Veröffentlichtes Profil

Fatma Öner

Fatma Öner – Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht in Köln

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht · Fatma Öner

Im Weidenbruch 93, 51061 Köln

Telefon: +49 221 680 80 33

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Fatma Öner

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Fatma Öner ist Rechtsanwältin mit Anschrift Im Weidenbruch 93 in 51061 Köln. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Im Zusammenhang mit dem Familienrecht nennt ihre Webseite die Themen Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Weitere Angaben zu einzelnen Tätigkeiten im Verkehrsrecht enthält der vorliegende Quelltext nicht. Ein bestimmter Mandantenkreis oder eine konkrete Arbeitsweise werden ebenfalls nicht beschrieben. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon, Fax und E-Mail angegeben. Auf der Webseite werden eine Vollmacht und eine allgemeine Vollmacht aufgeführt. Laut Impressum ist Fatma Öner in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und ansässig. Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Köln. Als Berufshaftpflichtversicherung wird die HDI Versicherung AG genannt; der räumliche Geltungsbereich ist Europa im geographischen Sinn. Das Impressum führt zudem die geltenden berufsrechtlichen Regelungen auf, darunter die Berufsordnung für Rechtsanwälte und die Fachanwaltsordnung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-oener.de, kanzlei-oener.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Fatma Öner hat ihre Kanzlei Im Weidenbruch 93, 51061 Köln. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Als Hauptschwerpunkt ihres Profils ist das Familienrecht ausgewiesen; ihre Webseite nennt hierzu ausdrücklich Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Diese Themen betreffen häufig Veränderungen des persönlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens. Für Ratsuchende geht es dabei etwa um die rechtliche Einordnung einer Trennung, die finanziellen Beziehungen innerhalb der Familie oder die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln. Im Familienrecht sind mehrere Fragen oft miteinander verbunden, müssen rechtlich aber gesondert betrachtet werden. Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe auch vermögensbezogene Fragen und der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Unterhalt betrifft je nach Lebenssituation beispielsweise Kinder oder getrennt lebende beziehungsweise geschiedene Ehepartner. Beim Sorgerecht stehen die elterliche Verantwortung und das Kindeswohl im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können in einer anwaltlichen Beratung klären lassen, welche Themen zu ihrem Anliegen gehören, welche Unterlagen dafür benötigt werden und ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt. Der weitere Fachanwaltstitel von Fatma Öner betrifft das Verkehrsrecht. Typische Anliegen dieses Rechtsgebiets sind die Regulierung von Schäden nach Verkehrsunfällen, die Prüfung von Ersatzansprüchen oder die Einordnung eines Bußgeldvorwurfs. Welche einzelnen verkehrsrechtlichen Tätigkeiten Fatma Öner übernimmt, geht aus den vorliegenden Angaben allerdings nicht hervor. Eine entsprechende Anfrage sollte deshalb den Sachverhalt und gegebenenfalls laufende Fristen kurz benennen. Der Fachanwaltstitel ist vom ausdrücklich genannten familienrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Köln mit der Kanzleianschrift im Postleitzahlgebiet 51061. Eine Zuordnung der Adresse zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen ist durch die Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Köln in Betracht, soweit die örtlichen Zuständigkeitsregeln nach Köln führen. Das Oberlandesgericht Köln kann als Beschwerdegericht beteiligt sein. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens unter Bezug auf das Profil von Fatma Öner an. Zur direkten Kontaktaufnahme sind Telefon, Fax und E-Mail angegeben. Sinnvoll sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits vorliegenden Schreiben und zu möglichen Terminen oder Fristen. Ob das Anliegen übernommen werden kann, welche Unterlagen erforderlich sind und wie ein weiteres Gespräch erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Eine bloße Anfrage ist noch keine Bestätigung einer Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei von Fatma Öner befindet sich Im Weidenbruch 93 im Kölner Postleitzahlgebiet 51061. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine gesicherte Zuordnung zu einem der ebenfalls genannten Stadtteile Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Aktuelle Verbindungen, die Verkehrslage und gegebenenfalls verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten oder einem kanzleieigenen Parkplatz liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Köln relevant. Dort werden am Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt und elterlicher Sorge geführt. Ob es im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das Oberlandesgericht Köln befasst sich als Beschwerdegericht mit familiengerichtlichen Entscheidungen, soweit das jeweilige Rechtsmittel zulässig ist. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen je nach Streitwert und sonstigen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln geführt werden. Verkehrsbezogene Bußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen an das zuständige Amtsgericht. Auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Köln ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten der hier beschriebenen familien- und verkehrsrechtlichen Anliegen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zur Ehe und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können die Heiratsurkunde, bereits vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern sowie Unterlagen zu Einkommen und Altersversorgung Bedeutung haben. Nicht sämtliche Dokumente müssen schon mit der ersten Nachricht übersandt werden. Häufig genügt zunächst eine kurze Übersicht über die Situation und das gewünschte Gesprächsthema. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Unterhaltsformen betreffen unterschiedliche rechtliche Beziehungen und Zeiträume. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft die Zeit, in der Ehepartner getrennt leben, aber noch nicht rechtskräftig geschieden sind. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Für die Prüfung spielen unter anderem Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und Betreuungssituationen eine Rolle. Eine allgemeine Aussage über das Bestehen oder die Höhe eines Anspruchs ist ohne die maßgeblichen Informationen nicht möglich. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, die betroffenen Personen und den betreffenden Zeitraum klar zu benennen.
Sind Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
Sorgerecht und Umgang sind rechtlich zu unterscheiden. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, beispielsweise in wichtigen Gesundheits- oder Schulangelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Meinungsverschiedenheiten kommt es auf die konkrete Frage und die Lebenssituation des Kindes an; das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab. Vor einer Mandatsanfrage kann es helfen, bisherige Absprachen und den genauen Streitpunkt sachlich zusammenzufassen.
Welche Informationen werden für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
Für die erste Einordnung eines Verkehrsunfalls sind insbesondere Unfalldatum, Unfallort, die beteiligten Personen und Fahrzeuge sowie eine kurze Schilderung des Ablaufs hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Angaben zu Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und bereits vorhandener Schriftverkehr mit Versicherungen. Bei Sach- oder Personenschäden sind auch entsprechende Belege relevant. Ob eine Kanzlei die konkrete Unfallangelegenheit übernimmt, sollte bei der Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Die Unterlagen dienen dazu, Beteiligte, mögliche Ansprüche und offene Fragen zu erfassen; sie erlauben ohne nähere Prüfung noch keine verlässliche Aussage zur Haftungsverteilung.
Was ist bei einer Mandatsanfrage zu einem Bußgeldbescheid wichtig?
Bei einem Bußgeldbescheid sind vor allem der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum und gegebenenfalls der zugehörige Umschlag für eine erste Prüfung relevant. Auch vorherige Anhörungsschreiben und Angaben zum bisherigen Ablauf können wichtig sein. Da Rechtsbehelfe an gesetzliche Fristen gebunden sein können, sollte eine Anfrage auf den Zeitpunkt der Zustellung und erkennbare Fristangaben hinweisen. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet nicht, dass bereits eine anwaltliche Vertretung oder Fristenkontrolle übernommen wurde. Ob die konkrete verkehrsrechtliche Angelegenheit bearbeitet werden kann, muss daher ausdrücklich mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Fatma Öner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Fatma Öner: 5,0 von 5 Sternen bei 53 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Fatma Öner aus 53 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Fatma Öner liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 53 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Fatma Öner insgesamt und nicht auf Fatma Öner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,053

Google veröffentlicht zu diesen 53 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Im Weidenbruch 93, 51061 Köln

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Fatma Öner. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Köln

Alle Profile in Köln vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-oener.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen