- Qualifikation
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- Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Müller
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Freiburg im Breisgau vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Stefan Müller ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht tätig. Seine Kanzlei hat Standorte in Lörrach, Freiburg und Stuttgart. Die Freiburger Zweigstelle wurde 2013 eröffnet und befindet sich in der Basler Straße 115. Im Arbeitsrecht unterstützt er Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Fragen zum Arbeitsverhältnis. Dazu gehören Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse und Lohnforderungen. Im Familienrecht befasst er sich mit Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Im Strafrecht übernimmt er die Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen, Betäubungsmitteldelikten und dem Vorwurf einer Gewalttat. Seine Arbeitsweise beschreibt Müller als persönlich, transparent und effektiv. Er legt Wert auf gegenseitiges Vertrauen, klare Kommunikation und individuelle Beratung im direkten Kontakt. Anliegen werden individuell betrachtet und zielgerichtet bearbeitet. Besprechungen sind auf Wunsch auch per Videokonferenz möglich. Termine können telefonisch oder über eine Nachricht vereinbart werden. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-mueller-freiburg.de, anwalt-mueller-freiburg.de
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Müller ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Müller in der Basler Straße 115 in 79115 Freiburg im Breisgau vertreten. Die Freiburger Zweigstelle wurde 2013 eröffnet; weitere Standorte befinden sich in Lörrach und Stuttgart. Sein Hauptschwerpunkt laut Profil ist das Arbeitsrecht. Daneben ist er im Familienrecht und Strafrecht tätig. Als Rechtsanwaltskammer ist die RAK Freiburg angegeben. Für Ratsuchende verbindet das Freiburger Profil damit Fragen des Berufslebens mit rechtlichen Anliegen aus familiären Konflikten und der strafrechtlichen Verteidigung. Im Arbeitsrecht unterstützt Stefan Müller Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse und Lohnforderungen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: die Einordnung einer Arbeitgeberentscheidung, die Prüfung einer angebotenen Beendigungsvereinbarung oder Unklarheiten über ausstehende Vergütung. Auch die Formulierung und Bewertung eines Zeugnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Für die erste Orientierung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und der zeitliche Verlauf wichtig. Insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht befasst sich Müller mit Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Ratsuchende beschäftigen hier häufig die organisatorischen und finanziellen Folgen einer Trennung sowie die künftige Verantwortung für gemeinsame Kinder. Der strafrechtliche Tätigkeitsbereich umfasst die Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen, Betäubungsmitteldelikten und dem Vorwurf einer Gewalttat. Dabei unterscheiden sich die Ausgangslagen danach, ob ein Ermittlungsverfahren läuft, eine Anklage vorliegt oder bereits ein gerichtlicher Termin angesetzt ist. Für eine Anfrage ist deshalb zunächst eine knappe Beschreibung des Verfahrensstands hilfreich. Die Basler Straße bildet den konkreten örtlichen Bezug der Freiburger Zweigstelle. Auch für Ratsuchende aus der Altstadt, der Wiehre oder Herdern kommt eine Kontaktaufnahme infrage, ohne dass die Adresse einem dieser Stadtteile zugeordnet werden muss. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig; Familiensachen werden regelmäßig beim Amtsgericht als Familiengericht geführt. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und das Anliegen zunächst kurz schildern. Termine sind telefonisch oder per Nachricht vereinbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr. Besprechungen sind auf Wunsch auch per Videokonferenz möglich; für persönliche Termine lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw vorab planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
- Amtsgericht Freiburg
- Landgericht Freiburg
Die Freiburger Zweigstelle der Kanzlei Rechtsanwalt Stefan Müller befindet sich seit 2013 in der Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau. Die genannten Stadtteile Altstadt, Wiehre und Herdern gehören zum örtlichen Umfeld des Profils; eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben jedoch nicht belegt. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt zur Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Eine Einordnung als Innenstadtlage lässt sich daraus ebenfalls nicht ableiten. Als Alternative zur Anfahrt sind Besprechungen auf Wunsch per Videokonferenz möglich. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Freiburg oder das Landgericht Freiburg. Bei Führungskräften kann die Zuständigkeit von ihrer rechtlichen Stellung abhängen. Von den beiden genannten Gerichten ist das Amtsgericht Freiburg für familienrechtliche Anliegen relevant, soweit seine örtliche Zuständigkeit besteht. Dort werden beim Familiengericht etwa Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren geführt. In Strafsachen können sowohl das Amtsgericht Freiburg als auch das Landgericht Freiburg zuständig sein. Welches Gericht eine Anklage verhandelt, richtet sich insbesondere nach dem Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Ermittlungsverfahren werden dagegen von der Staatsanwaltschaft geführt; Gerichte treffen dabei gegebenenfalls einzelne Entscheidungen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Der Wunsch nach einer Besprechung per Videokonferenz soll bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Der Wunsch nach einer Besprechung per Videokonferenz soll bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und wie das Schreiben zugegangen ist, sowie eine kurze zeitliche Übersicht der Vorgänge. Je nach Thema können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel hinzukommen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb der Zugangstag bereits in der Anfrage erwähnt werden sollte. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder Fristen überwacht werden.
- Worin unterscheiden sich Fragen zu einem Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten voraussetzt. Bei einem Aufhebungsvertrag können etwa das Beendigungsdatum, Freistellung, Vergütung, Zeugnis und mögliche Ausgleichsregelungen zusammenwirken. Daneben können sozialrechtliche Folgen relevant sein. Eine Anfrage betrifft deshalb häufig nicht nur eine einzelne Klausel, sondern das Zusammenspiel der gesamten Vereinbarung. Für die Vorbereitung sind der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und Angaben zu einer gesetzten Rückmeldefrist hilfreich. Ob eine Vereinbarung zur persönlichen Situation passt, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Was ist bei arbeitsrechtlichen Anfragen von Führungskräften besonders zu klären?
- Die Bezeichnung als Führungskraft sagt allein noch nicht aus, welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten oder welches Gericht zuständig ist. Wichtig sind die vertragliche Stellung, die tatsächlich ausgeübten Aufgaben und mögliche Organfunktionen, etwa als Geschäftsführer. Auch Vergütungsbestandteile, Zielvereinbarungen, Kündigungsregelungen oder Wettbewerbsverbote können für die Einordnung relevant sein. Ratsuchende können in ihrer Anfrage deshalb ihre Funktion und das konkrete Anliegen knapp beschreiben. Für eine nähere Prüfung kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen in Betracht. Die rechtliche Einordnung erfolgt anhand der tatsächlichen und vertraglichen Verhältnisse, nicht allein anhand der Stellenbezeichnung.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, sind gemeinsame Kinder betroffen und gibt es laufende Verfahren oder gerichtliche Schreiben? Bei Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen wichtig sein; bei Fragen zur Vermögensaufteilung geht es häufig um Eigentum, Verbindlichkeiten und vorhandene Vereinbarungen. Nicht jedes Dokument muss bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Eine geordnete Übersicht erleichtert die Klärung, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind. Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng miteinander verbunden sind.
- Welche Angaben sind für eine Anfrage zur Strafverteidigung sinnvoll?
- Für eine erste Anfrage sind vor allem der mitgeteilte Tatvorwurf, die zuständige Behörde und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Liegen eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder eine Terminmitteilung vor, können Datum, Aktenzeichen und darin genannte Fristen die zeitliche Einordnung erleichtern. Eine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die erste Kontaktaufnahme nicht immer erforderlich. Die Verteidigung hängt wesentlich davon ab, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und was sich aus den Ermittlungsakten ergibt. Das gilt für wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen ebenso wie für Betäubungsmitteldelikte oder den Vorwurf einer Gewalttat.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Basler Straße 115, 79115 Freiburg im Breisgau
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-mueller-freiburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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