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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Foerster und Partner
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Annette Liebing ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Foerster und Partner in Fürth und Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht. Sie berät und vertritt im Familienrecht und ist zudem auf Erbrecht und Mediation spezialisiert. Die zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Fürth, Nürnberg und der gesamten Metropolregion. Sie ist seit 1978 in Fürth ansässig. Ergänzend zur anwaltlichen Beratung und Vertretung bietet die Kanzlei Mediation als außergerichtliches Verfahren an. Dabei erarbeiten die Beteiligten mit anwaltlicher Begleitung selbst eine Lösung. Die Kanzlei vergibt kurzfristige Termine und ruft bei Anfragen und Nachrichten in Abwesenheit der Anwälte zurück. Als Arbeitssprachen werden Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch genannt. Die Kanzleiräume befinden sich in der historischen, denkmalgeschützten Foerstermühle an der Würzburger Straße 3. Der Standort liegt direkt an der U-Bahn-Station Fürth-Stadthalle; eigene Parkplätze sind vorhanden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-foerster.de, ra-foerster.de
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Annette Liebing ist mit der Kanzlei Liebing Annette Rechtsanwältin in der Würzburger Str. 3, 90762 Fürth, verzeichnet. Ihr Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Beide Bereiche betreffen häufig persönliche Veränderungen und die rechtliche Ordnung familiärer Beziehungen. Für Ratsuchende geht es dabei etwa darum, nach einer Trennung die anstehenden Fragen zu erfassen oder nach einem Todesfall die eigene Stellung im Nachlass zu verstehen. Eine anwaltliche Befassung kann helfen, den Sachverhalt zu ordnen und die rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen. Im Familienrecht stehen typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu elterlicher Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensverhältnissen, Einkommensunterlagen und bestehenden Vereinbarungen. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Gerade wenn Kinder betroffen sind, sind deren Belange ein eigenständiger Bestandteil der rechtlichen Betrachtung. Das Erbrecht umfasst unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen und die Beziehungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Typische Anliegen entstehen sowohl bei der Planung der Vermögensnachfolge als auch nach einem Erbfall. Dann können Unterlagen zum Nachlass, familiäre Verhältnisse und vorhandene letztwillige Verfügungen bedeutsam sein. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise, wenn eine Trennung oder eine veränderte Familienkonstellation Fragen zur erbrechtlichen Stellung aufwirft. Eine allgemeine Information über diese Zusammenhänge ersetzt jedoch nicht die Prüfung des einzelnen Falls. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Fürth; die Anschrift an der Würzburger Straße ist für die Planung eines Besuchs maßgeblich. Als räumliche Bezugspunkte im Stadtgebiet sind Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth genannt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth, deren Aufgaben je nach Verfahren unterschiedlich sind. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung; konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage lässt sich auf das betreffende Rechtsgebiet, den Anlass und gegebenenfalls bekannte Termine oder Fristen beschränken. Sinnvoll ist außerdem die Angabe, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Ob Annette Liebing das Anliegen übernehmen kann, welche Unterlagen zunächst benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Die Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
- Amtsgericht Fürth
- Landgericht Nürnberg-Fürth
Für den im Profil von Annette Liebing genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Fürth relevant. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang führen. Ob das Amtsgericht Fürth im konkreten Fall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein die Wahl einer Kanzlei in Fürth legt den zuständigen Gerichtsort nicht fest. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Zivilverfahren zu unterscheiden. Das Nachlassgericht beim Amtsgericht befasst sich etwa mit der Eröffnung von Testamenten und mit Erbscheinsverfahren. Für die örtliche Zuständigkeit ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person maßgeblich. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen vor dem Amtsgericht Fürth oder dem Landgericht Nürnberg-Fürth geführt werden. Welche gerichtliche Ebene zuständig ist, richtet sich insbesondere nach Streitgegenstand und Streitwert. Das Landgericht ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungsverfahren. Die Kanzleianschrift lautet Würzburger Str. 3 im Fürther Postleitzahlgebiet 90762. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth bilden weitere räumliche Bezugspunkte, belegen aber keine Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil. Für einen Besuch aus dem Stadtgebiet oder dem Umland kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, mögliche Parkregelungen und der Zugang zum Gebäude sollten vorab anhand aktueller Informationen beziehungsweise direkt mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ob Mediation für Ihren Fall geeignet ist, wird in einem ersten Gespräch in der Kanzlei in Fürth geklärt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ob Mediation für Ihren Fall geeignet ist, wird in einem ersten Gespräch in der Kanzlei in Fürth geklärt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und des konkreten Anliegens. Relevant können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sein. Geht es auch um Unterhalt oder Vermögensfragen, können Angaben zu Einkommen und Vermögensverhältnissen später wichtig werden. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg versandt werden. Bereits bekannte Fristen und Gerichtstermine sollten in der Anfrage deutlich erkennbar sein.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch mitgeregelt?
- Eine Scheidung entscheidet nicht automatisch über sämtliche Folgen einer Trennung. Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und vermögensrechtliche Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen zusammen mit der Scheidung behandelt werden; andere erfordern gesonderte Anträge oder Verfahren. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine erste Besprechung ist es deshalb hilfreich, offene Themen einzeln aufzulisten und vorhandene Vereinbarungen oder Entscheidungen zu benennen. Welche Verfahrensgestaltung passt, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Welche Unterlagen können nach einem Erbfall für eine anwaltliche Besprechung wichtig sein?
- Nach einem Erbfall können insbesondere eine Sterbeurkunde, vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen relevant sein. Je nach Fragestellung kommen Übersichten über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bereits geführte Korrespondenz hinzu. Dabei muss für eine erste Anfrage noch nicht jeder Bestandteil des Nachlasses geklärt sein. Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen gesicherten Informationen und bloßen Vermutungen. Da im Erbrecht Fristen eine Rolle spielen können, sollten das Datum des Todesfalls und der Zeitpunkt wichtiger Mitteilungen ebenfalls angesprochen werden.
- Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
- Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten gehören. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ein Pflichtteilsanspruch macht die berechtigte Person nicht zum Mitglied der Erbengemeinschaft. Ob eine Erbenstellung oder ein Pflichtteilsrecht besteht, hängt unter anderem von den familiären Verhältnissen und dem Inhalt vorhandener letztwilliger Verfügungen ab.
- Kann eine Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf das Erbrecht haben?
- Familienrechtliche Veränderungen können auch erbrechtliche Bedeutung haben. Eine bloße Trennung ist dabei rechtlich nicht mit einer rechtskräftigen Scheidung gleichzusetzen. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht und die Wirkung testamentarischer Regelungen können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen bereits während eines Scheidungsverfahrens betroffen sein. Daneben können gemeinsame Testamente oder Erbverträge eigene Bindungswirkungen entfalten. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der Familienstand, der Stand eines möglichen Scheidungsverfahrens und vorhandene Nachfolgeregelungen wichtig. Welche Folgen sich daraus ergeben, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen und Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Liebing Annette
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4,4 von 5 · 9 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Würzburger Straße 3, 90762 Fürth
- Mo – Do
- 9 – 17 Uhr
- Fr
- 9 – 14 Uhr
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Kanzlei
Susanne Döhring Rechtsanwältin · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-foerster.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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