Veröffentlichtes Profil

Jana Krause

Jana Krause – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Halle (Saale)

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht · Rechtsanwältin Jana Krause

Merseburger Straße 88, 06110 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 571 01 57

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Jana Krause
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jana Krause ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Halle (Saale) und Eisleben. Als Rechtsgebiete nennt ihre Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht sowie Erb- und Grundstücksrecht. Seit 1995 arbeitet sie in Halle und seit 1999 in Eisleben selbständig als Rechtsanwältin. Sie ist gebürtige Hallenserin, besuchte in Halle die allgemeinbildende Schule und legte dort das Abitur ab. Von 1987 bis 1991 studierte sie Jura an der Humboldt Universität in Berlin. Anschließend absolvierte sie ihre Referendarzeit in Nordrhein-Westfalen und schloss diese mit dem zweiten Staatsexamen ab. Für das Büro in Halle nennt die Webseite ab dem 3. November 2025 die Merseburger Straße 88 als neue Anschrift. Dort arbeitet Jana Krause in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Karin Bulach. Das Büro in Lutherstadt Eisleben befindet sich in der Lindenallee 17. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch, per E-Mail und über das Kontaktformular der Webseite.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rak-jana-krause.de, rak-jana-krause.de

Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion

Jana Krause ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht mit beruflichen Standorten in Halle (Saale) und Lutherstadt Eisleben. In Halle arbeitet sie seit 1995 selbständig als Rechtsanwältin, in Eisleben seit 1999. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Erbrecht und Familienrecht heraus. Die gebürtige Hallenserin besuchte in Halle die Schule und legte dort ihr Abitur ab. Nach ihrem Jurastudium von 1987 bis 1991 an der Humboldt-Universität in Berlin absolvierte sie das Referendariat in Nordrhein-Westfalen und schloss es mit dem zweiten Staatsexamen ab. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Die Fachanwaltsbezeichnung von Jana Krause bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Gerade bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis kann die Unterscheidung zwischen einer rechtlichen Einordnung, einer außergerichtlichen Klärung und einem gerichtlichen Verfahren für die erste Orientierung wichtig sein. Im Erbrecht betreffen typische Anliegen die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Häufig müssen dafür familiäre Beziehungen, vorhandene Verfügungen und Nachlassunterlagen zusammen betrachtet werden. Im Familienrecht geht es unter anderem um Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Für familiengerichtliche Verfahren und Nachlassangelegenheiten kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Halle (Saale) in Betracht; streitige erbrechtliche Ansprüche können je nach Zuständigkeit auch vor das Landgericht Halle gehören. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Für ihr Hallenser Büro nennt die Kanzleiwebseite seit dem 3. November 2025 die Merseburger Straße 88, 06110 Halle (Saale), als Anschrift. Dort arbeitet Jana Krause in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Karin Bulach. Für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt oder Südstadt ist diese Adresse der Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung; eine Zuordnung des Büros zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Zur Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können die im Profil hinterlegten Kontaktangaben genutzt werden. Belegt sind telefonischer Kontakt, E-Mail und das Kontaktformular der Kanzleiwebseite. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits vorliegenden Schreiben und Hinweise auf erkennbare Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termin und benötigte Unterlagen lassen sich anschließend abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)

  • Amtsgericht Halle (Saale)
  • Landgericht Halle

Die Kanzleianschrift von Jana Krause in Halle (Saale) lautet Merseburger Straße 88, 06110 Halle (Saale). Die Webseite nennt diese Adresse ab dem 3. November 2025 als neuen Bürostandort. Dort besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Karin Bulach. Altstadt, Neustadt und Südstadt bilden unterschiedliche räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Hallenser Stadtgebiet; welchem Stadtteil die Kanzlei zugeordnet ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte daher die konkrete Anschrift als Ziel dienen. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls erforderliche Umstiege lassen sich vor einem vereinbarten Termin prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete haben die örtlichen Gerichte unterschiedliche Aufgaben. Das Amtsgericht Halle (Saale) ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit als Familiengericht etwa mit Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen befasst. Als Nachlassgericht bearbeitet es unter anderem Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils: Hier kann abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht Halle zuständig sein. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt fällt dagegen bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht in die Zuständigkeit dieser beiden ordentlichen Gerichte. Welches Gericht konkret angerufen werden kann, hängt stets vom Gegenstand und den Umständen des Verfahrens ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder einschlägige betriebliche Regelungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht macht den Sachverhalt leichter nachvollziehbar. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, das Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der genaue Wortlaut, die Begleitumstände und der zeitliche Ablauf von Bedeutung.
Ist bei Fragen zu Testament, Erbschein und Pflichtteil immer das Nachlassgericht zuständig?
Nein, im Erbrecht sind unterschiedliche Verfahren zu unterscheiden. Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Eröffnung von Testamenten und für Erbscheinsverfahren zuständig. Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung, ist aber nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, etwa einen Pflichtteil, werden hingegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten ausgetragen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Für eine erste Anfrage helfen vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und eine Übersicht über die familiären Verhältnisse.
Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen hängen häufig zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Themen. Nicht jede Frage muss im selben Verfahren entschieden werden. Manche Anliegen betreffen bereits die Zeit der Trennung, während andere erst im Zusammenhang mit einer Scheidung Bedeutung erlangen. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste anwaltliche Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits vereinbart wurden und wo noch Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können die Einordnung unterstützen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jana Krause

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jana Krause: 4,5 von 5 Sternen bei 34 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Jana Krause aus 34 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 34 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Jana Krause insgesamt und nicht auf Jana Krause persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Merseburger Straße 88, 06110 Halle (Saale)

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rak-jana-krause.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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