Veröffentlichtes Profil

Thomas Huber

Dr. Thomas Huber – Fachanwalt für Steuerrecht in Freiburg

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber - Fachanwalt für Steuerrecht · Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber

Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30, 79106 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 761 21711060

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Thomas Huber ist seit 2005 als Rechtsanwalt in Freiburg tätig und seit 2011 Fachanwalt für Steuerrecht. Er unterstützt Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen bei steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeit umfasst Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Im Steuerrecht gehören Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Steuerstrafrecht sowie internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland-Schweiz zu den genannten Bereichen. Er vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden und in gerichtlichen Verfahren, einschließlich Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide sowie Klagen und Eilverfahren vor Finanzgerichten. Im Erbrecht befasst er sich mit Testamenten, Erbverträgen, vorweggenommener Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften. Gesellschaftsrechtlich begleitet er Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe sowie Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterstreitigkeiten. Die Beratung richtet sich an Mandanten in Freiburg, Baden-Württemberg und deutschlandweit. Seine beschriebene Arbeitsweise setzt auf strategisches Denken, Transparenz und die individuellen Ziele der Mandanten. Nach der Kontaktaufnahme analysiert er das Anliegen und entwickelt eine darauf zugeschnittene Strategie. Anschließend vermittelt er eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-dr-huber.com, ra-dr-huber.com

Beratung in Freiburg im Breisgau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber ist seit 2005 in Freiburg im Breisgau anwaltlich tätig und seit 2011 Fachanwalt für Steuerrecht. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Hier befasst er sich mit Testamenten und Erbverträgen, der vorweggenommenen Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften. Für Ratsuchende stehen hinter diesen Themen häufig Fragen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge oder zur rechtlichen Einordnung nach einem Todesfall. Bei mehreren Erben können beispielsweise die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses und dessen spätere Aufteilung Anlass für eine anwaltliche Befassung sein. Einen weiteren Bereich seiner Tätigkeit bildet das Steuerrecht. Genannt sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer, die Abgabenordnung, Steuerstrafrecht sowie internationales Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Deutschland–Schweiz. Huber vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden und in gerichtlichen Verfahren. Dazu zählen Einsprüche gegen Steuerbescheide sowie Klagen und Eilverfahren vor Finanzgerichten. Die Verbindung von Erbrecht und Steuerrecht kann insbesondere bei Vermögensübertragungen und Nachfolgegestaltungen eine Rolle spielen: Neben der Frage, wer Vermögen erhalten soll, sind häufig auch die steuerlichen Folgen einer Übertragung zu betrachten. Seine Tätigkeit umfasst außerdem Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht. Er begleitet Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe sowie Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterstreitigkeiten. Damit richtet sich seine Arbeit sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Unternehmer. Gerade bei einer Unternehmensnachfolge können erbrechtliche Regelungen, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen und steuerliche Fragen ineinandergreifen. Allgemein erfordert die Einordnung solcher Anliegen einen Blick auf vorhandene Verträge, die Vermögensstruktur und die Ziele der Beteiligten. Die Kanzlei befindet sich in der Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30, 79106 Freiburg im Breisgau. Das Beratungsangebot richtet sich an Mandanten in Freiburg, Baden-Württemberg und deutschlandweit. Für Ratsuchende aus der Altstadt, der Wiehre oder Herdern ist die konkrete Kanzleianschrift der Ausgangspunkt zur Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort sind das Amtsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg für unterschiedliche nachlassgerichtliche beziehungsweise zivilrechtliche Angelegenheiten von Bedeutung; steuergerichtliche Streitigkeiten gehören dagegen vor die Finanzgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits laufenden Fristen oder Verfahren. Nach der Kontaktaufnahme analysiert Huber nach seiner Tätigkeitsbeschreibung das Anliegen und entwickelt eine darauf zugeschnittene Strategie. Anschließend vermittelt er eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen. Transparenz und die individuellen Ziele der Mandanten gehören zu seiner beschriebenen Arbeitsweise.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Freiburg im Breisgau

  • Amtsgericht Freiburg
  • Landgericht Freiburg

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber liegt in der Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 30 im Freiburger Stadtgebiet, Postleitzahl 79106. Eine Zuordnung der Anschrift zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Wiehre oder Herdern ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Diese Stadtteile bilden jedoch örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende in Freiburg im Breisgau. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für den erbrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Amtsgericht Freiburg insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zu nachlassgerichtlichen Aufgaben gehören etwa die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere vermögensrechtliche Ansprüche aus einem Erbfall werden dagegen vor den Zivilgerichten geführt. Abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung kommen hierfür das Amtsgericht Freiburg oder das Landgericht Freiburg in Betracht. Auch gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten können vor diesen Gerichten verhandelt werden. Für Insolvenzverfahren bestehen besondere Zuständigkeitsregeln innerhalb der Amtsgerichtsbarkeit. Steuerrechtliche Klagen gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung sowie entsprechende gerichtliche Eilverfahren fallen hingegen nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Gerichte, sondern in die der Finanzgerichte. Der Kanzleistandort allein bestimmt daher nicht, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefonnummer und Anliegen vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme analysiert Dr. Thomas Huber das Anliegen sorgfältig und entwickelt eine auf die Situation zugeschnittene Strategie. Mandanten erhalten eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme analysiert Dr. Thomas Huber das Anliegen sorgfältig und entwickelt eine auf die Situation zugeschnittene Strategie. Mandanten erhalten eine juristische Einschätzung und konkrete Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefonnummer und Anliegen vor.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Freiburger Anwaltverein e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung können vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht über die familiären Verhältnisse hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Informationen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder früheren Schenkungen hinzu. Bei einer Erbengemeinschaft kann auch bisheriger Schriftverkehr zwischen den Beteiligten relevant sein. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine geordnete Schilderung des Sachverhalts. Bestehende Termine und Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und vorweggenommene Erbfolge?
Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge für den Todesfall und kann unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben einseitig errichtet werden. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann bindende erbrechtliche Vereinbarungen enthalten. Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man dagegen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten mit Blick auf eine spätere Nachfolge. Dabei können beispielsweise Nutzungsrechte, Gegenleistungen oder Rückforderungsrechte eine Rolle spielen. Welche Gestaltung näher geprüft werden sollte, hängt unter anderem von familiären Verhältnissen, Vermögensarten und gewünschten Bindungen ab. Auch Pflichtteilsfragen und steuerliche Auswirkungen können relevant sein.
Welche Fragen stellen sich bei Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften?
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Häufig geht es um die Berechtigung, Auskünfte zum Nachlass und die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände. Eine Erbengemeinschaft entsteht dagegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Typische Themen sind die Verwaltung des Nachlasses, der Umgang mit Immobilien oder Konten und die spätere Auseinandersetzung. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn Pflichtteilsansprüche gegenüber mehreren Erben geltend gemacht werden. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, die eigene Stellung im Erbfall und das konkrete Anliegen zu benennen.
Warum sollten bei einer Unternehmensnachfolge Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht gemeinsam betrachtet werden?
Bei einer Unternehmensnachfolge betrifft die Übertragung häufig nicht nur privates Vermögen, sondern auch Gesellschaftsanteile, Entscheidungsbefugnisse und betriebliche Strukturen. Erbrechtliche Verfügungen müssen deshalb im Zusammenhang mit bestehenden Gesellschaftsverträgen betrachtet werden. Diese können eigene Regelungen für den Tod oder das Ausscheiden eines Gesellschafters enthalten. Daneben können steuerliche Folgen und die wirtschaftliche Versorgung der Beteiligten bedeutsam sein. Für eine erste Besprechung sind daher insbesondere Gesellschaftsverträge, vorhandene Nachfolgeregelungen und eine Beschreibung der gewünschten künftigen Verantwortlichkeiten hilfreich. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Unternehmens- und Familiensituation.
Was unterscheidet einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid von einer Klage vor dem Finanzgericht?
Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem die Finanzbehörde einen Steuerbescheid überprüfen kann. Eine Klage führt dagegen zu einer gerichtlichen Prüfung durch das zuständige Finanzgericht und setzt regelmäßig ein abgeschlossenes Einspruchsverfahren voraus. Für beide Schritte gelten gesetzliche Voraussetzungen und Fristen. Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht automatisch; Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes sind gesondert zu betrachten. Für eine Mandatsanfrage sind der betreffende Bescheid, Angaben zu seinem Zugang und bereits geführter Schriftverkehr hilfreich. Die Zuständigkeit liegt dabei nicht bei Amtsgericht oder Landgericht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Huber

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Huber: 5,0 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 22 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Huber insgesamt und nicht auf Thomas Huber persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-dr-huber.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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