Veröffentlichtes Profil

Petra Leibinger

Petra Leibinger – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Fürth

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht · Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger

Im Stöckig 46, 90765 Fürth

Telefon: +49 911 766 00 88-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Petra Leibinger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Fürth. Ihre Webseite richtet sich an Personen, die eine Anwältin für Steuerrecht in Fürth suchen. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt sie gestaltende Steuerberatung, Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Auch Einkommensteuer und Existenzgründungsberatung gehören zu den aufgeführten Schwerpunkten. Hinzu kommt die Beratung bei allen Angelegenheiten rund um das Finanzamt. Für die Kontaktaufnahme verweist Petra Leibinger auf einen Besuch in ihrer Anwaltskanzlei oder einen telefonischen Anruf. Zudem ist eine E-Mail-Adresse angegeben. Die Kanzlei befindet sich Im Stöckig 46 in 90765 Fürth. Auf der Kontaktseite wird sie als Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger bezeichnet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei über die Buslinien 33 und 178 erreichbar. Die Haltestelle heißt Steingartenweg; das Haus liegt laut Kontaktseite etwa 50 Meter davon entfernt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-leibinger.de, ra-leibinger.de

Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion

Petra Leibinger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht in Fürth. Ihre Kanzlei wird als Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger geführt und befindet sich Im Stöckig 46, 90765 Fürth. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die belegte Kanzleibeschreibung stellt hingegen steuerrechtliche Tätigkeiten in den Vordergrund. Dazu zählen gestaltende Steuerberatung, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Ratsuchende sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme konkret benennen, ob ihr Anliegen ein Arbeitsverhältnis, eine steuerliche Frage oder die Schnittstelle zwischen beiden Bereichen betrifft. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungen und Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der möglichen nächsten Schritte. Steuerliche Berührungspunkte können etwa bei der Lohnabrechnung oder bei Zahlungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Bewertungen folgen jedoch unterschiedlichen Regeln. Welche Fragestellungen im konkreten Fall zusammen betrachtet werden müssen und welche Bearbeitung die Kanzlei übernimmt, lässt sich im persönlichen Austausch klären. Die ausdrücklich beschriebenen steuerlichen Schwerpunkte von Petra Leibinger umfassen außerdem Einkommensteuer, Existenzgründungsberatung und Angelegenheiten rund um das Finanzamt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein erklärungsbedürftiger Steuerbescheid, die Vorbereitung einer Steuererklärung oder Fragen zur steuerlichen Organisation einer selbstständigen Tätigkeit. Hinter gestaltender Steuerberatung steht allgemein die vorausschauende Betrachtung steuerlicher Folgen geplanter Entscheidungen. Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse betreffen dagegen insbesondere die laufende Erfassung und Aufbereitung wirtschaftlicher Vorgänge. Für eine erste Orientierung sind vorhandene Bescheide, Schreiben und eine knappe Darstellung des Anliegens hilfreich. Der örtliche Bezug liegt in Fürth mit Stadtteilen wie Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Die Buslinien 33 und 178 bedienen die Haltestelle Steingartenweg, von der das Haus laut Kontaktseite etwa 50 Meter entfernt liegt. Amtsgericht Fürth und Landgericht Nürnberg-Fürth gehören zum örtlichen Gerichtsumfeld, sind für arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Streitigkeiten aber nicht automatisch zuständig. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Informationen zur Vorbereitung einer Anfrage nutzen. Für den anschließenden Kontakt nennt die Kanzleibeschreibung Telefon, E-Mail oder einen Besuch; dabei können Anliegen, vorhandene Unterlagen und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung angesprochen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth

  • Amtsgericht Fürth
  • Landgericht Nürnberg-Fürth

Die Kanzlei Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger hat ihre Anschrift Im Stöckig 46 in 90765 Fürth. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth genannt; daraus ergibt sich jedoch keine belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel. Eine Innenstadtlage lässt sich daher nicht voraussetzen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegen konkrete Angaben vor: Die Buslinien 33 und 178 halten am Steingartenweg, etwa 50 Meter vom Haus entfernt. Wer mit dem Pkw anreist, kann die Kanzleianschrift für die Routenplanung verwenden. Zu Parkmöglichkeiten oder besonderen Zufahrten sind keine Angaben vorhanden. Die konkrete Verbindung lässt sich vor einem Termin anhand der aktuellen Fahrpläne prüfen. Zum gerichtlichen Umfeld zählen das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeiten unter anderem Zivil- und Strafsachen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Für die hier genannten Schwerpunkte ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Steuern gehören regelmäßig zur Finanzgerichtsbarkeit; häufig geht einem Gerichtsverfahren ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt voraus. Bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten können dagegen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig sein. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach Gegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz in Fürth.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Arbeitsvertrag oder Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung gehören insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben zum Erhalt dazu; bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Wie unterscheiden sich arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen bei einer Lohnabrechnung?
Arbeitsrechtlich geht es bei einer Lohnabrechnung etwa darum, welche Vergütung vereinbart wurde und welche Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis geschuldet sind. Steuerrechtlich steht unter anderem die Behandlung des Arbeitslohns beim Lohnsteuerabzug im Vordergrund. Daneben können sozialversicherungsrechtliche Fragen entstehen, die einen eigenen rechtlichen Bereich bilden. Für eine Anfrage hilft es, die beanstandete Position und den betroffenen Zeitraum zu benennen. Arbeitsvertrag, Abrechnung und gegebenenfalls Schreiben des Arbeitgebers oder des Finanzamts ermöglichen eine gezieltere Einordnung der Fragestellung.
Was sollte ich bei einer Anfrage zu einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des Finanzamts angeben?
Hilfreich sind die betroffene Steuerart, der Besteuerungszeitraum und eine kurze Beschreibung dessen, was unklar oder streitig erscheint. Auch das Datum des Bescheids und Angaben zu seinem Erhalt können wichtig sein, weil steuerliche Verfahren an Fristen gebunden sein können. Vorhandene Steuererklärungen, Berechnungen und frühere Schreiben können den Zusammenhang verdeutlichen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine sachliche Zusammenfassung; die benötigten Dokumente und einen geeigneten Übermittlungsweg kann man anschließend abstimmen. Eine Anfrage allein setzt behördliche Fristen nicht außer Kraft.
Welche steuerlichen Themen lassen sich vor einer Existenzgründung besprechen?
Vor einer Existenzgründung stellen sich häufig Fragen zur steuerlichen Erfassung, zur geplanten Rechtsform, zur Umsatzsteuer und zur Organisation der Buchhaltung. Auch die Gewinnermittlung sowie die Vorbereitung späterer Steuererklärungen und Jahresabschlüsse können Gegenstand einer Beratung sein. Hilfreich sind eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit, der vorgesehene Beginn und eine Übersicht über erwartete Einnahmen und Ausgaben. Werden Beschäftigte eingeplant, kommen Fragen zur Lohnbuchhaltung hinzu. Welche Themen vorrangig sind, hängt von der konkreten Gründung ab; nicht jede Pflicht betrifft jedes Vorhaben gleichermaßen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Petra Leibinger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Petra Leibinger: 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 3 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Leibinger & Leibinger insgesamt und nicht auf Petra Leibinger persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-leibinger.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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