Veröffentlichtes Profil

Martin Diebold

Martin Diebold – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Tübingen

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Martin Diebold

Wöhrdstr. 5, 72072 Tübingen

Telefon: +49 7071 20380

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Martin Diebold
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martin Diebold ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in der Wöhrdstr. 5 in Tübingen. Die Kanzlei nennt als Rechtsgebiete Allgemeines Zivilrecht mit Vertragsrecht und AGB, Arbeitsrecht, Inkasso, Mietrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht. Für eine Rechtsberatung ist ein persönlicher Besuch in der Kanzlei nicht zwingend erforderlich. Unterlagen wie Abmahnschreiben, Verträge, Schriftverkehr und Fotos können per E-Mail übermittelt werden. Die Beratung erfolgt dann telefonisch oder auf Wunsch schriftlich. Für Anfragen und Nachrichten steht auf der Kontaktseite außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Die angegebenen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags bis 17.00 Uhr. Auf der Webseite werden unter der Rubrik Honorar die Themen Erstberatung, telefonische Auskünfte, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-diebold.de, ra-diebold.de

Beratung in Tübingen – Einordnung der Redaktion

Martin Diebold ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in der Wöhrdstr. 5, 72072 Tübingen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Dabei geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht zunächst häufig die Einordnung im Vordergrund: Welche Vereinbarungen bestehen, was ist zwischen den Beteiligten geschehen und welche Unterlagen dokumentieren den Sachverhalt? Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht und ist von dem im Profil ausgewiesenen arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt zu unterscheiden. Zum weiteren Tätigkeitsspektrum der Kanzlei gehören Allgemeines Zivilrecht mit Vertragsrecht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Inkasso, Mietrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht. Hinter diesen Bereichen stehen unterschiedliche Anliegen: offene Forderungen und strittige Vertragsleistungen, Auseinandersetzungen aus Mietverhältnissen, die Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid. Im Versicherungsrecht können Umfang und Voraussetzungen einer Versicherungsleistung eine Rolle spielen; im Verwaltungsrecht geht es allgemein um rechtliche Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden. Welche Bearbeitung erforderlich ist, hängt jeweils vom konkreten Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt in Tübingen. Die Anschrift in der Wöhrdstraße ist der Anlaufpunkt für vereinbarte persönliche Termine; ein bestimmter Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen grundsätzlich die Arbeitsgerichte in Betracht, während viele Vertrags-, Miet- und Verkehrsunfallsachen vor die ordentlichen Zivilgerichte gehören. Ein konkret zuständiges Gericht lässt sich allein aus dem Kanzleisitz nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift, da keine näheren Angaben zu Verbindungen oder Parkmöglichkeiten vorliegen. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das dortige Profil mit den hinterlegten Kontaktangaben. Für eine Anfrage bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich bereits bekannter Termine oder Fristen an. Nach den Kanzleiangaben werden Termine telefonisch vereinbart. Ein persönlicher Besuch ist für eine Beratung nicht zwingend erforderlich: Abmahnschreiben, Verträge, Schriftverkehr und Fotos können per E-Mail übermittelt werden; die Beratung erfolgt dann telefonisch oder auf Wunsch schriftlich. Daneben steht auf der Kontaktseite der Kanzlei ein Kontaktformular bereit. Die angegebenen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags bis 17.00 Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Tübingen

Die Kanzlei von Martin Diebold befindet sich in der Wöhrdstr. 5 in 72072 Tübingen. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine nähere Beschreibung der unmittelbaren Umgebung ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Adresse dient als Ziel für persönlich vereinbarte Besprechungen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich aktuelle Verbindungen und Zufahrtsmöglichkeiten anhand dieser Anschrift prüfen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder eine bestimmte Barrierefreiheit sind nicht angegeben. Da Unterlagen auch per E-Mail übermittelt und Beratungen telefonisch oder schriftlich durchgeführt werden können, setzt die Kontaktaufnahme keine Anfahrt nach Tübingen voraus. Konkrete Gerichte werden in den Profilangaben nicht genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Allgemeines Zivilrecht, Inkasso, Mietrecht, zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen und Streitigkeiten über private Versicherungsverträge gehören regelmäßig zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort entscheiden je nach Streitgegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln Amts- oder Landgerichte. In Bußgeldsachen kann nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid das Amtsgericht mit dem Verfahren befasst werden. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor Verwaltungsgerichten geführt, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall, beispielsweise nach Arbeitsort, Wohnsitz oder Lage der Mietsache, nicht allein nach dem Standort der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Unterlagen wie Abmahnschreiben, Verträge, Schriftverkehr und Fotos können per E-Mail übermittelt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Unterlagen wie Abmahnschreiben, Verträge, Schriftverkehr und Fotos können per E-Mail übermittelt werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Top-Privatanwälte im Bereich Verkehrsrecht, Focus

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert es, die Vorgänge nachzuvollziehen. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein Gerichtstermin oder eine andere Frist bekannt ist. Gerade im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; eine unverbindliche Anfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht.
Worin unterscheiden sich arbeitsrechtlicher Schwerpunkt und Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht?
Ein Tätigkeitsschwerpunkt beschreibt die inhaltliche Ausrichtung der anwaltlichen Arbeit beziehungsweise des Profils. Die Bezeichnung Fachanwalt ist dagegen an besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet sowie an Fortbildungspflichten gebunden. Bei Martin Diebold ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt im Profil aufgeführt, während die Fachanwaltsbezeichnung das Verkehrsrecht betrifft. Daraus folgt keine Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb vor allem die Beschreibung des konkreten Anliegens wichtig, damit dessen Zuordnung und eine mögliche Übernahme geklärt werden können.
Welche Informationen werden bei einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid benötigt?
Bei einem Verkehrsunfall helfen häufig Angaben zu Unfallzeit und Unfallort, beteiligten Personen und Fahrzeugen, vorhandenen Fotos sowie zum bisherigen Austausch mit Versicherungen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge oder behördliche Unterlagen können für die Einordnung bedeutsam sein. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen der vorgeworfene Verstoß, der Inhalt des Bescheids und das Zustellungsdatum im Vordergrund. Beide Anliegen gehören zwar zum Verkehrsbereich, betreffen aber unterschiedliche Verfahren. Bekannte Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden; welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, lässt sich anschließend klären.
Was sollte eine Anfrage zu einem Vertrag, einer offenen Forderung oder einem Mietstreit enthalten?
Hilfreich sind eine verständliche Beschreibung des Streitpunkts und die maßgeblichen Dokumente. Bei Vertragsfragen gehören dazu der Vertrag einschließlich einbezogener AGB sowie späterer Änderungen. Bei offenen Forderungen können Rechnungen, Leistungsnachweise und Mahnungen wichtig sein. In Mietangelegenheiten kommen etwa Mietvertrag, Abrechnungen oder der Schriftwechsel über einen Mangel hinzu. Ratsuchende können außerdem benennen, welches Ergebnis sie klären möchten, beispielsweise die Prüfung einer Forderung oder die Einordnung einer Vertragsklausel. Die rechtliche Bewertung hängt vom Inhalt der Vereinbarungen und den tatsächlichen Umständen ab.
Welche Angaben sind bei Streit mit einer Versicherung oder einer Behörde sinnvoll?
Bei einer Versicherungssache sind meist der Versicherungsschein, die einschlägigen Bedingungen, die Schadenmeldung und die bisherige Entscheidung des Versicherers relevant. Bei einer behördlichen Angelegenheit helfen insbesondere der vollständige Bescheid, beigefügte Hinweise zu Rechtsbehelfen und Angaben zum Zugang. Eine kurze Übersicht über den bisherigen Verlauf macht das Anliegen nachvollziehbar. Private Versicherungsstreitigkeiten und verwaltungsrechtliche Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln und gerichtlichen Zuständigkeiten. Deshalb sollte bereits die Anfrage erkennen lassen, gegen welche Entscheidung oder Erklärung sich die Bedenken richten und ob Fristen bekannt sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Diebold

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Martin Diebold: 4,5 von 5 Sternen bei 25 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Martin Diebold aus 25 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Martin Diebold liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 25 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Martin Diebold insgesamt und nicht auf Martin Diebold persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-diebold.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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