Veröffentlichtes Profil

Holger J. Haberbosch

Holger Haberbosch: Steuerrecht und Erbrecht in Freiburg im Breisgau

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Holger Haberbosch

Dreikönigstraße 13, 79102 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 761 2967880

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Holger Haberbosch

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Holger Haberbosch ist Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau sowie Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Er berät Mandanten in steuer- und erbrechtlichen Fragestellungen, auch mit internationalem Bezug. Zu seinen Schwerpunkten gehören Doppelbesteuerungsprobleme, Auslandsentsendungen, die Besteuerung von Grenzgängern und Auslandsrentnern sowie Fragen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren, Steuerfahndungsfälle, Erbfolgeberatung und die Besteuerung von Kryptowährungen. Bei Streitigkeiten über Doppelbesteuerungsabkommen vertritt die Kanzlei Mandanten gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht und begleitet Einspruchs- und Klageverfahren. Sie erstellt außerdem Steuererklärungen, insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Die Beratung erfolgt bundesweit und international. Mandanten können ihren Fall per E-Mail schildern und eine erste Einschätzung zu einer möglichen Tätigkeit und deren Konditionen erhalten. Buchbare Telefonberatungen dienen dazu, den individuellen Steuerfall zu besprechen, Fragen zu klären und den Beratungs- und Vertretungsbedarf abzustecken.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: doppelbesteuerung.eu, doppelbesteuerung.eu

Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch führt die Kanzlei Rechtsanwalt Holger Haberbosch in der Dreikönigstraße 13 in 79102 Freiburg im Breisgau. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung legt ihren inhaltlichen Schwerpunkt auf steuerrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen, auch mit internationalem Bezug. Haberbosch ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht und gehört der Rechtsanwaltskammer Freiburg an. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage sollte zunächst geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig eine Einordnung von Unterlagen, zeitlichen Abläufen und möglichen Verfahrenswegen. Bei einer Beschäftigung über Ländergrenzen hinweg können zusätzlich steuerliche Fragen entstehen. Hier nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Auslandsentsendungen, die Besteuerung von Grenzgängern und Doppelbesteuerungsprobleme. Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte sind dabei getrennt zu prüfen; aus einer steuerlichen Betreuung folgt nicht automatisch die Übernahme sämtlicher Fragen des Arbeitsverhältnisses. Im Erbrecht zählen die Gestaltung der Erbfolge, die Bedeutung eines Testaments, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu den typischen Anliegen. Die Erbfolgeberatung gehört zu den ausdrücklich beschriebenen Tätigkeiten von Holger Haberbosch. Bei Vermögen oder Beteiligten im Ausland können neben erbrechtlichen auch steuerliche Fragen hinzukommen. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als bundesweit und international. Ihr steuerrechtliches Tätigkeitsspektrum umfasst außerdem die beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, die Besteuerung von Auslandsrentnern und Kryptowährungen sowie Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren und Steuerfahndungsfälle. In Streitigkeiten über Doppelbesteuerungsabkommen begleitet sie Einspruchs- und Klageverfahren. Die Kanzlei liegt in der Freiburger Wiehre; Altstadt und Herdern bilden weitere örtliche Bezugspunkte im Stadtgebiet. Für erbrechtliche Angelegenheiten können das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg relevant sein, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann sein Anliegen kurz zusammenfassen und das betroffene Rechtsgebiet benennen. Nach der Kanzleibeschreibung ist eine Fallschilderung per E-Mail möglich, um eine erste Einschätzung zu einer möglichen Tätigkeit und deren Konditionen zu erhalten. Buchbare Telefonberatungen sind für die Besprechung individueller Steuerfälle beschrieben.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau

  • Amtsgericht Freiburg
  • Landgericht Freiburg

Der Kanzleistandort in der Dreikönigstraße 13 liegt in der Wiehre in Freiburg im Breisgau. Die Adresse ist damit nicht in der Altstadt, sondern in einem südlich davon gelegenen Stadtteil verortet. Neben der Wiehre gehören Altstadt und Herdern zu den genannten örtlichen Bezugspunkten des Profils. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die konkrete Verbindung anhand der Anschrift und des vereinbarten Termins geprüft werden. Belegte Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Die beschriebene bundesweite und internationale Beratung sowie die Möglichkeit einer Fallschilderung per E-Mail ergänzen den örtlichen Kanzleistandort; für Steuerfälle werden auch buchbare Telefonberatungen genannt. Von den aufgeführten Gerichten ist das Amtsgericht Freiburg insbesondere als Nachlassgericht für erbrechtliche Angelegenheiten relevant, soweit die örtliche Zuständigkeit besteht. Zu den typischen Nachlassverfahren zählen die Eröffnung von Testamenten und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt. Das Landgericht Freiburg kann daher ebenfalls für erbrechtliche Auseinandersetzungen zuständig sein. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht diese beiden ordentlichen Gerichte. Steuerliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt werden nach einem möglichen Einspruchsverfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit geführt. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, hängt unter anderem von Streitgegenstand und örtlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den Fall per E-Mail zu schildern. Bei Doppelbesteuerungsproblemen können Unterlagen unverbindlich per E-Mail zur Prüfung des anwendbaren DBA, der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und konkreter Schritte gesendet werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer Fallschilderung per E-Mail gibt die Kanzlei eine erste Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen sie helfen kann. Alternativ kann eine Telefonberatung mit Rechtsanwalt Haberbosch zu einem passenden Termin gebucht werden, in der der individuelle Steuerfall besprochen und Fragen geklärt werden. Bei größeren Fällen dient das Telefonat auch dazu, den Beratungs- und Vertretungsbedarf abzustecken.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach einer Fallschilderung per E-Mail gibt die Kanzlei eine erste Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen sie helfen kann. Alternativ kann eine Telefonberatung mit Rechtsanwalt Haberbosch zu einem passenden Termin gebucht werden, in der der individuelle Steuerfall besprochen und Fragen geklärt werden. Bei größeren Fällen dient das Telefonat auch dazu, den Beratungs- und Vertretungsbedarf abzustecken.

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den Fall per E-Mail zu schildern. Bei Doppelbesteuerungsproblemen können Unterlagen unverbindlich per E-Mail zur Prüfung des anwendbaren DBA, der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und konkreter Schritte gesendet werden.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Rentner in Italien doch steuerpflichtig!
  • Der Fall Hoeneß – die strafbare Selbstanzeige!
  • Mahnung für Auslandsrentner
  • Auslandsrentner in Frankreich

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie relevante Korrespondenz hilfreich. Zur Fallschilderung gehören außerdem der Beginn des Arbeitsverhältnisses, der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens und das eigene Anliegen. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen eine Rolle spielen, weshalb zeitliche Angaben wichtig sind. Vor einer Übersendung umfangreicher Unterlagen lässt sich klären, ob die Angelegenheit übernommen werden kann und auf welchem Weg die Dokumente bereitgestellt werden sollen.
Was sollte bei einer Mandatsanfrage zu einer Auslandsentsendung oder Grenzgängertätigkeit benannt werden?
Bei grenzüberschreitender Beschäftigung können Arbeitsrecht und Steuerrecht unterschiedliche Fragen aufwerfen. Für eine erste Anfrage sind insbesondere die beteiligten Staaten, Wohn- und Arbeitsorte, die Dauer des Einsatzes sowie der Sitz des Arbeitgebers relevant. Auch vorhandene Verträge und Schreiben von Finanzbehörden können für die Einordnung bedeutsam sein. Ratsuchende sollten kenntlich machen, ob sie beispielsweise Fragen zu Arbeitsbedingungen, zur Besteuerung des Arbeitslohns oder zu einer möglichen Doppelbesteuerung haben. Der erforderliche Beratungsumfang lässt sich anschließend nach Rechtsgebieten abgrenzen.
Welche Unterlagen sind für eine erbrechtliche Anfrage typischerweise relevant?
Das hängt davon ab, ob eine künftige Erbfolge gestaltet werden soll oder bereits ein Erbfall eingetreten ist. Häufig sind vorhandene Testamente, Erbverträge, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht der familiären Verhältnisse wichtig. Bei einem eingetretenen Erbfall können zusätzlich Angaben zum Todeszeitpunkt, zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt und zu bekannten Nachlasswerten benötigt werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt oft eine geordnete Zusammenfassung des Anliegens. Fehlende oder noch ungeklärte Informationen sollten dabei ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
Warum können bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug mehrere rechtliche Fragen zusammenkommen?
Ein Auslandsbezug kann etwa durch den gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, Vermögen in einem anderen Staat oder im Ausland lebende Beteiligte entstehen. Dann können das anwendbare Erbrecht, die gerichtliche Zuständigkeit und steuerliche Pflichten gesondert zu untersuchen sein. Diese Bereiche folgen nicht zwingend denselben Regeln. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine Übersicht über beteiligte Länder, Aufenthaltsorte und Vermögensarten hilfreich. Vorhandene ausländische Dokumente sollten benannt werden; ob Übersetzungen oder weitere Nachweise erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der Auftragsklärung besprechen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Holger J. Haberbosch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Holger J. Haberbosch: 5,0 von 5 Sternen bei 46 Bewertungen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 46 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Holger Haberbosch insgesamt und nicht auf Holger J. Haberbosch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: doppelbesteuerung.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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