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- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Helfrecht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Heinz-Uwe Helfrecht wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Helfrecht als Rechtsanwalt geführt. Als seine Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Familienrecht, Scheidungsrecht und Grundstücksregelungen. Die Kanzlei befindet sich am Hansering 3 in 06108 Halle und bezeichnet sich als Rechtsanwaltskanzlei im mitteldeutschen Raum. Auf der Startseite steht außerdem die Angabe „Fachanwalt für Familienrecht und Mediator“. Neben Dr. Helfrecht ist Rechtsanwalt Max Fränkel auf der Webseite aufgeführt; dessen Tätigkeitsschwerpunkte werden gesondert genannt. Zum Mandantenkreis und zur konkreten Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiten keine näheren Angaben. Für den Kontakt mit Dr. Helfrecht ist die E-Mail-Adresse dr.helfrecht@rahelfrecht.de angegeben. Die Kanzlei ist auch telefonisch erreichbar. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr. Freitags ist ausschließlich nach Vereinbarung geöffnet. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rahelfrecht.de, rahelfrecht.de
Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion
Uwe Helfrecht ist in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz am Hansering 3 in 06108 Halle (Saale) tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Lebenssituationen, können aber auch ineinandergreifen: Veränderungen im Arbeitsverhältnis können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Trennung beeinflussen, während familiäre Beziehungen bei der Nachlassplanung eine Rolle spielen. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, den Anlass ihrer Anfrage einzugrenzen und vorhandene Unterlagen zusammenzustellen. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom individuellen Sachverhalt ab. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei etwa eine Einordnung vertraglicher Regelungen oder möchten klären lassen, welche Bedeutung ein Schreiben des Arbeitgebers hat. Auch Aufhebungsverträge und Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören zu den typischen Anliegen. Eine rechtliche Prüfung berücksichtigt insbesondere die vertraglichen Grundlagen, den zeitlichen Ablauf und gegebenenfalls tarifliche oder betriebliche Regelungen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen relevant sein können, ist das Eingangsdatum wichtiger Schreiben für die Sachverhaltsaufnahme von Bedeutung. Im Erbrecht stehen unter anderem Testamente, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft im Mittelpunkt. Hier können familiäre Verhältnisse und bereits vorhandene Verfügungen von Todes wegen entscheidend für die Einordnung sein. Das Familienrecht umfasst typische Anliegen wie Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang. Ratsuchende erwartet in diesen Rechtsgebieten häufig zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme: Welche Personen sind beteiligt, welche Unterlagen liegen vor und welche Fragen sind offen? Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens beurteilen. Die Kanzleianschrift am Hansering liegt im innerstädtischen Bereich von Halle (Saale) mit Bezug zur Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Neustadt oder Südstadt bildet sie einen Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen geplant werden. Zu den genannten Gerichten gehören das Amtsgericht Halle (Saale) und das Landgericht Halle. Familien- und Nachlasssachen sind grundsätzlich beim Amtsgericht angesiedelt, erbrechtliche Zivilstreitigkeiten können auch vor das Landgericht gehören. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten fallen dagegen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen dem Profil von Uwe Helfrecht zuordnen und die dort ausgewiesene Kontaktmöglichkeit nutzen. Eine kurze Sachverhaltsschilderung mit relevanten Daten erleichtert die erste Abstimmung; die Übernahme eines Mandats bedarf einer gesonderten Klärung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Landgericht Halle
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz mit Uwe Helfrecht befindet sich am Hansering 3 in 06108 Halle (Saale). Der Hansering gehört zum innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Damit liegt die Kanzleianschrift in einem zentralen Bereich des Stadtgebiets und ist auch für Anfragen aus den genannten Stadtteilen Neustadt und Südstadt örtlich einzuordnen. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den örtlichen Gegebenheiten ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten, Parkplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für die familienrechtlichen Themen des Profils ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Halle (Saale) relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Auch Nachlassgerichte sind bei Amtsgerichten angesiedelt; zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit kann dafür das Amtsgericht Halle (Saale) oder das Landgericht Halle zuständig sein. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher nicht, welches Gericht ein konkretes Verfahren führt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname, E-Mail und Nachricht als Pflichtangaben gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname, E-Mail und Nachricht als Pflichtangaben gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze chronologische Darstellung der Ereignisse. Wichtig sind insbesondere das Datum und die Umstände des Zugangs eines Schreibens. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Ansprüchen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.
- Was ist vor einer Anfrage zu einem Aufhebungsvertrag wichtig?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und ist von einer einseitigen Kündigung zu unterscheiden. Typische Prüfungspunkte sind das Beendigungsdatum, offene Vergütungsansprüche, Urlaub, Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können für die Gesamtbetrachtung bedeutsam sein. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob lediglich ein Entwurf vorliegt, eine Rückmeldefrist genannt wurde oder bereits unterschrieben worden ist. Neben dem Vertragstext geben der Arbeitsvertrag und die bisherige Kommunikation Aufschluss über den Hintergrund. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine individuelle Prüfung der konkreten Vereinbarung.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu einer Erbschaft oder zum Pflichtteil benötigt?
- Für eine erste Orientierung sind die familiären Beziehungen zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Testamente oder Erbverträge relevant. Auch Schreiben des Nachlassgerichts und bereits bekannte Angaben zu Vermögen oder Verbindlichkeiten können wichtig sein. Bei Pflichtteilsfragen kommt es unter anderem auf die verwandtschaftliche Stellung und den Inhalt letztwilliger Verfügungen an. Hilfreich ist außerdem die Unterscheidung, ob es um die Feststellung der Erbenstellung, Auskünfte zum Nachlass oder einen Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft geht. Bei verschiedenen erbrechtlichen Entscheidungen und Ansprüchen können Fristen zu beachten sein.
- Können Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern gemeinsam angesprochen werden?
- Diese Themen hängen im Alltag häufig zusammen und können bei einer ersten Anfrage gemeinsam geschildert werden. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Fragen, die nicht automatisch in einem einzigen Verfahren entschieden werden. Für die Einordnung sind etwa der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo Uneinigkeit besteht. Ob und wie einzelne Angelegenheiten miteinander verbunden werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Uwe Helfrecht
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Kanzlei und Anfahrt
Hansering 3, 06108 Halle (Saale)
- Montag – Donnerstag
- 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
- Freitag
- Nur nach Vereinbarung
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Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Arbeitsrecht
Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, erhält zwei rechtlich unterschiedlich behandelte Einnahmen: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rahelfrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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