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- Fehse & Szabó
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Silvio Szabó gründete gemeinsam mit Rechtsanwalt Björn Fehse zum 01.01.2018 die Kanzlei Fehse & Szabó am Marktplatz in Halle (Saale). Die Kanzlei richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer. Zu ihrem Leistungsspektrum gehören unter anderem Arbeitsrecht, Erbrecht, Internetrecht, Sportrecht, Strafrecht, Vereinsrecht und Verkehrsrecht. Hinzu kommen Forderungsmanagement, Opfervertretung sowie Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und der Bereich Datenschutz – KI – Recht. Die Kanzlei unterstützt bei Vertragsverhandlungen, Vertragserstellungen und Vertragsprüfungen sowie bei der Erstellung von AGB für Onlineshops. Als weitere Anliegen nennt sie Verkehrsunfälle, fristlose Kündigungen von Arbeits- oder Mietverträgen, Bußgeldbescheide und Strafverfahren. Unternehmen werden insbesondere im Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und in den neuen Medien beraten und betreut. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als auf das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten und eine effiziente, sinnvolle Umsetzung ausgerichtet. Dabei greift sie auf langjährige anwaltliche Erfahrungen und ein breitgefächertes Netzwerk zurück. Persönliche Besuche sind im Büro am Marktplatz möglich; Kontakt kann auch telefonisch oder per E-Mail aufgenommen werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--anwlte-am-markt-2kb.de, fehse-szabo.de
Beratung in Halle (Saale) – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Silvio Szabó ist mit seiner Kanzlei am Marktpl. 19 in 06108 Halle (Saale) ansässig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen zwei Bereiche im Mittelpunkt, in denen persönliche und berufliche Interessen häufig eng miteinander verbunden sind. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Strafrecht betrifft dagegen den Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen und die damit verbundenen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen infrage kommt, lässt sich erst anhand des Sachverhalts und der vorhandenen Unterlagen einordnen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende erwarten dabei regelmäßig eine Einordnung ihrer rechtlichen Situation, möglicher Handlungswege und bestehender Fristen. Für eine erste Besprechung können insbesondere der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen sowie einschlägige Schreiben wichtig sein. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Im Strafrecht können etwa eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl den Anlass zur Kontaktaufnahme bilden. Eine zentrale Rolle spielen der konkrete Vorwurf, der Stand des Verfahrens und die Stellung der betroffenen Person. Ein Ermittlungsverfahren unterscheidet sich in seinem Ablauf von einer bereits angesetzten Hauptverhandlung. Strafrechtliche Anliegen können außerdem Berührungspunkte zum Arbeitsrecht haben, wenn ein Vorwurf im beruflichen Umfeld erhoben wird. Beide rechtlichen Ebenen sind dabei jeweils gesondert zu betrachten. Die Kanzleianschrift am Marktplatz liegt in der Altstadt von Halle (Saale) und damit im innerstädtischen Bereich. Für Ratsuchende aus Neustadt, der Südstadt und anderen Teilen Halles bietet die Adresse einen konkreten Orientierungspunkt für die Anfahrt. Öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten infrage; die passende Verbindung ist individuell zu prüfen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Halle (Saale) und das Landgericht Halle, die insbesondere für strafrechtliche Verfahren Bedeutung haben können. Für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen kurz zu schildern und eine Rückmeldung anzufragen. Dabei sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und bereits vorliegende Schreiben hilfreich; eine Mandatsübernahme bedarf einer gesonderten Abstimmung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Halle (Saale)
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Landgericht Halle
Die Kanzlei Rechtsanwalt Silvio Szabó befindet sich am Marktpl. 19 in der Altstadt von Halle (Saale). Die Anschrift ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen. Neben der Altstadt gehören auch Neustadt und Südstadt zum genannten räumlichen Bezug des Profils. Für eine Anfahrt aus diesen oder anderen Stadtteilen kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine verlässlichen Angaben zu Fahrzeiten, unmittelbaren Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang ableiten. Für den strafrechtlichen Teil des Profils sind die genannten Gerichte am Standort relevant. Das Amtsgericht Halle (Saale) verhandelt erstinstanzlich zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Welche Besetzung zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge. Das Landgericht Halle ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Nicht jedes strafrechtliche Anliegen führt jedoch zu einer Hauptverhandlung; viele Fragen stellen sich bereits im Ermittlungsverfahren. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Zuständigkeit davon zu unterscheiden: Typische Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Fall ab und ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen per E-Mail zu schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Beratung an und bittet um Terminvereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Beratung an und bittet um Terminvereinbarung.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Anliegen per E-Mail zu schildern.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema können Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurde ein Schreiben erhalten und welche Reaktionen gab es bereits? Bekannte Termine oder laufende Fristen sollten in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Warum spielt bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen der Zeitpunkt der Anfrage eine Rolle?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei anderen Ansprüchen können beispielsweise Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Ein Aufhebungsvertrag wiederum ist eine einvernehmliche Vereinbarung, deren Folgen sich nicht auf das Ende des Arbeitsverhältnisses beschränken müssen. Bei einer Anfrage sind deshalb das Datum des Zugangs, etwaige Unterschriftstermine und der aktuelle Stand der Kommunikation wichtige Angaben. Welche Fristen und Folgen im Einzelfall bestehen, erfordert eine gesonderte Prüfung.
- Welche Angaben sind bei einer strafrechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
- Hilfreich ist zunächst die Angabe, welches Schreiben oder Ereignis Anlass für die Anfrage ist. Dazu können eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gehören. Auch die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und mitgeteilte Termine helfen bei der Zuordnung. Wesentlich ist außerdem, ob die anfragende Person als beschuldigte, angeklagte, geschädigte oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge betroffen ist. Eine erste Anfrage muss keine umfassende Sachverhaltsdarstellung enthalten. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom Verfahrensstand und der jeweiligen Rolle ab.
- Wie hängen strafrechtliche Vorwürfe am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Folgen zusammen?
- Ein Vorwurf im beruflichen Umfeld kann sowohl ein strafrechtliches Verfahren als auch eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auslösen. Dabei geht es um unterschiedliche Fragen: Im Strafverfahren wird eine mögliche strafbare Handlung geprüft; arbeitsrechtlich können etwa Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder dessen Fortbestand betroffen sein. Beide Verfahren folgen eigenen Regeln und müssen nicht gleichzeitig abgeschlossen werden. Für eine erste Anfrage ist es daher hilfreich, vorhandene Schreiben aus beiden Bereichen und die jeweiligen Termine zu benennen. Ob und wie sich die Verfahren gegenseitig beeinflussen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Silvio Szabó
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: fehse-szabo.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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