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- Rechtsanwälte Heberling und Kollegen
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Daniel Knok ist Rechtsanwalt in Bremen und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Er gehört zu den Rechtsanwälten Heberling und Kollegen, die als Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in der Obernstr. 38 - 42 tätig sind. Im Erbrecht berät er zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und zur Vorsorge für den Erbfall. Dazu gehören die Gestaltung eines Testaments, Fragen zum Pflichtteil und die Erteilung eines Erbscheins. Im Familienrecht berät und vertritt er gemeinsam mit Rechtsanwältin Mirja Knok. Genannt werden Scheidung, Unterhalt, Trennung, Zugewinnausgleich sowie Sorgerecht und Umgang. Das Beratungsangebot richtet sich unter anderem an Menschen nach einer Trennung, einem Erbfall oder einer Kündigung. Die gemeinsame Tätigkeit umfasst Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Die Anwälte erörtern mit den Mandanten die Gesamtsituation und setzen Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch. Sie prüfen außerdem die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe oder die Einleitung von Eilverfahren. Für die Kontaktaufnahme werden Besprechungs- und Telefontermine angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidungsrecht-bremen.de, scheidungsrecht-bremen.de
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Dr. Daniel Knok ist Rechtsanwalt bei den Rechtsanwälten Heberling und Kollegen in Bremen und führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und Erbrecht. Die Rechtsanwälte sind in Bürogemeinschaft in der Obernstr. 38–42 tätig. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben sind Erbrecht und Verkehrsrecht genannt. Im Familienrecht berät und vertritt er gemeinsam mit Rechtsanwältin Mirja Knok. Für Ratsuchende stehen dabei häufig miteinander verbundene persönliche und wirtschaftliche Fragen im Raum, die zunächst geordnet und hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung eingeordnet werden müssen. Zum familienrechtlichen Tätigkeitsbereich gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich sowie Sorgerecht und Umgang. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur finanziellen Situation nach dem Ende einer Ehe, zur Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens oder zur Gestaltung des Kontakts zwischen Kindern und getrennt lebenden Eltern. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt die Erörterung der Gesamtsituation und die gerichtliche wie außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Auch die Prüfung der Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe und der möglichen Einleitung eines Eilverfahrens gehört zum beschriebenen Vorgehen. Im Erbrecht befasst sich Daniel Knok sowohl mit der Vorsorge für den Erbfall als auch mit der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Genannt sind insbesondere Testamentsgestaltung, Pflichtteilsfragen und die Erteilung eines Erbscheins. Typische Anliegen betreffen die eigene Nachlassplanung, die Klärung der Erbenstellung oder finanzielle Ansprüche nach dem Tod eines Angehörigen. Im ebenfalls aufgeführten Verkehrsrecht geht es allgemein häufig um die Regulierung von Unfallschäden, Haftungsfragen oder verkehrsrechtliche Vorwürfe. Eine weitergehende Spezialisierung innerhalb dieses Rechtsgebiets ist in den vorliegenden Angaben nicht beschrieben. Die Kanzleianschrift liegt in der Bremer Innenstadt im Stadtteil Mitte. Sie bietet damit einen zentralen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack. Für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Bremen in Betracht; je nach Verfahren können auch das Landgericht Bremen oder das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen zuständig sein. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei die Bedingungen im Innenstadtbereich zu berücksichtigen sind. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu möglichen Fristen. Besprechungs- und Telefontermine werden angeboten; die Terminabstimmung und eine mögliche Mandatsübernahme sind anschließend zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Die Kanzlei von Daniel Knok befindet sich in der Obernstr. 38–42 in 28195 Bremen und damit in der Innenstadt im Stadtteil Mitte. Der Standort ist ein innerstädtischer Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Bremen, etwa aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack. Für die Anreise kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung und die Zufahrtsmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand der aktuellen Verkehrsbedingungen geprüft werden. Bei einer Fahrt in die Innenstadt sind außerdem die örtlichen Verkehrsregelungen und die verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen; konkrete Stellplätze oder besondere Zugangsbedingungen sind nicht belegt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. In Erbscheinsangelegenheiten ist grundsätzlich das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht zuständig. Streitige erbrechtliche Ansprüche, beispielsweise Pflichtteilsforderungen, gehören dagegen vor die Zivilgerichte; abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln kommen Amtsgericht oder Landgericht Bremen in Betracht. Auch verkehrsrechtliche Schadensersatzprozesse werden je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Verkehrsordnungswidrigkeiten können nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vor das Amtsgericht gelangen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist insbesondere für Beschwerden gegen bestimmte familiengerichtliche Entscheidungen und für Berufungen gegen erstinstanzliche Zivilurteile des Landgerichts zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Bremen gehört dagegen nicht zu den typischen Gerichten für die drei im Profil aufgeführten Rechtsgebiete.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei kann im Regelfall binnen kürzester Zeit einen Besprechungs- oder Telefontermin anbieten. Sie erörtert mit Ihnen die Gesamtsituation und nimmt sich Zeit für Sie.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei kann im Regelfall binnen kürzester Zeit einen Besprechungs- oder Telefontermin anbieten. Sie erörtert mit Ihnen die Gesamtsituation und nimmt sich Zeit für Sie.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Einkommensunterlagen, Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten, ein Ehevertrag sowie bereits vorhandene gerichtliche oder anwaltliche Schreiben relevant sein. Bei Fragen zu Sorge und Umgang stehen zusätzlich die bisherigen Betreuungsvereinbarungen im Vordergrund. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gesprächsgegenstand ab. Bestehende Fristen oder anberaumte Gerichtstermine sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich Erbschein, Testament und Pflichtteilsanspruch?
- Ein Testament enthält Verfügungen einer Person für ihren Todesfall, insbesondere zur Erbeinsetzung. Ein Erbschein ist dagegen ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Der Pflichtteil bezeichnet grundsätzlich einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich zu unterscheiden, ob es um eigene Vorsorge, den Nachweis einer Erbenstellung oder einen Zahlungsanspruch nach einem Erbfall geht.
- Welche Informationen sind bei einem verkehrsrechtlichen Anliegen nach einem Unfall wichtig?
- Zur ersten Orientierung helfen Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine sachliche Schilderung des Ablaufs. Vorhandene Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben von Versicherungen können ebenfalls wichtig sein. Bei Sachschäden kommen etwa Kostenvoranschläge oder Gutachten hinzu, bei Verletzungen gegebenenfalls medizinische Unterlagen. Unterschiedliche Fragen können nebeneinander bestehen, etwa zur Haftung, zur Schadenshöhe oder zu einem Bußgeldvorwurf. Deshalb sollte eine Anfrage erkennen lassen, welches Anliegen im Vordergrund steht und ob bereits Fristen laufen.
- Müssen familienrechtliche und erbrechtliche Konflikte immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede Auseinandersetzung erfordert ein gerichtliches Streitverfahren. Fragen zu Unterhalt, Vermögensausgleich oder erbrechtlichen Zahlungsansprüchen können grundsätzlich auch durch außergerichtliche Verhandlungen geklärt werden. Ob eine Vereinbarung möglich ist und welche Form sie benötigt, hängt vom Gegenstand ab. Eine Scheidung selbst erfolgt hingegen durch das Familiengericht; auch ein Erbschein wird auf Antrag im gerichtlichen Verfahren erteilt. Bei einer ersten Besprechung lässt sich allgemein klären, welche Punkte streitig sind, welche Unterlagen fehlen und ob zeitliche Dringlichkeit besteht. Daraus ergibt sich die weitere Verfahrensplanung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Knok
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4,5 von 5 · 84 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Obernstr. 38 - 42, 28195 Bremen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: scheidungsrecht-bremen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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