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- Anwaltskanzlei Weisser
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Claudia Weisser ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Ihre Kanzlei in Tübingen wurde 1997 gegründet und befindet sich in Tübingen-Weilheim. Sie übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten. Im Arbeitsrecht richtet sich ihr Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Es umfasst die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis sowie die Begleitung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzverfahren. Im Familienrecht berät sie zu Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt und Eheverträgen. Dabei werden auch Fragen von Selbständigen und Unternehmen berücksichtigt. Im Erbrecht gehören Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche, Nachlassregelungen für Unternehmer und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zu den behandelten Themen. Hinzu kommen Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Erbscheinverfahren. Als ausgebildete Mediatorin begleitet sie Konflikte in Familien und bei Erbschaften. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als individuell und auf die persönliche Situation zugeschnitten. In der Mediation berücksichtigt sie beide Seiten und erarbeitet mit den Beteiligten Lösungen und Kompromisse. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: claudiaweisser.de, claudiaweisser.de
Beratung in Tübingen – Einordnung der Redaktion
Claudia Weisser ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Ihre 1997 gegründete Anwaltskanzlei Weisser befindet sich in der Alten Landstraße 42 in 72072 Tübingen, im Stadtteil Weilheim. Der Hauptschwerpunkt des Profils liegt auf dem Familienrecht. Sie ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als individuell und an der persönlichen Situation ausgerichtet. Das ist insbesondere bei Anliegen von Bedeutung, in denen familiäre Beziehungen, finanzielle Verpflichtungen und berufliche Interessen zusammenkommen. Im Familienrecht behandelt Claudia Weisser Fragen zu Trennung und Scheidung sowie zu deren persönlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu zählen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn und Versorgungsausgleich ebenso wie Sorge- und Umgangsrecht. Mandantinnen und Mandanten können außerdem Eheverträge zum Gegenstand einer Anfrage machen. Typische Anliegen betreffen die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder, die finanzielle Situation nach einer Trennung oder die Zuordnung von Vermögenswerten. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich auch die Berücksichtigung von Fragen Selbständiger und Unternehmen. Damit werden Konstellationen angesprochen, in denen private und unternehmerische Vermögensverhältnisse miteinander verbunden sind. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Arbeitsrecht und das Erbrecht. Das arbeitsrechtliche Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Inhaltlich geht es um Arbeitsverträge, Fragen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungen, Aufhebungsverträge und Kündigungsschutzverfahren. Im Erbrecht gehören Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsansprüche zu den behandelten Themen. Hinzu kommen Nachlassregelungen für Unternehmer, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Erbscheinverfahren. Ratsuchende finden hier somit Anknüpfungspunkte sowohl für vorsorgende Regelungen als auch für Konflikte nach einem Todesfall. Als ausgebildete Mediatorin begleitet Claudia Weisser außerdem Konflikte in Familien und bei Erbschaften. Dabei berücksichtigt sie beide Seiten und erarbeitet mit den Beteiligten Lösungen und Kompromisse. Mediation ist von einer gerichtlichen Entscheidung zu unterscheiden und setzt die Bereitschaft zur gemeinsamen Konfliktbearbeitung voraus. Für gerichtliche Familienangelegenheiten sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; die konkrete örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Der Kanzleistandort liegt in Tübingen-Weilheim und nicht in der Tübinger Innenstadt. Für einen Besuch sollte die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse geplant werden. Termine finden nach Vereinbarung statt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die Einordnung der Anfrage. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Tübingen
Die Anwaltskanzlei Weisser hat ihren Sitz in der Alten Landstraße 42 in Tübingen-Weilheim. Der Standort gehört zum Tübinger Stadtgebiet, liegt jedoch außerhalb der Innenstadt. Für Mandantinnen und Mandanten ist deshalb die konkrete Kanzleiadresse der Ausgangspunkt für die Anreiseplanung. Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen beziehungsweise Routen vorbereitet werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminvereinbarung ansprechen. Besprechungen erfolgen nach Vereinbarung. Konkrete Gerichte werden in den Profilangaben nicht genannt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte relevant. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen, nicht allein nach dem Kanzleisitz in Tübingen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, etwa für Kündigungsschutzklagen oder Auseinandersetzungen über Vergütung. Bei Geschäftsführern kann die Zuordnung anders ausfallen. Im Erbrecht bearbeiten Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten insbesondere Erbscheinverfahren und eröffnen letztwillige Verfügungen. Streitige Pflichtteils- oder Erbansprüche werden dagegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten verhandelt. Auch hier bestimmen die Art des Verfahrens und weitere gesetzliche Kriterien das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht der offenen Fragen. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zum Einkommen und zum Vermögen relevant sein. Vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben oder bereits getroffene Vereinbarungen können ebenfalls Bedeutung haben. Nicht sämtliche Unterlagen müssen schon bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im Vorfeld einer Besprechung klären. Laufende Fristen sollten ausdrücklich genannt werden.
- Wie unterscheiden sich Mediation und anwaltliche Interessenvertretung bei Familien- oder Erbstreitigkeiten?
- Bei einer anwaltlichen Interessenvertretung stehen die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten im Mittelpunkt. Eine Mediation ist dagegen ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person nach einer eigenen Verständigung suchen. Die mediierende Person entscheidet den Konflikt nicht. Ob dieses Vorgehen geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Möglichkeit ab, auf Augenhöhe zu verhandeln. Eine unabhängige rechtliche Prüfung geplanter Vereinbarungen kann daneben sinnvoll sein. Die jeweilige Rolle sollte vor Beginn eindeutig geklärt werden.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag wichtig?
- Bei einer Kündigung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag ist eine zeitnahe Einordnung wichtig, weil Fristen und weitreichende Folgen eine Rolle spielen können. Für die Anfrage sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und Angaben zum Zugang einer Kündigung hilfreich. Auch bereits geführte Gespräche oder weitere Vereinbarungen können relevant sein. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Beendigung regelt. Beide können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen aufwerfen. Bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern können zusätzliche Besonderheiten zu berücksichtigen sein.
- Worin unterscheiden sich Erbschein, Pflichtteil und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft?
- Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und gegebenenfalls des Umfangs des Erbrechts. Er ist nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Der Pflichtteil betrifft dagegen grundsätzlich einen gesetzlichen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben; ihre Auseinandersetzung betrifft die Verteilung des Nachlasses nach Klärung der maßgeblichen Rechte und Verpflichtungen. Für eine erste Anfrage helfen vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben sowie eine Übersicht über die Beteiligten und den bekannten Nachlass.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Weisser Claudia
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Kanzlei und Anfahrt
Alte Landstraße 42, 72072 Tübingen
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- Telefonzeiten: 9:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag
- Telefonzeiten: 9:00 - 12:00 Uhr
- Mittwoch
- Telefonzeiten: 14:00 - 18:00 Uhr
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- Telefonzeiten: 9:00 - 12:00 Uhr
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- Telefonzeiten: 9:00 - 12:00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: claudiaweisser.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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