Veröffentlichtes Profil

Kerstin Horstmann

Kerstin Horstmann – Rechtsanwältin in Münster

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Kerstin Horstmann

Im Derdel 11a, 48161 Münster

Telefon: +49 151 541 115 56

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Sprachen
Deutsch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kerstin Horstmann
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kerstin Horstmann ist Rechtsanwältin in Münster und berät und vertritt ihre Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Marken- & Urheberrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht und Inkasso. Im Familienrecht begleitet sie Fragen zu Scheidung und Scheidungsfolgen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträgen und Zugewinnausgleich. Im Arbeitsrecht vertritt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Im Marken- und Urheberrecht gehören Markenanmeldungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen zu ihren Tätigkeiten. Sie entwirft, prüft und verhandelt Verträge. Bei Werkverträgen vertritt sie sowohl Unternehmer als auch Besteller in Streitigkeiten um Bauprojekte und Handwerkerleistungen. Im Inkasso umfasst ihre Tätigkeit Mahnschreiben, gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Ihre Arbeitsweise stellt das Zuhören, verständliche Erläuterungen und das frühzeitige Erkennen und Vermeiden rechtlicher Konflikte in den Mittelpunkt. Über voraussichtliche Gebühren informiert sie vorab.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-ms.de, anwalt-ms.de

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Kerstin Horstmann ist mit ihrer Kanzlei in Münster tätig. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht. Sie begleitet Fragen zu Scheidung und Scheidungsfolgen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträgen und Zugewinnausgleich. Hinter diesen Themen stehen häufig Veränderungen der persönlichen Lebenssituation: Eine Trennung wirft Fragen zur wirtschaftlichen Absicherung auf, Eltern müssen die Betreuung ihrer Kinder neu organisieren oder Eheleute möchten vermögensrechtliche Regelungen treffen. Familienrechtliche Beratung dient dabei der Einordnung der rechtlichen Ausgangslage und möglicher Regelungswege. Horstmann berät und vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Daneben umfasst ihre Tätigkeit das Arbeitsrecht. Hier vertritt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber, beispielsweise im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Beendigung oder Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses und die rechtliche Bedeutung vorliegender Erklärungen. Im Marken- und Urheberrecht gehören Markenanmeldungen und die Abwehr unberechtigter Abmahnungen zu ihren Tätigkeiten. Typische Anliegen in diesen Bereichen betreffen den Schutz von Kennzeichen, die Nutzung geschützter Inhalte und die Prüfung geltend gemachter Unterlassungsansprüche. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Verträgen. Im Werkvertragsrecht vertritt Kerstin Horstmann Unternehmer und Besteller bei Streitigkeiten über Bauprojekte und Handwerkerleistungen. Dabei können etwa der vereinbarte Leistungsumfang, die Vergütung oder behauptete Mängel im Mittelpunkt stehen. Ihre Inkassotätigkeit umfasst Mahnschreiben, gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung legt sie Wert auf Zuhören, verständliche Erläuterungen und das frühzeitige Erkennen und Vermeiden rechtlicher Konflikte. Über voraussichtliche Gebühren informiert sie vorab. Die Kanzlei Kerstin Horstmann befindet sich Im Derdel 11a, 48161 Münster. Eine Zuordnung der Adresse zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für Ratsuchende aus Münster, etwa aus Mitte, Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf, ist die konkrete Anfahrt deshalb anhand der Anschrift zu planen. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht und das Arbeitsgericht Münster; familiengerichtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht bearbeitet. Kerstin Horstmann gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktinformationen oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage sollte das Anliegen knapp beschreiben, beteiligte Personen oder Unternehmen nennen und auf bereits laufende Fristen hinweisen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Kanzlei Kerstin Horstmann hat ihre Anschrift Im Derdel 11a, 48161 Münster. Die vorliegenden Angaben belegen weder eine Innenstadtlage noch die Zugehörigkeit zu einem der genannten Stadtteile Mitte, Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die konkrete Adresse maßgeblich. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw anreisen möchte, kann die aktuelle Verbindung beziehungsweise Route anhand dieser Anschrift prüfen. Angaben zu unmittelbar gelegenen Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch mit der Kanzlei klären. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Münster von Bedeutung. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen bearbeiten. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Münster örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa Kündigungsschutzverfahren, ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig; am Standort besteht das Arbeitsgericht Münster. Vertragsrechtliche Zahlungsansprüche und Streitigkeiten über Werkleistungen können je nach Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeit vor einem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Damit kommen am Standort das Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster in Betracht. Im Marken- und Urheberrecht können besondere Zuständigkeitskonzentrationen gelten, sodass nicht automatisch ein Münsteraner Gericht zuständig ist. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen befasst sich dagegen mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen privatrechtlichen Schwerpunkte regelmäßig nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und Art der Anfrage ab. Eine Nachricht ist optional.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vorgespräche zur Abklärung, ob anwaltliche Hilfe sinnvoll ist, sind grundsätzlich kostenlos. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr auf 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer begrenzt. Bei anschließender Beauftragung mit der Interessenvertretung werden die Kosten der Erstberatung vollständig angerechnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Vorgespräche zur Abklärung, ob anwaltliche Hilfe sinnvoll ist, sind grundsätzlich kostenlos. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr auf 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer begrenzt. Bei anschließender Beauftragung mit der Interessenvertretung werden die Kosten der Erstberatung vollständig angerechnet.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und Art der Anfrage ab. Eine Nachricht ist optional.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben dazu, welche Fragen offen sind. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben gehören. Je nach Anliegen werden später beispielsweise Einkommensunterlagen, ein Ehevertrag oder Informationen zu Vermögen und Verbindlichkeiten benötigt. Nicht jedes Dokument ist für jede familienrechtliche Frage relevant. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Wie unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht, und welche Rolle spielt der Unterhalt?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa bei wichtigen Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Unterhalt dient dagegen der finanziellen Versorgung und ist rechtlich ein eigener Themenbereich. Nach einer Trennung können alle drei Fragen gleichzeitig relevant werden, sie folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für die allgemeine Einordnung sind insbesondere die familiäre Situation, vorhandene Vereinbarungen und bereits ergangene gerichtliche Entscheidungen von Bedeutung.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag an?
Bei arbeitsrechtlichen Anliegen sind der genaue Inhalt der Unterlagen und der zeitliche Ablauf besonders wichtig. Eine Kündigung, eine Abmahnung und ein Aufhebungsvertrag haben unterschiedliche rechtliche Funktionen und Folgen. Hilfreich sind deshalb Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist, ob bereits etwas unterschrieben wurde und welche weiteren Erklärungen vorliegen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, insbesondere bei der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung. Eine Anfrage sollte erkennbare Fristen deutlich benennen; sie ersetzt weder deren Prüfung noch eine erforderliche fristwahrende Handlung.
Welche Informationen werden bei einer Markenanmeldung oder einer urheberrechtlichen Abmahnung benötigt?
Bei einer geplanten Markenanmeldung sind unter anderem das gewünschte Zeichen, die vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen und das angestrebte Schutzgebiet relevant. Eine Anmeldung allein klärt nicht sämtliche möglichen Konflikte mit älteren Rechten. Bei einer marken- oder urheberrechtlichen Abmahnung stehen dagegen das beanstandete Verhalten, die geltend gemachten Ansprüche und gesetzte Fristen im Vordergrund. Für eine erste Prüfung sind regelmäßig das vollständige Schreiben samt Anlagen und Informationen zur betreffenden Nutzung hilfreich. Ob die Forderungen berechtigt sind, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Was ist bei Streitigkeiten über Handwerkerleistungen oder offene Rechnungen für eine erste Prüfung wichtig?
Bei Handwerkerleistungen bilden der Auftrag und die vereinbarte Leistung den Ausgangspunkt. Angebote, Vertragsunterlagen, Rechnungen, Abnahmeunterlagen und die bisherige Korrespondenz können erkennen lassen, worüber gestritten wird. Bei behaupteten Mängeln ist außerdem eine nachvollziehbare Dokumentation des Zustands hilfreich. Für offene Zahlungsforderungen sind insbesondere Anspruchsgrund, Fälligkeit und mögliche Einwendungen der Gegenseite relevant. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist auf Geldforderungen gerichtet, ersetzt bei einem Widerspruch aber keine inhaltliche Klärung des Streits. Zwangsvollstreckung setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel und weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kerstin Horstmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Kerstin Horstmann: 4,4 von 5 Sternen bei 35 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Kerstin Horstmann aus 35 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Kerstin Horstmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 35 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Kerstin Horstmann insgesamt und nicht auf Kerstin Horstmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,435

Google veröffentlicht zu diesen 35 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Im Derdel 11a, 48161 Münster

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Kerstin Horstmann. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Münster

Alle Profile in Münster vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-ms.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen