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- Markus Neumann Rechtsanwaltskanzlei
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Markus Neumann ist Rechtsanwalt mit Kanzlei in der Zirndorfer Straße 48 in Fürth. Zu den auf der Kanzleiwebseite genannten Rechtsgebieten zählen privates Versicherungsrecht, Erb- und Familienrecht sowie Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Hinzu kommen Verkehrsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auch Berufsunfähigkeit wird auf der Webseite genannt. Neumann bietet individuelle Beratung und Begleitung in den von ihm vertretenen Rechtsgebieten an. Bei der Beschreibung seiner Arbeitsweise nennt er das Bewahren von Realismus, das Erkennen von Chancen und das Kalkulieren von Risiken unter Ausnutzung der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten. Außerdem hebt er Kreativität und Zuhören als Elemente seiner Tätigkeit hervor. Für die Beratung können telefonische oder persönliche Termine vereinbart werden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich. Bei eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit bittet Neumann um eine E-Mail mit Kontaktdaten und kündigt einen Rückruf an. Für Besuche stehen zur Kanzlei gehörende Parkplätze zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-neumann.eu, ra-neumann.eu
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Markus Neumann ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Markus Neumann in der Zirndorfer Str. 48, 90768 Fürth ansässig. Das Profil nennt Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten als auch die rechtlichen Folgen eines Todesfalls. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testamenten oder zu Ansprüchen naher Angehöriger. Eine erbrechtliche Befassung dient allgemein dazu, familiäre Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und die Zusammensetzung des Nachlasses rechtlich einzuordnen. Welche Themen im Einzelfall zu klären sind, hängt wesentlich von den persönlichen Umständen und den verfügbaren Unterlagen ab. Typische Anliegen nach einem Todesfall sind die Feststellung der Erbenstellung, der Umgang mit einem aufgefundenen Testament und die Frage, ob ein Erbschein benötigt wird. Auch Nachlassverbindlichkeiten oder mögliche Pflichtteilsansprüche können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Aufgaben: Während ein Erbschein dem Nachweis der Erbenstellung dient, betrifft der Pflichtteil grundsätzlich einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger. Bei mehreren Erben können zudem Fragen zur gemeinsamen Verwaltung und zur späteren Aufteilung des Nachlasses entstehen. Dabei ist zwischen organisatorischen Abstimmungen und rechtlichen Streitpunkten zu unterscheiden. Wer die eigene Nachfolge vorbereiten möchte, sucht häufig Orientierung zum Verhältnis von gesetzlicher Erbfolge und individueller Gestaltung. Dazu gehören allgemein Fragen zur Form eines Testaments, zur Benennung von Erben und zur Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis. Im Mittelpunkt steht dabei, den eigenen Willen verständlich festzuhalten und seine rechtlichen Auswirkungen zu erfassen. Das Profil von Markus Neumann bietet mit dem ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Erbrecht einen konkreten fachlichen Bezug für solche Anfragen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Fürth. Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Hinweis auf vorhandene Unterlagen und die Angabe bereits bekannter Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
- Amtsgericht Fürth
- Landgericht Nürnberg-Fürth
Die Rechtsanwaltskanzlei Markus Neumann befindet sich in der Zirndorfer Str. 48 in 90768 Fürth. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth. Die vorliegenden Angaben erlauben jedoch weder die Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile noch die Beschreibung als Innenstadtlage. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die vollständige Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen geprüft werden. Zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen keine Angaben vor. Auch ein persönlicher Besuch sollte vorab abgestimmt werden. Für den erbrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Fürth von Bedeutung, soweit es im jeweiligen Fall als Nachlassgericht örtlich zuständig ist. Nachlassgerichte befassen sich unter anderem mit Testamentseröffnungen, Erbscheinsverfahren und der Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen. Die örtliche Zuständigkeit knüpft dabei regelmäßig an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person an, nicht an den Sitz der beauftragten Kanzlei. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils oder auf Auskunft, werden dagegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten verhandelt. Hier kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Fürth oder das Landgericht Nürnberg-Fürth in Betracht. Nicht jede Nachlassangelegenheit führt damit zum selben Gericht; Verfahrensart, Streitwert und weitere Zuständigkeitsregeln bestimmen den gerichtlichen Rahmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls Markus Neumann telefonisch nicht sofort erreichbar ist, bittet er um eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und kündigt einen umgehenden Rückruf an.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine Beratung kann ein Telefon- oder persönlicher Termin vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine Beratung kann ein Telefon- oder persönlicher Termin vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Falls Markus Neumann telefonisch nicht sofort erreichbar ist, bittet er um eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und kündigt einen umgehenden Rückruf an.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Erbrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem eine kurze Darstellung des Anliegens und Angaben zu den beteiligten Personen hilfreich. Je nach Situation können ein Testament oder Erbvertrag, gerichtliche Schreiben, eine Sterbeurkunde sowie eine Übersicht über Vermögen und mögliche Schulden relevant sein. Bei Streitigkeiten kann auch bisheriger Schriftwechsel wichtig werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Bereits bekannte Fristen sollten ausdrücklich genannt werden; umfangreiche oder sensible Unterlagen lassen sich nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg bereitstellen.
- Wird nach einem Todesfall immer ein Erbschein benötigt?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über die Erbenstellung und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird nicht in jedem Erbfall benötigt. Ob er als Nachweis erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, welche Nachlassangelegenheiten zu regeln sind und welche anderen Nachweise vorliegen. Ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann in bestimmten Zusammenhängen ausreichen. Zuständig für das Erbscheinsverfahren ist das Nachlassgericht. Die Frage nach dem erforderlichen Nachweis ist von der Frage zu unterscheiden, wer tatsächlich Erbe geworden ist.
- Was unterscheidet den Pflichtteil von einer Beteiligung als Erbe?
- Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein, einschließlich möglicher Verbindlichkeiten. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Seine Höhe richtet sich grundsätzlich nach der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die Einordnung sind insbesondere Familienverhältnisse, testamentarische Regelungen und der Nachlasswert bedeutsam. Auch Auskunftsfragen und Fristen können eine Rolle spielen.
- Welche Fragen entstehen häufig innerhalb einer Erbengemeinschaft?
- Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; einzelne Gegenstände sind nicht automatisch bestimmten Personen zugeordnet. Häufig geht es zunächst darum, Vermögen und Verbindlichkeiten zu erfassen, laufende Angelegenheiten zu ordnen und Informationen zusammenzutragen. Später können die Nutzung einer Immobilie, Verwaltungsentscheidungen oder die Aufteilung des Nachlasses zum Thema werden. Welche Mitwirkung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Eine rechtliche Einordnung kann dabei zwischen laufender Verwaltung, Verfügungen über Nachlassgegenstände und der Auseinandersetzung der Gemeinschaft unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Neumann
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4,0 von 5 · 4 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Zirndorfer Straße 48, 90768 Fürth
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-neumann.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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