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- Kanzlei Gabriele Meister
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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Gabriele Meister ist seit 1984 als Rechtsanwältin tätig und arbeitet seit 2008 auch als Mediatorin. Ihre Kanzlei befindet sich in Magdeburg. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht und im Strafrecht. Zum Familienrecht zählen Ehescheidung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Trennungsmodalitäten. Hinzu kommen Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Sorge- und Umgangsrecht sowie Gewaltschutz- und Betreuungssachen. Im Strafrecht übernimmt sie Strafverteidigungen und Nebenklagevertretungen. Zu den vertretenen Menschen gehören Geschädigte von Kapitalstraftaten, Sexualstraftaten und Nachstellung sowie Opfer häuslicher Gewalt. Am Anfang der Zusammenarbeit steht das persönliche Gespräch; eine telefonische Erstberatung ist ebenfalls möglich, bleibt jedoch eher die Ausnahme. Gemeinsam mit den Mandanten analysiert sie das Problem, klärt Erwartungen und bespricht Chancen, Risiken, realistische Ziele und die Vorgehensweise. Sie kümmert sich persönlich um die Anliegen. Je nach Ergebnis der Beratung kann eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung folgen. Daneben bietet sie Mediation als außergerichtliche Konfliktbeilegung an, bei der die Konfliktparteien eigenverantwortlich eine gemeinsame Vereinbarung erarbeiten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: meister-ra.de, meister-ra.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Gabriele Meister ist Rechtsanwältin und Mediatorin in Magdeburg. Sie ist seit 1984 als Rechtsanwältin tätig und arbeitet seit 2008 auch als Mediatorin. In ihrer Kanzlei in der Großen Diesdorfer Str. 246, 39108 Magdeburg, bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Strafrecht. Diese Verbindung betrifft unterschiedliche Lebenssituationen: die rechtliche Neuordnung nach einer Trennung ebenso wie die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf oder die Vertretung von Geschädigten. Gabriele Meister kümmert sich persönlich um die Anliegen ihrer Mandantinnen und Mandanten. Im Familienrecht umfasst ihre Tätigkeit Ehescheidung, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt sowie Vermögensauseinandersetzungen, Hausrat und Trennungsmodalitäten. Für Eltern stehen häufig Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Dabei können sowohl Ansprüche minderjähriger als auch volljähriger Kinder eine Rolle spielen. Zum Tätigkeitsfeld gehören außerdem Gewaltschutz- und Betreuungssachen. Ratsuchende können eine Einordnung erwarten, welche Themen zusammenhängen und welche Fragen getrennt betrachtet werden müssen. Gerade bei Trennungen betreffen persönliche Entscheidungen oft zugleich wirtschaftliche Verhältnisse und die Organisation des Familienalltags. Im Strafrecht übernimmt Gabriele Meister Strafverteidigungen und Nebenklagevertretungen. Zu den von ihr vertretenen Menschen gehören Geschädigte von Kapitalstraftaten, Sexualstraftaten und Nachstellung sowie Opfer häuslicher Gewalt. Während eine Strafverteidigung die Rechte beschuldigter Personen zum Gegenstand hat, ermöglicht die Nebenklage unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Beteiligung Geschädigter am Strafverfahren. Bei häuslicher Gewalt können sich strafrechtliche und familienrechtliche Fragen überschneiden. Welche Verfahrenswege in Betracht kommen, hängt von der jeweiligen Situation ab und ist Gegenstand einer individuellen Prüfung. Die Kanzlei liegt an der Großen Diesdorfer Straße im Magdeburger Stadtgebiet mit Bezug zu Stadtfeld. Für Ratsuchende aus Stadtfeld, der Altstadt oder Buckau richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt; öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich infrage. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt; in Strafsachen kann je nach Zuständigkeit auch das Landgericht befasst sein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Am Anfang der Zusammenarbeit steht bei Gabriele Meister das persönliche Gespräch; eine telefonische Erstberatung ist möglich, bleibt aber eher die Ausnahme. Gemeinsam werden das Problem, die Erwartungen sowie Chancen, Risiken, realistische Ziele und das weitere Vorgehen besprochen. Daran kann sich eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung anschließen. Daneben bietet sie Mediation an, in der Konfliktparteien eigenverantwortlich eine gemeinsame Vereinbarung erarbeiten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
- Amtsgericht Magdeburg
- Landgericht Magdeburg
Die Kanzlei Gabriele Meister befindet sich in der Großen Diesdorfer Str. 246 in 39108 Magdeburg. Die Straße stellt einen örtlichen Bezug zu Stadtfeld her. Neben Stadtfeld gehören auch die Altstadt und Buckau zum Magdeburger Umfeld, aus dem Ratsuchende eine Kanzlei für familienrechtliche oder strafrechtliche Anliegen aufsuchen können. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Aus der Adresse allein lassen sich keine gesicherten Angaben zu unmittelbar verfügbaren Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit ableiten. Für einen persönlichen Termin ist deshalb eine vorherige Abstimmung sinnvoll. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren sowie familiengerichtliche Gewaltschutzsachen geführt. Betreuungssachen gehören dagegen zum Aufgabenbereich des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht. Ob im konkreten Fall Magdeburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Strafrecht kommen sowohl das Amtsgericht Magdeburg als auch das Landgericht Magdeburg als Verfahrensorte in Betracht. Das Amtsgericht verhandelt viele Strafsachen in erster Instanz, während das Landgericht insbesondere für schwerwiegendere Tatvorwürfe und für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig sein kann. Strafverteidigung und Nebenklagevertretung können daher Verfahren vor beiden Gerichten betreffen. Familienrechtliche Rechtsmittel führen hingegen nicht typischerweise zum Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für das Gespräch sollten Sie möglichst alle relevanten Unterlagen und Informationen mitbringen, damit sich die Rechtsanwältin ein Bild von der Situation machen kann. Fristen sowie anstehende Termine bei Gericht oder einer Behörde sollten im Auge behalten werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Am Anfang der Zusammenarbeit steht das persönliche Gespräch. Eine telefonische Erstberatung ist ebenfalls möglich, wird aber eher die Ausnahme sein. In einer ausführlichen Beratung werden die tatsächlichen und rechtlichen Umstände sowie die Prozess- und Kostenrisiken besprochen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Am Anfang der Zusammenarbeit steht das persönliche Gespräch. Eine telefonische Erstberatung ist ebenfalls möglich, wird aber eher die Ausnahme sein. In einer ausführlichen Beratung werden die tatsächlichen und rechtlichen Umstände sowie die Prozess- und Kostenrisiken besprochen.
Für den Erstkontakt: Für das Gespräch sollten Sie möglichst alle relevanten Unterlagen und Informationen mitbringen, damit sich die Rechtsanwältin ein Bild von der Situation machen kann. Fristen sowie anstehende Termine bei Gericht oder einer Behörde sollten im Auge behalten werden. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes Gespräch sind eine kurze zeitliche Übersicht und vorhandene Unterlagen zu den wesentlichen Streitpunkten hilfreich. Dazu können Angaben zur Eheschließung und Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehenden Vereinbarungen gehören. Bereits erhaltene Gerichtsschreiben sollten mit ihren Fristen erkennbar sein. Geht es um den Versorgungsausgleich, können Unterlagen zu Renten- und anderen Versorgungsanrechten relevant werden. Nicht alles muss bereits vollständig vorliegen: Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung eines Kindes. Das Sorgerecht umfasst insbesondere die Verantwortung für persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten sowie wichtige Entscheidungen. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Für minderjährige und volljährige Kinder gelten beim Unterhalt teilweise unterschiedliche Voraussetzungen. Bei Sorge- und Umgangsfragen ist das Kindeswohl maßgeblich. Eine erste Besprechung dient häufig dazu, bestehende Regelungen und die konkret offenen Fragen zu ordnen.
- Was ist der Unterschied zwischen Strafverteidigung und Nebenklagevertretung?
- Eine Strafverteidigung unterstützt eine beschuldigte oder angeklagte Person bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Strafverfahren. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf und die Prüfung der Verfahrens- und Beweislage. Eine Nebenklagevertretung begleitet dagegen Geschädigte, die sich unter gesetzlichen Voraussetzungen dem Strafverfahren anschließen können. Das kommt insbesondere bei bestimmten Gewalt- und Sexualdelikten in Betracht. Nicht jede Straftat eröffnet die Nebenklage. Welche Beteiligungsrechte bestehen, richtet sich unter anderem nach dem vorgeworfenen Delikt und dem Verfahrensstand. Beide Tätigkeiten verfolgen unterschiedliche rechtliche Interessen.
- Wie hängen Gewaltschutz und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt zusammen?
- Häusliche Gewalt kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Im Strafverfahren geht es um die Aufklärung und strafrechtliche Bewertung eines Tatvorwurfs. Ein familiengerichtliches Gewaltschutzverfahren dient dagegen dem zivilrechtlichen Schutz betroffener Personen, etwa durch Kontakt- oder Näherungsverbote unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Beide Verfahren können nebeneinander bestehen; sie haben unterschiedliche Ziele und Anforderungen. Sind Kinder betroffen, können zusätzlich Sorge- und Umgangsfragen entstehen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei die zuständige Anlaufstelle. Für eine spätere anwaltliche Besprechung können vorhandene behördliche Schreiben und Dokumentationen des Geschehens wichtig sein.
- Wann kommt bei einer Trennung eine Mediation in Betracht?
- Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen vermittelnden Person eigenverantwortlich eine Vereinbarung entwickeln. Bei einer Trennung können beispielsweise Fragen zur Alltagsorganisation, zum Umgang mit gemeinsamen Gegenständen oder zur Kommunikation zwischen Eltern besprochen werden. Voraussetzung ist, dass beide Seiten freiwillig teilnehmen und ihre Interessen angemessen einbringen können. Mediation ersetzt weder eine erforderliche gerichtliche Entscheidung noch eine unabhängige rechtliche Prüfung. Bei Gewalt, Einschüchterung oder erheblichen Machtungleichgewichten muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob das Verfahren geeignet ist und eine freie Verständigung überhaupt ermöglicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gabriele Meister
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: meister-ra.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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