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- Anwaltskanzlei Reinhard Scholz
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Münster vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Reinhard Scholz betreibt in der Salzstraße 20 in Münster eine Kanzlei mit einem Angebot zur Online-Scheidung. Die Webseite nennt eine Tätigkeit seit 2003 und Erfahrungen aus mehr als 5000 Scheidungen. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ein Scheidungsverfahren durchführen möchten, insbesondere eine einvernehmliche Scheidung. Auch gleichgeschlechtliche und internationale Scheidungen werden auf der Webseite thematisiert. Weitere genannte Themen sind Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat sowie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Die Kommunikation erfolgt per Telefon, E-Mail oder WhatsApp; Kanzleibesuche sind für das beschriebene Online-Verfahren nicht erforderlich. Auf Anforderung erhalten Mandanten ein Auftragsformular, das sie zu Hause ausfüllen und übermitteln können. Die Kanzlei bietet einen kostenfreien Kostenvoranschlag und einen Scheidungskosten-Rechner an. Während des Verfahrens wird eine individuelle persönliche Beratung angeboten. Für Mandanten mit geringem Einkommen beantragt die Kanzlei nach eigener Darstellung Verfahrenskostenhilfe. Kostenkontrolle und Transparenz werden als Bestandteile der Arbeitsweise beschrieben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ihre-scheidung.info, api.whatsapp.com
Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Reinhard Scholz betreibt die Anwaltskanzlei Reinhard Scholz in der Salzstraße 20 in 48143 Münster. Der Hauptschwerpunkt seines Profils ist das Familienrecht. Die Kanzleiwebseite nennt eine Tätigkeit seit 2003 und beschreibt insbesondere ein Angebot zur Online-Scheidung. Es richtet sich an Menschen, die ihre Ehe auflösen lassen möchten, darunter Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Auch gleichgeschlechtliche und internationale Scheidungen werden thematisiert. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst um die Frage, welche rechtlichen Themen neben der eigentlichen Scheidung zu klären sind und welche Unterlagen für eine erste Prüfung benötigt werden. Zu den genannten Themen gehören Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Dahinter stehen unterschiedliche Fragen: Wie werden während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte behandelt? Welche Bedeutung hat die Vermögensentwicklung während der Ehe? Und wie lässt sich gemeinsames Eigentum auseinanderhalten? Auch die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats können bei einer Trennung relevant werden. Diese Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, obwohl sie im Alltag oft eng zusammenhängen. Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche finanziellen und praktischen Folgen bereits geregelt sind. Ein weiterer Themenbereich umfasst Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Dabei stehen finanzielle Verantwortung, elterliche Entscheidungen und die Gestaltung des Kontakts zwischen Kindern und Eltern im Mittelpunkt. Welche Fragen tatsächlich geklärt werden müssen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab. Bei internationalen Bezügen können außerdem die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht eine Rolle spielen. Allgemeine Informationen dienen hier der Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der persönlichen Verhältnisse und vorhandenen Vereinbarungen. Die Adresse in der Salzstraße liegt im innerstädtischen Bereich von Münster, im Stadtbezirk Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf. Für Scheidungen und andere Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort ist dies das Amtsgericht Münster, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anfahrt lässt sich allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Beim beschriebenen Online-Verfahren sind nach Kanzleiangaben keine Kanzleibesuche erforderlich. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des familienrechtlichen Anliegens und einem Hinweis auf bereits laufende Verfahren beginnen. Für den weiteren Austausch nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und WhatsApp. Auf Anforderung wird ein Auftragsformular bereitgestellt, das zu Hause ausgefüllt und übermittelt werden kann. Während des Verfahrens ist nach der Kanzleibeschreibung persönliche Beratung vorgesehen. Eine erste Anfrage und die verbindliche Übernahme eines Mandats sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster
- Amtsgericht Münster
- Landgericht Münster
- Arbeitsgericht Münster
- Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Anwaltskanzlei Reinhard Scholz befindet sich in der Salzstraße 20 in Münster und damit im innerstädtischen Bereich des Stadtbezirks Mitte. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Münster von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten fallen in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Ob ein konkretes Verfahren in Münster zu führen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Münster ist für Scheidungen und die üblichen familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht die erste Anlaufstelle. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft, nicht vom Landgericht. Das Arbeitsgericht Münster behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten; das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Beide Gerichte sind daher für die im Profil genannten familienrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig. Die Unterscheidung ist gerade dann hilfreich, wenn mehrere rechtliche Konflikte zeitgleich auftreten. Die Innenstadtlage bietet einen zentralen Bezugspunkt für Anfragen aus Münster, einschließlich der Stadtteile Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf. Eine Anfahrt ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planbar; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Für das beschriebene Online-Scheidungsangebot sind laut Kanzlei keine Besuche vor Ort erforderlich. Die digitale Kommunikation ersetzt allerdings nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige persönliche Teilnahme an einem gerichtlichen Termin.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Formular für den Kostenvoranschlag werden Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und dazu abgefragt, ob der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an.
Für den Erstkontakt: Im Formular für den Kostenvoranschlag werden Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und dazu abgefragt, ob der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Scheidungskosten-Ratgeber 2026
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet Online-Scheidung, und muss ich trotzdem zum Gericht?
- Mit Online-Scheidung ist üblicherweise gemeint, dass die Vorbereitung und der Austausch mit der anwaltlichen Vertretung weitgehend digital oder telefonisch erfolgen. Ein eigenständiges gerichtliches Scheidungsverfahren ausschließlich im Internet entsteht dadurch nicht. Über die Scheidung entscheidet weiterhin das Familiengericht. Im Scheidungstermin werden die Ehegatten grundsätzlich persönlich angehört; Ausnahmen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung. Vor einer Mandatsanfrage ist es deshalb sinnvoll, zwischen der digitalen Kommunikation mit der Kanzlei und den Anforderungen des Gerichts zu unterscheiden.
- Reicht bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Anwältin oder ein Anwalt?
- Ein Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Möchte der andere Ehegatte lediglich der Scheidung zustimmen, ist dafür regelmäßig keine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine einzige anwaltliche Person beide Ehegatten gemeinsam vertritt. Sie ist den Interessen der eigenen Mandantschaft verpflichtet. Sobald eigene Anträge gestellt werden sollen oder unterschiedliche Interessen etwa beim Unterhalt oder Vermögen bestehen, kann eine gesonderte Vertretung notwendig werden. Auch bei grundsätzlichem Einvernehmen sollten offene Folgethemen klar benannt werden.
- Was unterscheidet Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung?
- Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Der Zugewinnausgleich betrachtet dagegen unter den Voraussetzungen des gesetzlichen Güterstands den Vermögenszuwachs beider Ehegatten. Eine Vermögensauseinandersetzung kann zusätzlich erforderlich sein, wenn beispielsweise gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen. Diese Fragen folgen unterschiedlichen Regeln und werden nicht sämtlich automatisch durch den Scheidungsausspruch erledigt. Für eine erste Besprechung können Angaben zum Güterstand, vorhandene Vereinbarungen, Vermögensübersichten und Unterlagen zu Versorgungsanrechten hilfreich sein. Welche Nachweise konkret benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Wie hängen Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung zusammen?
- Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der elterlichen Verantwortung. Beim Unterhalt geht es um den finanziellen Bedarf des Kindes und dessen Deckung. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Entscheidungen über wesentliche Lebensbereiche des Kindes. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt zu den Eltern. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Ebenso sind Unterhaltszahlungen und Umgang rechtlich nicht als gegenseitige Gegenleistung zu verstehen. Für eine erste familienrechtliche Anfrage helfen Angaben zur Betreuungssituation, zu bestehenden Regelungen und zu bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren.
- Welche Angaben sind bei einer Scheidung mit internationalem Bezug wichtig?
- Ein internationaler Bezug kann sich etwa aus unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, einem Wohnsitz im Ausland oder einem früheren gemeinsamen Aufenthalt außerhalb Deutschlands ergeben. Dann können die internationale gerichtliche Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung einer Entscheidung im Ausland zu prüfen sein. Der Ort der Eheschließung allein beantwortet diese Fragen nicht. Für eine erste Anfrage sind deshalb Informationen zu Staatsangehörigkeiten, gewöhnlichen Aufenthaltsorten, Heiratsunterlagen und möglichen ausländischen Verfahren hilfreich. Ob Übersetzungen oder weitere Nachweise erforderlich sind, lässt sich erst anhand der konkreten Konstellation beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reinhard Scholz
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4,9 von 5 · 25 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: api.whatsapp.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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