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- Rechtsanwälte Dr. Foerster und Partner
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Döhring ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Rechtsanwälte Dr. Foerster und Partner in Fürth. Als ihre Schwerpunkte nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Im Arbeitsrecht werden Kündigung, Abmahnung, Lohn und Urlaub sowie Tarifvertrag aufgeführt. Zum Verkehrsrecht gehören Unfall, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Im Versicherungsrecht vertritt die Kanzlei die Interessen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern. Genannt werden Versicherungsvertrag, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung. Die Kanzlei beschreibt sich als zivilrechtlich tätiges Anwaltsbüro, das in juristischen Fragen berät und vertritt. Sie vergibt Termine kurzfristig und ruft bei Anfragen und Nachrichten in Abwesenheit der Anwälte zurück. Der Standort in der Würzburger Straße 3 liegt in der Fürther Foerstermühle. Eigene Parkplätze sind vorhanden; die Kanzlei ist auch mit U-Bahn und Bus erreichbar. Als Einzugsgebiet nennt sie unter anderem Fürth, Nürnberg, Erlangen, den Landkreis Fürth und die Metropolregion Nürnberg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-foerster.de, ra-foerster.de
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Susanne Döhring ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Rechtsanwälte Dr. Foerster und Partner in Fürth. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Daneben führt ihr Profil Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht auf. Die Kanzleibeschreibung nennt als weitere Ausrichtung ihrer Tätigkeit das Versicherungsrecht. Diese Unterscheidung bietet Ratsuchenden eine erste Orientierung: Während die arbeitsrechtlichen, verkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Themen näher beschrieben sind, sollte der Umfang einer möglichen Unterstützung im Erb- oder Familienrecht bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die den beruflichen Alltag unmittelbar betreffen. Für Susanne Döhring werden insbesondere Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaub und Tarifvertrag genannt. Hinter diesen Stichworten stehen beispielsweise Meinungsverschiedenheiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ausstehende Vergütung oder die Auslegung tariflicher Regelungen. Mandantinnen und Mandanten können sich darauf einstellen, dass für die rechtliche Einordnung vor allem Arbeitsvertrag, Schriftverkehr und der zeitliche Ablauf wichtig sind. Bei manchen Anliegen sind gesetzliche Fristen zu berücksichtigen. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei Unfall, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Typische Anliegen betreffen die Klärung der Haftung und die Einordnung von Sach- oder Personenschäden. Berührungspunkte bestehen zum Versicherungsrecht, in dem die Kanzlei Interessen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vertritt. Aufgeführt werden unter anderem Kfz-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung sowie Kranken- und Lebensversicherung. Im Erbrecht stehen allgemein Nachlass, Testament und Pflichtteil im Mittelpunkt; im Familienrecht sind Trennung, Scheidung und Unterhalt häufige Themen einer Anfrage. Die Kanzlei befindet sich in der Würzburger Straße 3 in der Fürther Foerstermühle. Sie verfügt über eigene Parkplätze und ist mit U-Bahn und Bus erreichbar. Zum genannten Einzugsgebiet gehören Fürth, Nürnberg, Erlangen, der Landkreis Fürth und die Metropolregion Nürnberg. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, der Südstadt oder Poppenreuth bildet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Am Standort sind das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth zu berücksichtigen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme abstimmen. Die Kanzlei gibt an, Termine kurzfristig zu vergeben und bei Anfragen oder Nachrichten in Abwesenheit der Anwälte zurückzurufen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
- Amtsgericht Fürth
- Landgericht Nürnberg-Fürth
Der Kanzleistandort von Susanne Döhring liegt in der Würzburger Straße 3 in der Fürther Foerstermühle. Damit ist ihre Tätigkeit räumlich in Fürth verankert; das genannte Einzugsgebiet reicht zugleich nach Nürnberg, Erlangen, in den Landkreis Fürth und in die Metropolregion Nürnberg. Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth gehören zum örtlichen Umfeld, aus dem Ratsuchende die Kanzlei aufsuchen können. Für die Anfahrt sind eigene Parkplätze sowie die Erreichbarkeit mit U-Bahn und Bus belegt. Welche Verbindung oder Fahrtroute geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt ab. Konkrete Haltestellen oder Fahrzeiten lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete haben das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth unterschiedliche Aufgaben. Verkehrsrechtliche Schadenersatzstreitigkeiten sowie zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Versicherungsleistungen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Auch streitige erbrechtliche Ansprüche können diese Gerichte beschäftigen. Nachlassangelegenheiten, etwa Erbscheinsverfahren, fallen dagegen grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Amtsgerichts als Nachlassgericht. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigung, Vergütung oder Abmahnung gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zu den beiden genannten ordentlichen Gerichten. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; die Lage der Kanzlei allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die betreffenden Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei Vergütungsfragen können Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisheriger Schriftverkehr eine Rolle spielen. Auch Hinweise auf einen Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen erleichtern die Orientierung. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen relevant sein können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung oder ein anderes fristgebundenes Schreiben vorliegt.
- Welche Informationen werden nach einem Verkehrsunfall für die erste rechtliche Einordnung benötigt?
- Hilfreich sind eine sachliche Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Unterlagen zum Schaden. Dazu können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge oder Gutachten gehören. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Wichtig ist außerdem der bisherige Schriftverkehr mit Versicherungen. Allgemein sind Haftung, Schadensumfang und Versicherungsdeckung voneinander zu unterscheiden. Ob Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Betracht kommt, hängt von den Umständen und den verfügbaren Nachweisen ab.
- Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen verweigerter Versicherungsleistungen wichtig?
- Eine Anfrage sollte erkennen lassen, um welche Versicherung es geht, welcher Versicherungsfall gemeldet wurde und wie das Unternehmen darauf reagiert hat. Für die Prüfung sind häufig Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Schadenmeldung und das Ablehnungsschreiben erforderlich. Auch Nachfragen des Versicherers und bereits eingereichte Nachweise können relevant sein. Streitigkeiten können sowohl den Umfang des Versicherungsschutzes als auch die Höhe einer Leistung betreffen. Eine Rechtsschutzversicherung betrifft dagegen die mögliche Übernahme von Rechtsverfolgungskosten; sie ist von der inhaltlichen Beurteilung des eigentlichen Anspruchs zu trennen.
- Welche Angaben helfen bei einer ersten Anfrage zu einem Erbfall?
- Für die erste Orientierung sind das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene letztwillige Verfügungen wichtig. Hilfreich sind außerdem Informationen dazu, ob bereits Post vom Nachlassgericht eingegangen ist oder ein Erbschein beantragt wurde. Typische Themen sind Erbenstellung, Pflichtteil und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Dabei unterscheiden sich gerichtliche Nachlassverfahren von Streitigkeiten zwischen Beteiligten. Weil je nach Anliegen Fristen eine Rolle spielen können, sollten bekannte Termine und der Zeitpunkt erhaltener Mitteilungen in der Anfrage genannt werden.
- Wie lässt sich eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt vorbereiten?
- Eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und das konkrete Anliegen erleichtert die Zuordnung. Bei Trennung oder Scheidung sind häufig der Zeitpunkt der Trennung und die Frage wichtig, ob gemeinsame Kinder betroffen sind. Bei Unterhaltsthemen können Einkommensunterlagen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant werden. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Für eine Mandatsanfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung; welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob die Vertretung übernommen werden kann, wird anschließend geklärt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Döhring
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Kanzlei und Anfahrt
Würzburger Straße 3, 90762 Fürth
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-foerster.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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