, die Verfahrensrechte und die Auswertung der verfügbaren Informationen im Mittelpunkt. Eine individuelle Bewertung setzt die Kenntnis der Unterlagen voraus. Der örtliche Bezug liegt in Magdeburg. Die Harnackstraße 5 ist die angegebene Anlaufadresse; für Ratsuchende aus Altstadt, Stadtfeld oder Buckau richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Zufahrt mit dem Pkw lassen sich anhand der Adresse vorab prüfen. Am Standort sind das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg für die genannten Rechtsgebiete von Bedeutung, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Rechtsgebiet, Verfahrensstand und gegebenenfalls laufenden Fristen an. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die weitere Abstimmung geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg

  • Amtsgericht Magdeburg
  • Landgericht Magdeburg

Die Kanzleianschrift Harnackstraße 5, 39104 Magdeburg verortet Wolfgang Höwing im Magdeburger Stadtgebiet. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Altstadt, Stadtfeld und Buckau. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt ist deshalb die vollständige Adresse maßgeblich. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Route mit dem Pkw können vor einem vereinbarten Besuch anhand aktueller Auskünfte geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Auch organisatorische Fragen zum persönlichen Termin lassen sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Das Landgericht ist in Familiensachen grundsätzlich nicht die Beschwerdeinstanz; diese Aufgabe liegt regelmäßig beim Oberlandesgericht. Im Strafrecht können dagegen sowohl das Amtsgericht Magdeburg als auch das Landgericht Magdeburg zuständig sein. Vor dem Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwereren Strafsachen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Nähe zur Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Nachname, E-Mail, Telefon und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Vor dem Senden müssen die Datenschutzbedingungen akzeptiert werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Nachname, E-Mail, Telefon und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Vor dem Senden müssen die Datenschutzbedingungen akzeptiert werden.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Forderungsmanagement – GHB Interaktiv
  • Das Wechselmodell
  • EINKOMMENSTEUERVORAUSZAHLUNGEN FÜR ZEITRÄUME NACH DEM TOD SIND NACHLASSVERBINDLICHKEITEN
  • STEUERERKLÄRUNG KANN AUCH BEIM UNZUSTÄNDIGEN FINANZAMT FRISTWAHREND EINGEREICHT WERDEN

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die aktuell offenen Fragen wichtig. Dazu können gemeinsame Kinder, Einkommensverhältnisse, bestehende Unterhaltsregelungen oder Vereinbarungen zum Vermögen gehören. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben und anwaltliche Korrespondenz helfen, den Verfahrensstand zu erfassen. Für die erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Zusammenfassung; welche Nachweise anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Werden Sorge, Umgang und Unterhalt bei einer Scheidung automatisch gemeinsam geregelt?
Scheidung, elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt sind rechtlich unterschiedliche Fragen. Sie können miteinander zusammenhängen, werden aber nicht ausnahmslos automatisch in einem einzigen Verfahren abschließend geregelt. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Scheidungsverbund behandelt werden; andere werden gesondert geführt. Beim Sorge- und Umgangsrecht steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die einzelnen Streitpunkte zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufende Verfahren bestehen.
Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl an?
Wichtig sind die Art des erhaltenen Schreibens, die darin genannte Verfahrensrolle und erkennbare Termine oder Fristen. Eine Vorladung als beschuldigte Person wirft andere Fragen auf als eine Ladung als Zeugin oder Zeuge. Auch unterscheiden sich die rechtlichen Folgen je nachdem, welche Stelle die Ladung veranlasst hat. Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung ergehen und ist mit gesetzlichen Fristen verbunden. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb das vollständige Dokument und sein Zugangsdatum besonders relevant. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt die Prüfung des Schreibens nicht.
Warum ist Akteneinsicht bei einem strafrechtlichen Vorwurf häufig wichtig?
Ein erhaltenes Schreiben enthält nicht unbedingt sämtliche Informationen, auf die sich ein strafrechtlicher Vorwurf stützt. Aus der Ermittlungsakte können sich etwa Zeugenaussagen, Gutachten und weitere Ermittlungsergebnisse ergeben. Akteneinsicht bildet deshalb häufig eine wesentliche Grundlage für die anwaltliche Bewertung des Sachverhalts und des Verfahrensstands. Ihr Umfang und ihre Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Verfahrensrolle und den gesetzlichen Regeln. Bei einer ersten Anfrage ist hilfreich mitzuteilen, welche Unterlagen bereits vorliegen und ob schon eine anwaltliche Vertretung bestand.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Höwing

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Wolfgang Höwing: 4,3 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von GHB – Göttinger Höwing Brachvogel aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Wolfgang Höwing liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 19 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf GHB – Göttinger Höwing Brachvogel insgesamt und nicht auf Wolfgang Höwing persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

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Google veröffentlicht zu diesen 19 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Harnackstr. 5, 39104 Magdeburg

Montag
8:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Dienstag
8:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch
8:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag
8:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Freitag
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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ghb-kanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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