- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- ErbrechtHauptschwerpunktErbrecht in Freiburg im Breisgau vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Thomas Huber ist seit 2005 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig und seit 2011 Fachanwalt für Steuerrecht. Er unterstützt Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen bei steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeit umfasst Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Im Steuerrecht gehören Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Steuerstrafrecht sowie internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland-Schweiz zu den genannten Bereichen. Er vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden und in gerichtlichen Verfahren, einschließlich Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Klagen und Eilverfahren vor Finanzgerichten. Im Erbrecht befasst er sich mit Testamenten, Erbverträgen, vorweggenommener Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften. Gesellschaftsrechtlich begleitet er Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe sowie Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterstreitigkeiten. Die Beratung richtet sich an Mandanten in Freiburg, Baden-Württemberg und deutschlandweit. Seine beschriebene Arbeitsweise setzt auf strategisches Denken, Transparenz und die individuellen Ziele der Mandanten. Nach der Kontaktaufnahme analysiert er das Anliegen und entwickelt eine darauf zugeschnittene Strategie. Anschließend vermittelt er eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-dr-huber.com, ra-dr-huber.com
Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber ist seit 2005 in Freiburg im Breisgau anwaltlich tätig und seit 2011 Fachanwalt für Steuerrecht. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Hier befasst er sich mit Testamenten und Erbverträgen, der vorweggenommenen Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften. Für Ratsuchende stehen hinter diesen Themen häufig Fragen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge oder zur rechtlichen Einordnung nach einem Todesfall. Bei mehreren Erben können beispielsweise die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses und dessen spätere Aufteilung Anlass für eine anwaltliche Befassung sein. Einen weiteren Bereich seiner Tätigkeit bildet das Steuerrecht. Genannt sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer, die Abgabenordnung, Steuerstrafrecht sowie internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland–Schweiz. Huber vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden und in gerichtlichen Verfahren. Dazu zählen Einsprüche gegen Steuerbescheide sowie Klagen und Eilverfahren vor Finanzgerichten. Die Verbindung von Erbrecht und Steuerrecht kann insbesondere bei Vermögensübertragungen und Nachfolgegestaltungen eine Rolle spielen: Neben der Frage, wer Vermögen erhalten soll, sind häufig auch die steuerlichen Folgen einer Übertragung zu betrachten. Seine Tätigkeit umfasst außerdem Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht. Er begleitet Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe sowie Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterstreitigkeiten. Damit richtet sich seine Arbeit sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Unternehmer. Gerade bei einer Unternehmensnachfolge können erbrechtliche Regelungen, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen und steuerliche Fragen ineinandergreifen. Allgemein erfordert die Einordnung solcher Anliegen einen Blick auf vorhandene Verträge, die Vermögensstruktur und die Ziele der Beteiligten. Die Kanzlei befindet sich in der Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30, 79106 Freiburg im Breisgau. Das Beratungsangebot richtet sich an Mandanten in Freiburg, Baden-Württemberg und deutschlandweit. Für Ratsuchende aus der Altstadt, der Wiehre oder Herdern ist die konkrete Kanzleianschrift der Ausgangspunkt zur Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort sind das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg für unterschiedliche nachlassgerichtliche beziehungsweise zivilrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung; steuergerichtliche Streitigkeiten gehören dagegen vor die Finanzgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits laufenden Fristen oder Verfahren. Nach der Kontaktaufnahme analysiert Huber nach seiner Tätigkeitsbeschreibung das Anliegen und entwickelt eine darauf zugeschnittene Strategie. Anschließend vermittelt er eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen. Transparenz und die individuellen Ziele der Mandanten gehören zu seiner beschriebenen Arbeitsweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau
- Amtsgericht Freiburg
- Landgericht Freiburg
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber liegt in der Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30 im Freiburger Stadtgebiet, Postleitzahl 79106. Eine Zuordnung der Anschrift zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Wiehre oder Herdern ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Diese Stadtteile bilden jedoch örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende in Freiburg im Breisgau. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für den erbrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Amtsgericht Freiburg insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zu nachlassgerichtlichen Aufgaben gehören etwa die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere vermögensrechtliche Ansprüche aus einem Erbfall werden dagegen vor den Zivilgerichten geführt. Abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung kommen hierfür das Amtsgericht Freiburg oder das Landgericht Freiburg in Betracht. Auch gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten können vor diesen Gerichten verhandelt werden. Für Insolvenzverfahren bestehen besondere Zuständigkeitsregeln innerhalb der Amtsgerichtsbarkeit. Steuerrechtliche Klagen gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung sowie entsprechende gerichtliche Eilverfahren fallen hingegen nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Gerichte, sondern in die der Finanzgerichte. Der Kanzleistandort allein bestimmt daher nicht, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefonnummer und Anliegen vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme analysiert Dr. Thomas Huber das Anliegen sorgfältig und entwickelt eine auf die Situation zugeschnittene Strategie. Mandanten erhalten eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme analysiert Dr. Thomas Huber das Anliegen sorgfältig und entwickelt eine auf die Situation zugeschnittene Strategie. Mandanten erhalten eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefonnummer und Anliegen vor.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung können vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht über die familiären Verhältnisse hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Informationen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder früheren Schenkungen hinzu. Bei einer Erbengemeinschaft kann auch bisheriger Schriftverkehr zwischen den Beteiligten relevant sein. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine geordnete Schilderung des Sachverhalts. Bestehende Termine und Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
- Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge?
- Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge für den Todesfall und kann unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben einseitig errichtet werden. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann bindende erbrechtliche Vereinbarungen enthalten. Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man dagegen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten mit Blick auf eine spätere Nachfolge. Dabei können beispielsweise Nutzungsrechte, Gegenleistungen oder Rückforderungsrechte eine Rolle spielen. Welche Gestaltung näher geprüft werden sollte, hängt unter anderem von familiären Verhältnissen, Vermögensarten und gewünschten Bindungen ab. Auch Pflichtteilsfragen und steuerliche Auswirkungen können relevant sein.
- Welche Fragen stellen sich bei Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften?
- Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Häufig geht es um die Berechtigung, Auskünfte zum Nachlass und die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände. Eine Erbengemeinschaft entsteht dagegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Typische Themen sind die Verwaltung des Nachlasses, der Umgang mit Immobilien oder Konten und die spätere Auseinandersetzung. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn Pflichtteilsansprüche gegenüber mehreren Erben geltend gemacht werden. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, die eigene Stellung im Erbfall und das konkrete Anliegen zu benennen.
- Warum sollten bei einer Unternehmensnachfolge Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht gemeinsam betrachtet werden?
- Bei einer Unternehmensnachfolge betrifft die Übertragung häufig nicht nur privates Vermögen, sondern auch Gesellschaftsanteile, Entscheidungsbefugnisse und betriebliche Strukturen. Erbrechtliche Verfügungen müssen deshalb im Zusammenhang mit bestehenden Gesellschaftsverträgen betrachtet werden. Diese können eigene Regelungen für den Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters enthalten. Daneben können steuerliche Folgen und die wirtschaftliche Versorgung der Beteiligten bedeutsam sein. Für eine erste Besprechung sind daher insbesondere Gesellschaftsverträge, vorhandene Nachfolgeregelungen und eine Beschreibung der gewünschten künftigen Verantwortlichkeiten hilfreich. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Unternehmens- und Familiensituation.
- Was unterscheidet einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid von einer Klage vor dem Finanzgericht?
- Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem die Finanzbehörde einen Steuerbescheid überprüfen kann. Eine Klage führt dagegen zu einer gerichtlichen Prüfung durch das zuständige Finanzgericht und setzt regelmäßig ein abgeschlossenes Einspruchsverfahren voraus. Für beide Schritte gelten gesetzliche Voraussetzungen und Fristen. Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht automatisch; Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes sind gesondert zu betrachten. Für eine Mandatsanfrage sind der betreffende Bescheid, Angaben zu seinem Zugang und bereits geführter Schriftverkehr hilfreich. Die Zuständigkeit liegt dabei nicht bei Amtsgericht oder Landgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Huber
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Thomas Huber liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 22 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber insgesamt und nicht auf Thomas Huber persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 22 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30, 79106 Freiburg im Breisgau
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Fünf Gesetze für Webmaster: Rechtliche Anforderungen an den Betrieb von Websites in Deutschland
Erbrecht
Wer eine Website betreibt, gestaltet nicht nur einen technischen Informationskanal. Bereits die Veröffentlichung von Kontaktdaten, die Einbindung eines Analysewerkzeugs oder die Verwendung eines fremden Fotos kann rechtliche Pflichten berühren.
- GEG-Sanierungspflicht: Welche energetischen Maßnahmen Eigentümer rechtlich schulden
Erbrecht
Die Frage nach einer „GEG-Sanierungspflicht“ stellt sich insbesondere beim Kauf eines älteren Hauses, bei einer Erbschaft und vor umfangreichen Modernisierungen.
- Erbschein beantragen: Voraussetzungen, Verfahren, Kosten und rechtliche Risiken
Erbrecht
Wer nach einem Todesfall über Bankguthaben verfügen, ein Grundstück umschreiben lassen oder Nachlassforderungen durchsetzen möchte, muss seine Erbenstellung häufig nachweisen. Dafür steht im deutschen Recht der Erbschein zur Verfügung.
- Edelmetalle vererben: Erbrecht, Steuern und rechtssichere Nachlassgestaltung
Erbrecht
Goldbarren, Silbermünzen und andere Edelmetalle können einen erheblichen Teil des privaten Vermögens ausmachen. Ihre Vererbung wirft jedoch andere praktische Fragen auf als der Übergang eines Bankguthabens. Physische Bestände erscheinen nicht notwendig in Kontoauszügen.
- Grundsteuerreform Wuppertal 2026: Rechtsgrundlagen, Steuerbescheide und Rechtsschutz
Erbrecht
Die Grundsteuerreform betrifft in Wuppertal auch 2026 Eigentümer, Vermieter und Mieter. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des reformierten Bewertungsrechts erhoben.
- Coffeeshop-Lizenz in Deutschland: Voraussetzungen, Grenzen und rechtliche Risiken
Erbrecht
Wer nach „coffeshop lizenz deutschland“ sucht, möchte häufig wissen, ob sich hierzulande ein Geschäft nach niederländischem Vorbild eröffnen lässt: ein öffentlich zugängliches Lokal, in dem Erwachsene Cannabis erwerben und gegebenenfalls konsumieren können.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Freiburg im Breisgau
- Sinan Akay · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Holger J. Haberbosch · Arbeitsrecht, Erbrecht
- Astrid Nemitz · Erbrecht
- Thomas Häfner · Arbeitsrecht
- Stefan Müller · Arbeitsrecht
- Markus Czech · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-dr-huber.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
