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- Rechtsanwälte Griese & Hauke
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Marl vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Florian Hauke ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Griese & Hauke in Marl. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Markus Griese gehört er einer zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltssozietät an, die aus zwei Rechtsanwälten mit mehrjähriger Berufserfahrung besteht. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Privatleute und mittelständische Unternehmen aus Marl, dem Kreis Recklinghausen und Nordrhein-Westfalen. Die Sozietät ist vorwiegend im Allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht tätig. Diese Aufzählung ist nach Angaben der Kanzlei nicht abschließend. In der Rechtsberatung berücksichtigt die Kanzlei neben der rechtlichen Einschätzung auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Dabei orientiert sie sich an den individuellen Bedürfnissen ihrer Mandantschaft. Die Kanzlei befindet sich in der Brassertstraße 66 in Marl. Eine Beauftragung ist auch per E-Mail möglich. Von E-Mails nimmt die Kanzlei nur während ihrer allgemeinen Bürozeiten Kenntnis; ein Mandatsverhältnis entsteht bei einer Beauftragung per E-Mail erst durch ihre Bestätigung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: griese-hauke.de, griese-hauke.de
Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Florian Hauke ist in der Kanzlei Rechtsanwälte Griese & Hauke in Marl tätig. Sein Profil nennt das Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Markus Griese gehört er einer zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät aus zwei Rechtsanwälten mit mehrjähriger Berufserfahrung an. Die Kanzlei betreut Privatleute und mittelständische Unternehmen aus Marl, dem Kreis Recklinghausen und Nordrhein-Westfalen. Neben dem Strafrecht umfasst ihr Tätigkeitsspektrum unter anderem das Allgemeine Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. Diese breitere Ausrichtung der Sozietät ist von dem hier ausgewiesenen persönlichen Schwerpunkt Florian Haukes zu unterscheiden. Im Strafrecht geht es um den Vorwurf einer Straftat und die damit verbundenen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, die Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch nach einer Durchsuchung oder bei Fragen zur eigenen Stellung als beschuldigte oder geschädigte Person kann strafrechtlicher Klärungsbedarf bestehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet insbesondere die Auseinandersetzung mit dem konkreten Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und den vorhandenen Unterlagen. Welche anwaltlichen Tätigkeiten erforderlich sind, lässt sich erst anhand des Einzelfalls bestimmen. Die Kanzlei beschreibt ihren Beratungsansatz als Verbindung rechtlicher Einschätzung und wirtschaftlicher Betrachtung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mandantschaft. Gerade bei strafrechtlichen Anliegen können neben dem Verfahren selbst auch persönliche oder berufliche Auswirkungen eine Rolle spielen. Eine erste Bestandsaufnahme dient allgemein dazu, den Anlass der Anfrage, bereits erfolgte Verfahrensschritte und mögliche zeitliche Dringlichkeit zu erfassen. Damit ist noch keine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens verbunden. Die Kanzleianschrift lautet Brassertstraße 66, 45768 Marl. Der örtliche Bezug umfasst damit Marl mit Stadtteilen wie Mitte, Hüls und Brassert sowie das weitere Umfeld im Kreis Recklinghausen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Marl zu nennen, das innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit auch Strafsachen bearbeitet. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden; bestimmte Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um den anwaltlichen Schwerpunkt und die Kanzlei zuzuordnen. Bei einer anschließenden Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben hilfreich. Eine Beauftragung ist nach Kanzleiangaben auch per E-Mail möglich. E-Mails werden allerdings nur während der allgemeinen Bürozeiten zur Kenntnis genommen. Ein Mandatsverhältnis entsteht bei einer Beauftragung per E-Mail erst durch die Bestätigung der Kanzlei.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl
- Amtsgericht Marl
Die Kanzlei Rechtsanwälte Griese & Hauke hat ihren Sitz in der Brassertstraße 66 in 45768 Marl. Für die räumliche Orientierung innerhalb Marls sind unter anderem die Stadtteile Mitte, Hüls und Brassert relevant. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile oder eine Innenstadtlage geht aus den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich hervor. Die Mandantschaft der Sozietät kommt nach deren Beschreibung aus Marl, dem Kreis Recklinghausen und Nordrhein-Westfalen. Der örtliche Bezug beschränkt sich damit nicht auf das unmittelbare Umfeld der Kanzlei. Für Florian Haukes Hauptschwerpunkt Strafrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Marl relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dem Strafrichter oder dem Schöffengericht zugewiesen sind. Dazu können auch Verfahren gehören, die zunächst mit einem Strafbefehl ohne Hauptverhandlung bearbeitet werden. Im Ermittlungsverfahren können Amtsgerichte außerdem richterliche Entscheidungen treffen, etwa über bestimmte Ermittlungsmaßnahmen. Ob das Amtsgericht Marl im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem örtlichen Bezug und der Art sowie dem Gewicht des Tatvorwurfs. Nicht jede Strafsache aus Marl wird deshalb dort verhandelt. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Straßenanschrift den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen zu prüfen; bei einer Fahrt mit dem Pkw die Verkehrs- und Abstellmöglichkeiten vor Ort. Konkrete Haltestellen, Parkplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Organisatorische Fragen zum Besuch lassen sich bei der Terminabstimmung klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Dazu gehören beispielsweise eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Hilfreich sind außerdem das Aktenzeichen, die absendende Behörde sowie erkennbare Termine und Fristen. Eine kurze, sachliche Darstellung ermöglicht zunächst die Zuordnung des Anliegens. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, wird üblicherweise im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was unterscheidet eine polizeiliche Vorladung von einer Anklageschrift?
- Eine polizeiliche Vorladung steht regelmäßig im Zusammenhang mit Ermittlungen und kann sich an beschuldigte Personen oder an Zeuginnen und Zeugen richten. Eine Anklageschrift bedeutet dagegen, dass die Staatsanwaltschaft nach ihrer Bewertung der Ermittlungen die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens beantragt. Das Gericht prüft anschließend die Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Welche Bedeutung ein Schreiben für die betroffene Person hat, hängt unter anderem von ihrer Verfahrensrolle und dem Absender ab. Eine Vorladung ist ebenso wenig wie eine Anklage bereits eine Verurteilung.
- Was ist ein Strafbefehl, und kommt es dabei immer zu einer Gerichtsverhandlung?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der in bestimmten Strafsachen auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Rechtsfolge ohne vorherige Hauptverhandlung festgesetzt werden kann. Eine mündliche Verhandlung findet deshalb nicht in jedem Strafverfahren statt. Gegen einen Strafbefehl ist ein Einspruch innerhalb einer gesetzlichen Frist möglich. Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig werden und einem rechtskräftigen Urteil gleichstehen. Für die allgemeine Einordnung sind insbesondere Inhalt, Zustellungszeitpunkt und Verfahrensstand maßgeblich; die Bewertung möglicher Schritte erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
- Wird eine Strafsache mit Bezug zu Marl immer beim Amtsgericht Marl geführt?
- Ein Bezug zu Marl führt nicht automatisch zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Marl. Im Strafrecht wird zwischen örtlicher und sachlicher Zuständigkeit unterschieden. Für die örtliche Zuordnung können beispielsweise Tatort oder Wohnsitz der beschuldigten Person maßgeblich sein. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge ab. Zudem befindet sich nicht jedes Verfahren bereits bei einem Gericht: Ermittlungen werden grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft geleitet. Behördliche und gerichtliche Schreiben geben regelmäßig Auskunft darüber, welche Stelle das Verfahren aktuell bearbeitet.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Florian Hauke
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4,2 von 5 · 6 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: griese-hauke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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