Veröffentlichtes Profil

Ralph Niekrawietz

Ralph Niekrawietz: Erbrecht und Vermögensnachfolge in Tübingen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei am Markt

Am Markt 11, 72070 Tübingen

Telefon: +49 7071 254115

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Markt
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Ralph Niekrawietz führt die Kanzlei am Markt in Tübingen mit den Tätigkeitsschwerpunkten Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung und vertritt Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Die Beratung umfasst Testamentsgestaltung, Behindertentestament, Interessenvertretung des Erben, Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung. Bei der Testamentsgestaltung behandelt er die Absicherung des überlebenden Partners, die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen, die Streitvermeidung in der Erbengemeinschaft und die Ausschöpfung von Steuerfreibeträgen. Erben berät er zu ihren Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft. Personen, die enterbt wurden, erhalten Beratung zu ihren Ansprüchen und Möglichkeiten. Zum Behindertentestament gehören der Schutz des Erbes eines Kindes vor dem Zugriff von Sozialhilfeträgern sowie Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Die Kanzlei bietet persönliche anwaltliche Beratung ohne wechselnde Ansprechpartner. Ein persönliches Gespräch kann per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden. Die Kanzlei liegt direkt am Tübinger Marktplatz.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-am-markt.de, kanzlei-am-markt.de

Beratung in Tübingen – Einordnung der Redaktion

Ralph Niekrawietz ist in der Kanzlei am Markt Tübingen unter der Anschrift Am Markt 11, 72070 Tübingen, tätig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Diese beiden Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag: den Beginn oder das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ebenso wie eine Trennung und die Neuordnung familiärer Beziehungen. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt zu ordnen, rechtliche Fragen einzugrenzen und zu klären, welche Unterlagen für eine anwaltliche Einschätzung benötigt werden. Im Arbeitsrecht stehen die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter dem Hauptschwerpunkt von Ralph Niekrawietz steht damit ein Rechtsgebiet, in dem schriftliche Vereinbarungen, betriebliche Abläufe und zeitliche Vorgaben zusammenwirken. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine nachvollziehbare Darstellung der Ereignisse wichtig. Bei bestimmten Anliegen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht umfasst insbesondere Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und den rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Auch die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen kann im Zusammenhang mit einer Trennung relevant werden. Mandantinnen und Mandanten begegnen hier oft mehreren miteinander verbundenen Themen, die dennoch getrennt geprüft werden müssen. So unterscheiden sich Fragen des Kindesunterhalts von solchen des Ehegattenunterhalts; Sorge und Umgang wiederum betreffen eigenständige rechtliche Regelungen. Welche Informationen erforderlich sind, hängt unter anderem von den familiären Verhältnissen und dem konkreten Anliegen ab. Die Kanzleiadresse am Tübinger Marktplatz verortet die Kanzlei im historischen Stadtzentrum. Für eine persönliche Kontaktaufnahme ist diese zentrale Lage ein örtlicher Orientierungspunkt; die konkrete Anreise sollte anhand aktueller Verkehrs- und Zugangsmöglichkeiten geplant werden. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, Familiensachen vor die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil von Ralph Niekrawietz aufmerksam wird, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Eine knappe Schilderung, der Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben und erkennbare Termine erleichtern die anschließende Klärung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Tübingen

Die Kanzlei am Markt Tübingen befindet sich unter der Anschrift Am Markt 11 im historischen Zentrum von Tübingen. Der Marktplatz bildet einen konkreten Bezugspunkt innerhalb der Altstadt. Für Ratsuchende aus Tübingen und dem Umland ist damit eine zentrale innerstädtische Lage gegeben. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der aktuellen Verbindungen in das Stadtzentrum planen. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung sowie bestehende Zufahrts- und Parkregelungen zu berücksichtigen. Aus der Anschrift allein lassen sich weder unmittelbar verfügbare Stellplätze noch ein barrierefreier Zugang ableiten. Entsprechende Anforderungen sollten daher vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Ralph Niekrawietz sind bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, offene Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem an den Arbeitsort oder den Sitz der beklagten Partei anknüpfen. Im Familienrecht befassen sich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte etwa mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hier können der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der betroffenen Kinder und besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln maßgeblich sein. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Eine Zuordnung allein anhand der Kanzleiadresse in Tübingen wäre deshalb für ein individuelles Verfahren nicht verlässlich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder. Außerdem sind Felder für Telefon, gewünschte Rückrufzeit und eine optionale Themenauswahl vorhanden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein persönliches Gespräch ist der erste Schritt. Zur Vereinbarung können Sie eine E-Mail schreiben oder das Formular nutzen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein persönliches Gespräch ist der erste Schritt. Zur Vereinbarung können Sie eine E-Mail schreiben oder das Formular nutzen.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht Pflichtfelder. Außerdem sind Felder für Telefon, gewünschte Rückrufzeit und eine optionale Themenauswahl vorhanden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder einschlägige Korrespondenz hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht macht den Ablauf nachvollziehbar. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage erkennbare Termine und Zugangsdaten nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb das konkrete Dokument, die Begleitumstände und bereits laufende Fristen wichtig. Ob eine angebotene Vereinbarung sinnvoll ist oder eine Kündigung wirksam sein könnte, lässt sich nicht allgemein beantworten.
Welche Fragen sollten vor einer Mandatsanfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Themen aktuell geklärt werden müssen: die Trennung selbst, eine mögliche Scheidung, Unterhalt, die Wohnsituation oder vermögensrechtliche Fragen. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Angaben zu bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden gerichtlichen Verfahren erleichtern die Orientierung. Je nach Anliegen werden unterschiedliche Nachweise benötigt, etwa zu Einkommen oder familiären Verhältnissen. Nicht jede Frage muss bereits abschließend aufbereitet sein; eine klare Trennung zwischen dringenden Anliegen und längerfristigem Klärungsbedarf ist jedoch nützlich.
Müssen Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang gemeinsam geklärt werden?
Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang stehen im Familienalltag oft in engem Zusammenhang, sind rechtlich aber unterschiedliche Themen. Beim Unterhalt geht es insbesondere um finanzielle Leistungen. Die elterliche Sorge betrifft Verantwortung und Entscheidungen für ein Kind, während das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt regelt. Für diese Fragen können unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensregeln gelten. Eine Mandatsanfrage sollte daher beschreiben, worüber Einigkeit besteht und wo Klärungsbedarf besteht. Vorhandene gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen sind für die weitere Einordnung ebenfalls relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ralph Niekrawietz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ralph Niekrawietz: 4,3 von 5 Sternen bei 15 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei am Markt aus 15 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Ralph Niekrawietz liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 15 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei am Markt insgesamt und nicht auf Ralph Niekrawietz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-am-markt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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