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- Andreas Hartmann Rechtsanwalt
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Hartmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Münster. Nach eigenen Angaben begleitet er seit 30 Jahren Mandanten im Verkehrsrecht. Er unterstützt Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Abwicklung mit der Versicherung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Bußgeldbescheiden auf Rechtmäßigkeit. Seine Beratung und Vertretung umfasst Bußgelder wegen zu schnellen Fahrens, Rotlichtverstößen oder Handynutzung am Steuer sowie Führerscheinentzug und die Veranlassung einer MPU. In Strafverfahren vertritt er Mandanten unter anderem bei Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer sowie fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Zur Arbeitsweise nennt die Webseite die direkte Versicherungsabwicklung und eine schnelle Bearbeitung von Routinefällen zu Bußgeldern und Sachschäden. Termine werden innerhalb von 48 Stunden angeboten, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per Mail möglich; bei telefonischer Nichterreichbarkeit kündigt Hartmann einen umgehenden Rückruf an. Die Kanzlei befindet sich in der Königsstraße 22-23 in Münster.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-anwalt-muenster.de, verkehrsrecht-anwalt-muenster.de
Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion
Andreas Hartmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Münster. Seine Kanzlei Andreas Hartmann Rechtsanwalt befindet sich in der Königsstraße 22–23, 48143 Münster. Das Verkehrsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Nach eigenen Angaben begleitet er seit 30 Jahren Mandantinnen und Mandanten in diesem Rechtsgebiet. Seine Tätigkeit umfasst die zivilrechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen ebenso wie Bußgeldverfahren, verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe und Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis. Damit richtet sich das Profil an Ratsuchende, deren Anliegen unterschiedliche rechtliche Folgen eines Geschehens im Straßenverkehr betreffen können. Nach einem Verkehrsunfall unterstützt Hartmann bei der Abwicklung mit der Versicherung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Typische Fragen betreffen die Verantwortung für den Unfall, den Umfang eines Fahrzeugschadens oder die Folgen einer Verletzung. Für die Bearbeitung können Unfallberichte, Fotos, Gutachten und die bisherige Korrespondenz mit Versicherungen wichtig sein. Die Kanzlei nennt die direkte Versicherungsabwicklung als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Ob Ansprüche bestehen und in welchem Umfang, hängt insbesondere vom Unfallhergang, den nachweisbaren Schäden und einer möglichen Mitverantwortung ab. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Bußgeldbescheiden, etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handynutzung am Steuer. Auch Führerscheinentzug und die Veranlassung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gehören zu den genannten Themen. In Strafverfahren vertritt Hartmann unter anderem bei Vorwürfen der Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer sowie fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung zwischen Bußgeldverfahren, Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen bedeutsam: Diese können unterschiedliche Voraussetzungen und Auswirkungen haben und teilweise nebeneinander auftreten. Die Kanzlei liegt im innerstädtischen Bereich von Münster, im Stadtbezirk Mitte. Sie ist damit auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf ein örtlicher Anlaufpunkt. Je nach Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Münster oder das Landgericht Münster in Betracht; bei verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisstreitigkeiten kann in einer höheren Instanz das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig sein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail schildern. Hilfreich sind eine kurze Darstellung des Sachverhalts und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Laut Kanzleibeschreibung werden Termine innerhalb von 48 Stunden angeboten, in dringenden Fällen auch kurzfristig; die konkrete Terminabstimmung erfolgt mit der Kanzlei.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster
- Amtsgericht Münster
- Landgericht Münster
- Arbeitsgericht Münster
- Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Kanzlei von Andreas Hartmann befindet sich in der Königsstraße 22–23 im innerstädtischen Münster, im Stadtbezirk Mitte. Der Standort ist räumlich sowohl für Menschen aus der Innenstadt als auch aus den genannten Stadtteilen Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf relevant. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Stadtinformationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster bedeutsam. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem gerichtliche Bußgeldverfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie zahlreiche Verkehrsstrafverfahren geführt. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen, etwa Schadensersatz oder Schmerzensgeld, können abhängig vom Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder das Landgericht gehören. Das Landgericht übernimmt außerdem bestimmte Rechtsmittelverfahren. Bei Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde ist hingegen der Verwaltungsrechtsweg maßgeblich. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster kann solche Angelegenheiten insbesondere im Rechtsmittelverfahren behandeln; es ist nicht die übliche erste Anlaufstelle für eine Fahrerlaubnisklage. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Münster ist für typische Unfallregulierungen, Verkehrsbußgelder und Verkehrsstrafverfahren nicht zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt neben dem Verfahrensgegenstand auch von der örtlichen Zuständigkeit ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Rückrufformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor; die Telefonnummer ist optional.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig; die Kanzlei nennt Termine innerhalb von 48 Stunden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich telefonisch oder per Mail möglich. Gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig; die Kanzlei nennt Termine innerhalb von 48 Stunden.
Für den Erstkontakt: Das Rückrufformular sieht Angaben zu Name, E-Mail und Nachricht vor; die Telefonnummer ist optional.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum sowie Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen und Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und bereits vorliegende Gutachten oder Reparaturunterlagen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und Nachweise über daraus entstandene Belastungen Bedeutung haben. Auch Schreiben der gegnerischen oder eigenen Versicherung gehören zum Sachstand. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, hängt davon ab, ob es um Sachschäden, Personenschäden oder die Abwehr geltend gemachter Ansprüche geht.
- Was wird bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes geprüft?
- Die Prüfung kann sowohl formelle Fragen als auch den vorgeworfenen Verstoß betreffen. Dazu zählen etwa die Angaben im Bescheid, die Zustellung, die Zuordnung zur betroffenen Person und die vorhandenen Beweismittel. Bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen können Messunterlagen eine Rolle spielen; bei einem Handyverstoß kommt es auf die konkreten Feststellungen an. Für eine Anfrage sind der vollständige Bescheid und das Zustelldatum hilfreich. Da gesetzliche Fristen laufen können, sollte dieser Zeitpunkt bei der Kontaktaufnahme genannt werden. Ob Einwendungen tragfähig sind, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
- Worin unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU?
- Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr ist regelmäßig eine Neuerteilung erforderlich. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient der Klärung von Zweifeln an der Fahreignung und ist nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Solche Fragen können insbesondere nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten auftreten. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb sowohl gerichtliche Entscheidungen als auch Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde relevant.
- Können nach einem Unfall gleichzeitig Strafverfahren und Schadensersatzforderungen entstehen?
- Ein Unfall kann mehrere rechtlich getrennte Folgen haben. Bei einem entsprechenden Verdacht kann ein Strafverfahren geführt werden, beispielsweise wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung. Unabhängig davon können Beteiligte zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. Zusätzlich können Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Die Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben eigene Voraussetzungen. Für eine Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, sämtliche Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Behörden und Versicherungen zu erwähnen, damit die verschiedenen Verfahrensstände erkennbar werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hartmann Andreas
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 15 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-anwalt-muenster.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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