Veröffentlichtes Profil

Stefanie Schmidt

Stefanie Schmidt-Nowak: Rechtsanwältin und Mediatorin in Münster

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin und Mediatorin · Kanzlei der Rechtsanwältin und Mediatorin Stefanie Schmidt-Nowak

Surreyweg 9, 48167 Münster

Telefon: +49 2501 70639

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei der Rechtsanwältin und Mediatorin Stefanie Schmidt-Nowak
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefanie Schmidt-Nowak ist seit Jahrzehnten selbstständig als Rechtsanwältin in Münster tätig. Ihre Fachbereiche sind Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht. Im Jahr 1995 erwarb sie die Zusatzqualifikation als Mediatorin (BAfM) für Ehescheidungen. Ihre Kanzlei befindet sich am Surreyweg 9 im dritten Obergeschoss in Münster-Gremmendorf. Fragen können im Rahmen einer telefonischen Erstberatung geklärt werden. Auch Videogespräche und Hausbesuche sind möglich. Darüber hinaus bietet sie an, für eine zweite Meinung zu einem Fall kontaktiert zu werden. Mandanten können ihr vor einem Besprechungstermin einen ausgefüllten Mandantenfragebogen zukommen lassen, der auf der Webseite zum Download bereitsteht. Neben den angegebenen Bürozeiten können Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Eine Telefonsprechstunde findet laut Webseite täglich außer freitags von 11:30 bis 12:00 Uhr statt. Die Webseite informiert außerdem über ihre Fachbereiche, Mediation, aktuelle Rechtsprechung und etwaige Kosten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schmidt-nowak.de, schmidt-nowak.de

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Stefanie Schmidt wird im Profil als Rechtsanwältin und Mediatorin mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht geführt. Sie ist unter dem Namen Stefanie Schmidt-Nowak seit Jahrzehnten selbstständig in Münster tätig. Ihre Kanzlei am Surreyweg 9 befasst sich neben dem Familienrecht auch mit Erbrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht. Im familienrechtlichen Bereich stehen häufig Veränderungen persönlicher und wirtschaftlicher Lebensverhältnisse im Mittelpunkt: eine Trennung, die Vorbereitung einer Scheidung, Unterhaltsfragen oder die künftige Gestaltung der elterlichen Verantwortung. Ratsuchende können dabei unterschiedliche Klärungsbedürfnisse haben, von der ersten Einordnung ihrer Situation bis zur Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Zum Familienrecht gehören insbesondere Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie der vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Berührungspunkte zum Erbrecht entstehen beispielsweise, wenn familiäre Veränderungen Auswirkungen auf die Nachlassplanung haben. Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen unter anderem Arbeitsverträge, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse; im allgemeinen Zivilrecht geht es häufig um Verträge und Ansprüche zwischen Privatpersonen. Welche Themen zusammenhängen und welcher Prüfungsbedarf besteht, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen näher bestimmen. Eine weitere Grundlage ihrer Tätigkeit ist die 1995 erworbene Zusatzqualifikation als Mediatorin (BAfM) für Ehescheidungen. Mediation bietet allgemein einen strukturierten Rahmen, in dem Beteiligte eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Sie unterscheidet sich von der anwaltlichen Vertretung einer einzelnen Partei und ersetzt keine gerichtliche Entscheidung, wenn eine solche erforderlich ist. Gerade bei Trennungen können neben rechtlichen Fragen auch Kommunikationsprobleme und die Organisation des künftigen Familienalltags eine Rolle spielen. Ob ein vermittelndes Verfahren infrage kommt, hängt von den Umständen und der Bereitschaft aller Beteiligten ab. Die Kanzlei befindet sich im dritten Obergeschoss am Surreyweg 9 in Münster-Gremmendorf. Für Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Münster als Familiengericht in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Wer aus Mitte, Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf anreist, sollte die Verbindung zur konkreten Adresse vorab prüfen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und nach einem Gesprächstermin fragen. Die Kanzleibeschreibung nennt telefonische Erstberatung, Videogespräche, Hausbesuche und die Möglichkeit einer zweiten Meinung. Zur Vorbereitung kann der auf der Kanzleiwebseite verfügbare Mandantenfragebogen übermittelt werden. Termine außerhalb der angegebenen Bürozeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei der Rechtsanwältin und Mediatorin Stefanie Schmidt-Nowak liegt am Surreyweg 9 in Münster-Gremmendorf und damit nicht im Stadtteil Mitte. Die Räume befinden sich im dritten Obergeschoss. Ob ein Aufzug oder ein barrierefreier Zugang vorhanden ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor und sollte bei entsprechendem Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für die Anreise aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus, Handorf oder anderen Teilen Münsters empfiehlt sich eine adressbezogene Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Telefonische Gespräche, Videogespräche und mögliche Hausbesuche bieten weitere Formen des Austauschs, die unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt werden können. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Münster relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten können je nach Gegenstand, Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsregelung das Amtsgericht Münster oder das Landgericht Münster zuständig sein. Erbrechtliche Streitigkeiten können ebenfalls vor den Zivilgerichten ausgetragen werden. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, kommt das Arbeitsgericht Münster in Betracht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist dagegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet und für die hier genannten privatrechtlichen Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zur Erleichterung der Arbeit wird darum gebeten, den Mandantenfragebogen vor einem Besprechungstermin ausgefüllt zukommen zu lassen. Der Fragebogen steht auf der Kontaktseite zum Download bereit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Fragen können im Rahmen einer telefonischen Erstberatung geklärt werden. Videogespräche und Hausbesuche sind möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Fragen können im Rahmen einer telefonischen Erstberatung geklärt werden. Videogespräche und Hausbesuche sind möglich.

Für den Erstkontakt: Zur Erleichterung der Arbeit wird darum gebeten, den Mandantenfragebogen vor einem Besprechungstermin ausgefüllt zukommen zu lassen. Der Fragebogen steht auf der Kontaktseite zum Download bereit.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für ein erstes Gespräch sind vor allem eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht der offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und Informationen zu gemeinsamen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten relevant sein. Geht es um Kinder, können bisherige Absprachen zur Betreuung und bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen wichtig werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Gesprächsthema. Vorhandene Schreiben mit Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheidet sich eine Mediation bei Trennung von anwaltlicher Interessenvertretung?
Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale vermittelnde Person die Beteiligten dabei, eigene Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln. Sie entscheidet den Streit nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Eine anwaltliche Interessenvertretung ist dagegen auf die rechtlichen Belange der vertretenen Person ausgerichtet. Mediation setzt grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich auf Gespräche und eine eigenverantwortliche Verständigung einzulassen. Ob sie für eine Trennung geeignet ist, hängt unter anderem von der Konfliktsituation und möglichen Machtungleichgewichten ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann daneben sinnvoll sein.
Werden Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht bei einer Scheidung automatisch zusammen geregelt?
Eine Scheidung beantwortet nicht automatisch sämtliche rechtlichen Fragen einer Trennung. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind eigenständige Themen, für die unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensregeln gelten. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung im sogenannten Verbund behandelt werden. Andere Fragen werden gesondert geklärt oder einvernehmlich geregelt. Bei Angelegenheiten, die Kinder betreffen, hat das Kindeswohl zentrale Bedeutung. Für die Vorbereitung einer Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits vereinbart wurden und wo noch Uneinigkeit besteht.
Was sollte ich vorbereiten, wenn ich eine zweite Meinung zu meinem familienrechtlichen Fall einholen möchte?
Eine zweite Meinung lässt sich besser einordnen, wenn der bisherige Verlauf nachvollziehbar dokumentiert ist. Hilfreich sind eine kurze Chronologie, die konkrete Frage zur bisherigen Einschätzung sowie wesentliche Schriftsätze, Vereinbarungsentwürfe und gerichtliche Entscheidungen. Auch anstehende Termine und laufende Fristen gehören zu den wichtigen Informationen. Eine zusätzliche Einschätzung führt nicht automatisch zu einem Wechsel der Vertretung oder zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Vorab sollte geklärt werden, welchen Umfang die Prüfung haben soll und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefanie Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefanie Schmidt: 4,8 von 5 Sternen bei 34 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei der Rechtsanwältin und Mediatorin Stefanie Schmidt-Nowak aus 34 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 34 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei der Rechtsanwältin und Mediatorin Stefanie Schmidt-Nowak insgesamt und nicht auf Stefanie Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 34 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Surreyweg 9, 48167 Münster

Montag
10:00-12:00 & 14:00-17:00
Dienstag
10:00-12:00 & 14:00-17:00
Mittwoch
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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: schmidt-nowak.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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