Veröffentlichtes Profil

Fritz Klingsporn

Fritz Klingsporn – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Münster

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen

Universitätsstr. 21, 48143 Münster

Telefon: +49 251 40079

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Fritz Klingsporn ist Rechtsanwalt in Münster und Mitglied der Sozietät Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen. Nach den Angaben auf seiner Webseite liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt seit mehr als 20 Jahren im Verkehrsrecht. Er befasst sich insbesondere mit der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen sowie mit der Verteidigung und Vertretung seiner Mandanten in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Bei Verkehrsunfällen nennt die Webseite die Regulierung mit den Versicherungen, Schadensersatz, Schmerzensgeld und Totalschaden. Zu den aufgeführten Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße. Weitere Themen sind Bußgeld, Fahrverbot, Führerschein und Fahrerlaubnis. Im Verkehrsstrafrecht werden Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs genannt. Sein Angebot richtet sich an Mandanten, die Rat oder Vertretung im Verkehrsrecht benötigen. Zur Arbeitsweise nennt die Webseite kurzfristige Terminvergabe, schnelle Erreichbarkeit und Kostenaufklärung. Die Kanzleianschrift lautet Universitätsstr. 21 in 48143 Münster. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon und E-Mail.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-fuer-verkehrsrecht-muenster.de, anwalt-fuer-verkehrsrecht-muenster.de

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Fritz Klingsporn ist Rechtsanwalt in Münster und Mitglied der Sozietät Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Verkehrsrecht; nach den Angaben seiner Webseite ist er seit mehr als 20 Jahren in diesem Bereich tätig. Das Profil umfasst die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen ebenso wie die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten und die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Für Ratsuchende geht es dabei um unterschiedliche Fragen: die finanziellen Folgen eines Unfalls, den Umgang mit einem behördlichen Vorwurf oder mögliche Auswirkungen auf Führerschein und Fahrerlaubnis. Bei Verkehrsunfällen nennt Klingsporn insbesondere die Regulierung mit Versicherungen sowie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Totalschäden. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Haftungsverteilung, zur Dokumentation des Unfallgeschehens und zur Bewertung entstandener Schäden. Bei einem Totalschaden können beispielsweise der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs Bedeutung haben. Nach Verletzungen kommen neben materiellen Schäden auch immaterielle Beeinträchtigungen in Betracht. Die rechtliche Einordnung hängt jeweils vom Unfallhergang, den verfügbaren Nachweisen und den konkreten Unfallfolgen ab. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße. Hier können Bußgeld und Fahrverbot im Mittelpunkt stehen. Im Verkehrsstrafrecht führt seine Webseite Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs auf. Solche Vorwürfe unterscheiden sich in Voraussetzungen, Verfahrensablauf und möglichen Folgen von einem Bußgeldverfahren. Fragen zur Fahrerlaubnis können außerdem ein eigenständiges behördliches Verfahren betreffen. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, richtet sich deshalb zunächst nach der Art des jeweiligen Anliegens. Die Kanzlei befindet sich in der Universitätsstr. 21, 48143 Münster, im innerstädtischen Bereich von Münster-Mitte. Damit ist der Standort auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf ein örtlicher Bezugspunkt. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten und Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Fall ab. Klingsporn gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Als Kontaktwege sind Telefon und E-Mail belegt. Eine kurze Schilderung des Anliegens sowie Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und laufenden Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Webseite nennt kurzfristige Terminvergabe, schnelle Erreichbarkeit und Kostenaufklärung als Aspekte der Arbeitsweise. Ob ein Mandat übernommen wird und welche nächsten Schritte vorgesehen sind, ist im direkten Austausch zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen liegt in der Universitätsstr. 21 in 48143 Münster und damit im innerstädtischen Bereich von Münster-Mitte. Für Ratsuchende aus den ebenfalls zum Stadtgebiet gehörenden Stadtteilen Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf führt der Weg somit in die Innenstadt. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Standortinformationen geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt von Fritz Klingsporn sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster relevant. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Unfallfolgen, etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld, können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte geführt werden. Das Amtsgericht entscheidet außerdem typischerweise in gerichtlichen Bußgeldverfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und in zahlreichen Verkehrsstrafsachen. Das Landgericht kann unter anderem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Allein der Kanzleisitz bestimmt allerdings nicht, welches Gericht für ein konkretes Verfahren zuständig ist. Bei Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnisentscheidungen ist der Verwaltungsrechtsweg maßgeblich. Das in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen befasst sich dabei insbesondere mit Rechtsmitteln gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, nicht regelmäßig als erste Anlaufstelle. Das Arbeitsgericht Münster ist für die hier beschriebenen verkehrsrechtlichen Anliegen dagegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Hergang hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und bisheriger Schriftverkehr mit Versicherungen. Bei Fahrzeugschäden sind vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen relevant; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Nicht alle Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Übersicht darüber, was geschehen ist, welche Folgen bekannt sind und ob bereits Schreiben mit Fristen eingegangen sind.
Worin unterscheiden sich Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Abrechnung eines Totalschadens?
Schadensersatz betrifft grundsätzlich materielle Nachteile, die durch einen Unfall entstanden sind, beispielsweise Fahrzeugschäden oder bestimmte unfallbedingte Aufwendungen. Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen, insbesondere bei Verletzungen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geht es um die Frage, wie der Fahrzeugschaden angesichts von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert einzuordnen ist. Welche Positionen im Einzelfall berücksichtigt werden können, hängt unter anderem von Haftung, Nachweisen und Schadensumfang ab. Die Bezeichnung als Totalschaden beantwortet daher noch nicht sämtliche Fragen zur Regulierung mit einer Versicherung.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Für die erste Anfrage sollte erkennbar sein, ob eine Anhörung, ein Bußgeldbescheid oder bereits ein gerichtliches Schreiben vorliegt. Hilfreich sind der vollständige Inhalt des Schreibens, das Datum seines Zugangs und eine kurze Beschreibung des Vorwurfs, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Abstandsverstoßes. Bußgeldverfahren unterliegen gesetzlichen Fristen, weshalb diese Angaben für die zeitliche Einordnung wichtig sind. Ob der Vorwurf tatsächlich und rechtlich tragfähig ist, lässt sich häufig erst anhand der Verfahrensakte beurteilen. Ein angekündigtes Fahrverbot sollte bei der Anfrage ebenfalls genannt werden.
Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge; eine spätere Teilnahme setzt grundsätzlich eine Neuerteilung voraus. Beide Maßnahmen können in unterschiedlichen verkehrsrechtlichen Zusammenhängen eine Rolle spielen. Neben strafgerichtlichen Entscheidungen sind auch eigenständige Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die ausstellende Stelle und den genauen Wortlaut des Schreibens zu nennen, statt nur allgemein von einem Führerscheinentzug zu sprechen.
Was sollte eine erste Anfrage wegen Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt enthalten?
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf sind die genaue Bezeichnung des Vorwurfs, die ermittelnde Stelle und der aktuelle Verfahrensstand für die erste Einordnung wichtig. Vorhandene Schreiben, etwa eine polizeiliche Vorladung oder ein Strafbefehl, zeigen, worum es verfahrensrechtlich geht. Auch bereits angeordnete Maßnahmen zum Führerschein und bekannte Termine oder Fristen sind relevant. Beschuldigte haben Verfahrensrechte, darunter das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Bewertung setzt regelmäßig Kenntnis der Ermittlungsunterlagen voraus; eine kurze Sachverhaltsschilderung allein erlaubt noch keine verlässliche Einschätzung des Verfahrensausgangs.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Fritz Klingsporn

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Fritz Klingsporn: 5,0 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Gaubitz, Klingsporn & Kollegen insgesamt und nicht auf Fritz Klingsporn persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-fuer-verkehrsrecht-muenster.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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