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- Rechtsanwaltskanzlei Torsten Vogt
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Fürth vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Torsten Vogt ist mit seiner Kanzlei in Fürth ansässig. Die Postanschrift lautet Zirndorfer Str. 48, 90768 Fürth. Auf der Webseite werden Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht genannt. Die Navigation führt außerdem Strafrecht und Bußgeldverfahren auf und enthält einen Eintrag zum Bußgeldkatalog. Arbeitsrecht und Verkehrsrecht erscheinen zusätzlich auf der Startseite. Das Beratungsangebot richtet sich an Personen, die eine individuelle Beratung zu ihrem rechtlichen Problem wünschen. Für eine solche Beratung steht Rechtsanwalt Vogt nach den Angaben auf der Kontaktseite zur Verfügung. Die Kanzlei bittet darum, einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Termine sind auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Telefonisch ist die Kanzlei rund um die Uhr erreichbar. Als weitere Kontaktmöglichkeiten nennt die Webseite eine E-Mail-Adresse und eine Telefaxnummer. Die Navigation enthält zudem Einträge zu Kosten und Anfahrt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-torsten-vogt.de, rechtsanwalt-torsten-vogt.de
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Torsten Vogt ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Torsten Vogt in Fürth ansässig. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Kanzleiwebseite werden außerdem Arbeitsrecht und Zivilrecht aufgeführt; die Navigation enthält auch Strafrecht und Bußgeldverfahren sowie einen Eintrag zum Bußgeldkatalog. Für Ratsuchende steht damit insbesondere die rechtliche Einordnung von Vorgängen im Straßenverkehr im Vordergrund. Dazu können Verkehrsunfälle, Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder behördliche Vorwürfe wegen eines Verkehrsverstoßes gehören. Welche Fragen im Einzelfall zu bearbeiten sind, hängt vom Geschehen und den vorhandenen Unterlagen ab. Im Verkehrsrecht treffen häufig unterschiedliche Themen zusammen. Nach einem Unfall können etwa die Haftungsverteilung, Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Ansprüche wegen Verletzungen zu klären sein. Bei einem Bußgeldverfahren geht es dagegen um einen konkreten Tatvorwurf und mögliche Folgen wie Geldbuße, Punkte oder Fahrverbot. Kommt ein strafrechtlicher Vorwurf hinzu, etwa im Zusammenhang mit einer Unfallflucht, unterscheidet sich der Verfahrensablauf von der zivilrechtlichen Schadensregulierung. Mandantinnen und Mandanten können sich auf ein Gespräch vorbereiten, indem sie Schreiben von Behörden und Versicherungen, Fotos und eine zeitliche Darstellung des Geschehens zusammenstellen. Das erleichtert eine geordnete Erfassung des Anliegens. Die weiteren auf der Webseite genannten Rechtsgebiete ergänzen diesen Schwerpunkt. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen beispielsweise Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Fragen zu einem Arbeitsvertrag. Das Zivilrecht umfasst unter anderem vertragliche Ansprüche, Zahlungsforderungen und Schadensersatz. Eine Verbindung zum Verkehrsrecht kann beispielsweise bei Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf oder einen Reparaturauftrag bestehen. Ob ein Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden, lässt sich bei der ersten Kontaktaufnahme klären. Eine individuelle rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des jeweiligen Sachverhalts voraus. Die belegte Postanschrift lautet Zirndorfer Str. 48, 90768 Fürth. Eine Zuordnung der Kanzlei zu Innenstadt, Südstadt oder Poppenreuth ist anhand der Angaben nicht gesichert. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth genannt, die insbesondere für zivilrechtliche Verkehrsstreitigkeiten relevant sein können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Die Kanzlei bittet um Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Nach ihren Angaben sind Termine auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich; telefonisch ist sie rund um die Uhr erreichbar. Die Webseite nennt außerdem E-Mail und Telefax als Kontaktwege.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
- Amtsgericht Fürth
- Landgericht Nürnberg-Fürth
Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Torsten Vogt kommen insbesondere das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth als Gerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht. Dort können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder Streitigkeiten aus einem Fahrzeugkauf verhandelt werden. Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Fall ab; allein der Kanzleisitz legt sie nicht fest. Das Landgericht kann außerdem über Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile entscheiden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich vor einem Amtsgericht geführt. Auch Verkehrsstraftaten können abhängig vom Tatvorwurf und der Zuständigkeitsordnung vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor diese beiden ordentlichen Gerichte. Die Kanzlei befindet sich nach der belegten Postanschrift in der Zirndorfer Str. 48 in 90768 Fürth. Die genannten Stadtteile Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth beschreiben Teile des Fürther Stadtgebiets, erlauben jedoch keine gesicherte Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile. Auch eine Innenstadtlage ist nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im Faktenmaterial nicht enthalten. Die Kanzleiwebseite führt einen Eintrag zur Anfahrt. Da um Terminvereinbarung gebeten wird, lässt sich die Anreise mit dem vereinbarten Gesprächstermin abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine individuelle Beratung wird um Terminvereinbarung gebeten, um Wartezeiten zu vermeiden. Termine sind gerne auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine individuelle Beratung wird um Terminvereinbarung gebeten, um Wartezeiten zu vermeiden. Termine sind gerne auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen hilfreich. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Reparaturrechnungen und bei Verletzungen ärztliche Unterlagen können relevant sein. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist, vorhandene Unterlagen und noch offene Fragen voneinander zu trennen und laufende Fristen ausdrücklich zu erwähnen.
- Was unterscheidet einen Anhörungsbogen von einem Bußgeldbescheid?
- Ein Anhörungsbogen dient im Bußgeldverfahren dazu, der betroffenen Person Gelegenheit zur Äußerung zu einem Vorwurf zu geben. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen eine behördliche Entscheidung über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und die festgesetzten Folgen. Gegen ihn ist innerhalb der gesetzlichen Frist ein Einspruch möglich. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Art des Schreibens, sein Inhalt und das Zustellungsdatum wichtig. Auch der Umschlag kann Angaben zur Zustellung enthalten. Welche Reaktion im konkreten Fall in Betracht kommt, lässt sich erst nach Prüfung des Vorgangs beurteilen.
- Können nach einem Verkehrsereignis mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
- Ja, ein Verkehrsereignis kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Die Regulierung von Fahrzeugschäden oder Verletzungsfolgen betrifft zivilrechtliche Ansprüche. Daneben kann eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit verfolgen oder es können strafrechtliche Ermittlungen stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen möglich. Diese Verfahren verfolgen verschiedene Zwecke und haben eigene Regeln und Fristen. Für eine erste Anfrage ist es daher hilfreich, sämtliche behördlichen Schreiben und die Korrespondenz zur Schadensregulierung zu benennen. So wird erkennbar, welche rechtlichen Bereiche betroffen sind, ohne die Verfahren miteinander gleichzusetzen.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem Fahrzeugkauf oder einer Reparatur enthalten?
- Bei Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf sind der Kaufvertrag, Angaben zu den Vertragsparteien, die Fahrzeugbeschreibung und eine nachvollziehbare Darstellung des beanstandeten Zustands wichtig. Bei einer Reparatur gehören insbesondere Auftrag, Rechnung und die bisherige Kommunikation mit der Werkstatt dazu. Hilfreich ist außerdem eine zeitliche Übersicht: Wann wurde das Fahrzeug übergeben, wann fiel das Problem auf und welche Reaktionen gab es? Solche Anliegen betreffen häufig das allgemeine Zivilrecht mit Bezug zum Verkehrsrecht. Welche Ansprüche bestehen könnten, hängt unter anderem von den Vereinbarungen und den tatsächlichen Umständen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Vogt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 8 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-torsten-vogt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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