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- Rechtsanwaltskanzlei Karbig
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Karbig hat ihren Standort in Mainz. Als Rechtsgebiete nennt der Internetauftritt Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Urheberrecht. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht sind außerdem als eigene Punkte in der Navigation aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Kurt-Schumacher-Straße 41 b im Oranienhof, 55124 Mainz. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Für die Kontaktaufnahme nennt die Webseite die Telefonnummer 06131-9325437 und die E-Mail-Adresse ra@karbig.com. Zusätzlich ist eine Faxnummer angegeben. Der Internetauftritt führt auch einen Menüpunkt zur Online-Beratung sowie die Punkte Vollmacht und Profil/Kollegen auf. Weitere Verweise betreffen Impressum, Datenschutz und Anfahrt. Zum Mandantenkreis und zu konkreten Abläufen der Mandatsbearbeitung enthalten die vorliegenden Seiten keine Angaben. Auch einzelne Beratungsleistungen innerhalb der genannten Rechtsgebiete werden nicht näher beschrieben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-mainz.com, anwalt-mainz.com
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Claudius Karbig ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Karbig in Mainz ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende können etwa Vertragsklauseln, Vergütungsansprüche, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse Anlass für eine Anfrage sein. Welche Unterstützung im jeweiligen Fall infrage kommt, hängt vom konkreten Anliegen und den dazu vorliegenden Unterlagen ab. Das Verkehrsrecht betrifft unterschiedliche Situationen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Typische Anliegen sind die zivilrechtliche Regulierung eines Verkehrsunfalls, Auseinandersetzungen über Reparaturkosten oder andere Unfallfolgen sowie Bußgeldvorwürfe. Auch strafrechtliche oder fahrerlaubnisrechtliche Fragen können diesem Rechtsgebiet zugeordnet sein. Die vorliegenden Kanzleiangaben beschreiben keine einzelnen Leistungen innerhalb des Verkehrsrechts. Deshalb sollte bereits bei der Anfrage möglichst klar benannt werden, ob es beispielsweise um einen Unfall, einen Bußgeldbescheid oder eine behördliche Maßnahme geht. Der Internetauftritt führt daneben Mietrecht und Urheberrecht auf; das hier dargestellte Profil konzentriert sich auf Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Kurt-Schumacher-Straße 41 b im Oranienhof, 55124 Mainz, im Stadtteil Gonsenheim. Damit liegt sie außerhalb der Mainzer Altstadt und Neustadt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz zu nennen. Für zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen kann je nach Zuständigkeitsregeln eines dieser Gerichte in Betracht kommen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Allein aus dem Kanzleistandort ergibt sich daher noch nicht, welches Gericht ein bestimmtes Verfahren bearbeitet. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil von Claudius Karbig aufmerksam wird, kann für eine Mandatsanfrage die angegebenen Kontaktdaten nutzen: telefonisch unter 06131-9325437 oder per E-Mail an ra@karbig.com. Eine kurze Darstellung des Sachverhalts, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr; Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Die Rechtsanwaltskanzlei Karbig liegt in der Kurt-Schumacher-Straße 41 b im Oranienhof in Mainz-Gonsenheim. Ihr Standort ist damit nicht der Innenstadtlage in der Altstadt oder Neustadt zuzuordnen. Für einen persönlichen Termin ist die vollständige Anschrift einschließlich des Zusatzes „Oranienhof“ ein geeigneter Ausgangspunkt zur Routenplanung. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und die örtlichen Abstellmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu Haltestellen, eigenen Kanzleiparkplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz von Bedeutung. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall, etwa über Schadensersatz, werden abhängig von Streitwert und sonstigen Zuständigkeitsvoraussetzungen vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Das Landgericht kann außerdem als Berufungsgericht für amtsgerichtliche Zivilurteile tätig werden. Verfahren nach einem Einspruch gegen einen verkehrsrechtlichen Bußgeldbescheid gehören regelmäßig zur Amtsgerichtsbarkeit; welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Wohnort der betroffenen Person. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist diese örtliche Gerichtsübersicht abzugrenzen: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz sind hierfür regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Der passende Gerichtsstand muss deshalb für jedes Anliegen gesondert eingeordnet werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz relevant. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Wichtig sind insbesondere das Datum des Zugangs eines Schreibens und bereits mitgeteilte Termine. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand der Anfrage.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen eine Klärung der unterschiedlichen Positionen, außergerichtliche Gespräche oder eine schriftliche Vereinbarung in Betracht. Ob solche Wege geeignet sind, hängt unter anderem von den Interessen der Beteiligten und möglichen Fristen ab. Wird ein arbeitsgerichtliches Verfahren eingeleitet, ist zunächst regelmäßig eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Auch während laufender Gespräche können Fristen weiterlaufen. Eine außergerichtliche Kontaktaufnahme ersetzt deshalb nicht automatisch erforderliche Verfahrensschritte.
- Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall?
- Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallablaufs, Datum und Ort sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen, soweit diese bekannt sind. Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Einordnung unterstützen. Hinzu kommen gegebenenfalls Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder bereits eingegangene Schreiben von Versicherungen. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen relevant sein. Für die erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Übersicht darüber, welche Unterlagen vorliegen und welche Fragen offen sind; die weitere Zusammenstellung lässt sich anschließend abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot eine Rolle spielen. Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren betreffen dagegen insbesondere die behördliche Beurteilung, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Beide Bereiche können denselben Ausgangssachverhalt haben, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Für eine Anfrage sind deshalb die genaue Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum wichtig. Ein Fahrverbot ist rechtlich nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Claudius Karbig
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 14 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kurt-Schumacher-Straße 41 b (Oranienhof), 55124 Mainz
- montags - freitags
- 9.00 - 18.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwalt-mainz.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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