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- Rechtsanwalt Torsten Jahnel – Fachkanzlei für Medizinrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Magdeburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Torsten Jahnel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht mit Kanzleisitz in der Hegelstraße 32 in Magdeburg. Er führt den Abschluss Master of Laws Medizinrecht. Die auf das gesamte Medizinrecht spezialisierte Kanzlei nennt eine Berufserfahrung seit 1995. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht der ärztlichen Kooperationen, ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht, Medizinstrafrecht und Arzneimittelrecht. Das bundesweite Beratungsangebot richtet sich an Ärzte, Zahnärzte, Patienten, Apotheken, Krankenhäuser, Verbände und Arzneimittelhersteller. Die Tätigkeit umfasst Beratung, Gestaltung und Prozessführung und ist auf die Wahrung der Unabhängigkeit sowie den Interessenausgleich ausgerichtet. Behandelt werden unter anderem Zulassungen, Nachbesetzungen, Abrechnungsprüfungen, Praxisabgaben, BAG- und MVZ-Gründungen sowie Chefarztverträge. Angrenzende Fragen im Arbeitsrecht, Mietrecht und Steuerrecht werden ebenfalls bearbeitet, im Steuerrecht gemeinsam mit Steuerberatern. Die Kanzlei betont regelmäßige Fort- und Weiterbildung auf wissenschaftlichem Niveau. Eine Praxisbörse bietet potenziellen Praxisabgebern eine unabhängige Plattform, auf der sie ihr Abgabeinteresse und wesentliche Praxisdaten geschützt und anonym veröffentlichen können.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: medizinrecht-jahnel.de, medizinrecht-jahnel.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Torsten Jahnel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht mit Kanzleisitz in der Hegelstraße 32 in 39104 Magdeburg. Er führt außerdem den Abschluss Master of Laws Medizinrecht. Während das Profil Strafrecht als Hauptschwerpunkt ausweist, beschreibt die Kanzlei ihre Spezialisierung als umfassend medizinrechtlich. Die Verbindung beider Bereiche zeigt sich insbesondere im Medizinstrafrecht. Hier können beispielsweise strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Behandlungen oder der Abrechnung medizinischer Leistungen Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Die Kanzleibeschreibung nennt Berufserfahrung seit 1995 sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Zum medizinrechtlichen Beratungsspektrum gehören Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, ärztliches Berufsrecht, Krankenhausrecht und Arzneimittelrecht. Für Patientinnen und Patienten stehen im Arzthaftungsrecht häufig Fragen zu Behandlungsfehlern, Aufklärung und möglichen Ersatzansprüchen im Raum. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können dagegen mit Zulassungen, Nachbesetzungen oder Abrechnungsprüfungen befasst sein. Medizinrechtliche Sachverhalte berühren dabei mitunter mehrere Rechtsgebiete zugleich: Ein Behandlungsgeschehen kann sowohl zivilrechtliche Haftungsfragen als auch strafrechtliche und berufsrechtliche Fragen auslösen. Diese Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihres Ablaufs. Ein weiterer Bereich ist das Gesellschaftsrecht ärztlicher Kooperationen. Die Kanzlei nennt hierzu Praxisabgaben sowie die Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren. Auch Chefarztverträge und angrenzende arbeitsrechtliche, mietrechtliche oder steuerrechtliche Fragen gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld; steuerrechtliche Themen werden gemeinsam mit Steuerberatern bearbeitet. Das bundesweite Angebot umfasst Beratung, Gestaltung und Prozessführung und richtet sich neben Ärzten, Zahnärzten und Patienten auch an Apotheken, Krankenhäuser, Verbände und Arzneimittelhersteller. Eine Praxisbörse ermöglicht potenziellen Praxisabgebern, ihr Abgabeinteresse und wesentliche Praxisdaten geschützt und anonym zu veröffentlichen. Örtlicher Bezugspunkt ist die Hegelstraße in der Magdeburger Altstadt. Damit liegt die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld; für Ratsuchende aus Stadtfeld und Buckau ist sie ebenfalls eine Adresse innerhalb Magdeburgs. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit für strafrechtliche oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen in Betracht kommen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandener Schreiben und etwaiger Fristen erleichtert die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
- Amtsgericht Magdeburg
- Landgericht Magdeburg
Die Kanzlei von Torsten Jahnel befindet sich in der Hegelstraße 32 in Magdeburg und damit im Umfeld der Altstadt. Der Standort ist innerstädtisch einzuordnen; Stadtfeld und Buckau bilden weitere räumliche Bezugspunkte innerhalb der Stadt. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine konkreten Aussagen zu Haltestellen, Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Diese Punkte lassen sich bei der Terminabstimmung klären. Für den im Profil hervorgehobenen Schwerpunkt Strafrecht sind das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg wichtige örtliche Gerichte. Strafsachen werden abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder einer Strafkammer des Landgerichts verhandelt. Das Landgericht bearbeitet außerdem Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Im medizinrechtlichen Zusammenhang können dort insbesondere Vorwürfe mit Bezug zu Behandlungsgeschehen oder Abrechnungen relevant werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa über Ansprüche aus einer ärztlichen Behandlung oder über Verträge, können ebenfalls vor Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Arzthaftungssachen fallen typischerweise in den Zuständigkeitsbereich spezialisierter Zivilkammern am Landgericht. Nicht alle genannten medizinrechtlichen Themen gehören jedoch vor diese beiden Gerichte: Vertragsarztrechtliche Streitigkeiten sind häufig der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet. Die konkrete örtliche Zuständigkeit folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Pflichtfelder für Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sowie ein Feld für den Betreff. Die Datenschutzerklärung muss akzeptiert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Pflichtfelder für Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sowie ein Feld für den Betreff. Die Datenschutzerklärung muss akzeptiert werden.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Förderverein Medizinrecht der Dresden International University (TU Dresden)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was unterscheidet einen Arzthaftungsfall von einem medizinstrafrechtlichen Verfahren?
- Im Arzthaftungsrecht geht es vor allem um zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einer Behandlung. Ein medizinstrafrechtliches Verfahren betrifft dagegen die Frage, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und einer bestimmten Person nachgewiesen werden kann. Dasselbe Geschehen kann beide Verfahrensarten auslösen; daneben können berufsrechtliche Fragen entstehen. Prüfungsmaßstäbe, Beteiligte und mögliche Folgen unterscheiden sich. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob es um eigene Ansprüche, ein behördliches Schreiben oder einen strafrechtlichen Vorwurf geht.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines möglichen Behandlungsfehlers hilfreich?
- Für eine erste Einordnung können eine zeitliche Übersicht des Behandlungsverlaufs, vorhandene Arztbriefe, Befunde, Aufklärungsunterlagen und bereits geführter Schriftverkehr hilfreich sein. Auch Angaben zu den vermuteten gesundheitlichen Folgen und zu bereits beteiligten Versicherungen oder anderen Stellen können Bedeutung haben. Nicht jede nachteilige Behandlungsfolge beruht auf einem rechtlich relevanten Fehler; medizinische Bewertung und rechtliche Prüfung sind zu unterscheiden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Gesundheitsdaten übermittelt werden sollen, lässt sich vor der Übersendung abstimmen.
- Was sollte eine Mandatsanfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf im medizinischen Bereich enthalten?
- Für die erste Kontaktaufnahme genügt regelmäßig eine knappe Beschreibung des Vorwurfs und des bisherigen Verfahrensstands. Relevant ist insbesondere, ob bereits eine Vorladung, eine Anhörung, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt und ob darin Termine oder Fristen genannt werden. Auch mögliche parallele Abrechnungsprüfungen oder berufsrechtliche Verfahren können für die Einordnung wichtig sein. Eine vollständige Sachverhaltsbewertung ist ohne Kenntnis der Unterlagen häufig nicht möglich. Vor der Übermittlung umfangreicher Patientenunterlagen sollte deshalb geklärt werden, welche Informationen benötigt werden und wie sie geschützt übermittelt werden können.
- Welche rechtlichen Themen können bei einer Praxisabgabe oder der Gründung einer BAG beziehungsweise eines MVZ zusammenkommen?
- Bei einer Praxisabgabe oder einer ärztlichen Kooperation können gesellschaftsrechtliche, vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Fragen zusammentreffen. Hinzu kommen häufig Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, die Nutzung von Ausstattung sowie der Umgang mit Patientendaten. Eine Berufsausübungsgemeinschaft, kurz BAG, und ein medizinisches Versorgungszentrum, kurz MVZ, unterliegen unterschiedlichen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Für eine erste Anfrage sind die geplante Struktur, die beteiligten Personen und der zeitliche Stand des Vorhabens hilfreich. Steuerliche Auswirkungen benötigen eine gesonderte fachliche Betrachtung und sollten mit der rechtlichen Gestaltung abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Jahnel
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 11 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg
- Montag
- 09:00-12:00, 13:00-18:00
- Dienstag
- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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- 09:00-12:00, 13:00-18:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: medizinrecht-jahnel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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