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- Rechtsanwalt Gauss
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sebastian Gauss ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Tübingen. Er ist ausschließlich im Bereich der Strafverteidigung tätig. Sein Tätigkeitsfeld umfasst alle Abschnitte des Strafverfahrens: Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung und Revision. Zu den genannten Bereichen gehören Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Hinzu kommen Strafvollzug und Strafvollstreckung, Pflichtverteidigung sowie Verkehrs- und Umweltstrafverfahren. Seine Unterstützung richtet sich an Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, eine Anklage erhalten haben oder mit einer polizeilichen Vorladung, einem Gerichtsverfahren, einer Durchsuchung, einer Verhaftung oder der Beschlagnahme von Computern und anderen Speichermedien konfrontiert sind. Gauss unterstützt seine Mandanten persönlich mit einer individuell abgestimmten Verteidigungsstrategie. Dabei legt er Wert auf Diskretion, einen umsichtigen und verständnisvollen Umgang sowie Kommunikation auf Augenhöhe. Auch die Darstellung seiner Mandanten in der Öffentlichkeit wird berücksichtigt. In wichtigen Fällen ist er für seine Mandanten rund um die Uhr erreichbar. Ist ein Erscheinen in der Kanzlei nicht möglich, werden andere Beratungswege ermöglicht. Die Kanzlei ist barrierefrei erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-gauss.de, rechtsanwalt-gauss.de
Beratung in Tübingen – Einordnung der Redaktion
Sebastian Gauss ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Tübingen. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Gauss befindet sich am Josef-Wochenmark-Weg 1, 72072 Tübingen. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung arbeitet er ausschließlich in der Strafverteidigung. Die daneben im Profil enthaltenen Zuordnungen zum Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und zum Familienrecht stehen dazu im Widerspruch; eine Tätigkeit in diesen beiden Rechtsgebieten lässt sich aus der Beschreibung nicht ableiten. Maßgeblich für die hier dargestellte Tätigkeit ist deshalb die ausdrücklich beschriebene strafrechtliche Ausrichtung. Die Strafverteidigung von Sebastian Gauss umfasst das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren sowie Berufung und Revision. Zu seinen genannten Tätigkeitsbereichen zählen Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Hinzu kommen Verkehrs- und Umweltstrafverfahren, Pflichtverteidigung sowie Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: die Untersuchung eines ersten Verdachts, die gerichtliche Prüfung einer Anklage, die Überprüfung eines Urteils oder Fragen zur Durchführung einer verhängten Strafe. Welche Schritte überhaupt in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Verfahrensstand ab. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage, eine Durchsuchung oder eine Verhaftung. Auch die Beschlagnahme von Computern und anderen Speichermedien gehört zu den ausdrücklich genannten Situationen. Gauss beschreibt seine Betreuung als persönlich und die Verteidigungsstrategie als individuell abgestimmt. Diskretion, ein umsichtiger und verständnisvoller Umgang sowie Kommunikation auf Augenhöhe sind weitere angegebene Merkmale. Auch die Darstellung der beschuldigten Person in der Öffentlichkeit wird berücksichtigt. In wichtigen Fällen ist er für seine Mandanten rund um die Uhr erreichbar. Der örtliche Bezug liegt in Tübingen; ein Stadtteil ist in den Angaben nicht ausgewiesen. Welche Gerichte zuständig sind, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Verfahrensstadium und örtlichem Bezug des Falls. Die Kanzlei ist barrierefrei erreichbar. Wenn ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, werden andere Beratungswege ermöglicht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anlasses, des Verfahrensstands und etwaiger anstehender Termine erleichtert die erste Einordnung. Anschließend ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg das erste Gespräch stattfindet.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Tübingen
Die Kanzlei Rechtsanwalt Gauss hat ihren Sitz am Josef-Wochenmark-Weg 1 in 72072 Tübingen. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine belegte Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Planung eines persönlichen Termins ist daher die konkrete Adresse der Ausgangspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen prüfen; bestimmte Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Belegt ist dagegen die barrierefreie Erreichbarkeit der Kanzlei. Falls ein Besuch nicht möglich ist, sieht die Kanzleibeschreibung andere Beratungswege vor, deren konkrete Ausgestaltung bei der Kontaktaufnahme geklärt werden kann. Konkrete Gerichte sind in den Ausgangsangaben nicht genannt. Für die ausschließlich beschriebene Strafverteidigung kommen grundsätzlich Amtsgerichte und Landgerichte als erstinstanzliche Strafgerichte in Betracht. Die Zuständigkeit hängt insbesondere von Art und Gewicht des Vorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Schwerwiegende Vorwürfe, insbesondere bestimmte Tötungsdelikte, werden vor dem Landgericht verhandelt. Im Jugendstrafrecht bestehen besondere Spruchkörper. Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts werden grundsätzlich beim Landgericht geführt; für Revisionen kommen je nach Ausgangsentscheidung Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof in Betracht. Fragen der Strafvollstreckung können unter anderem Strafvollstreckungskammern beim Landgericht beschäftigen. Der Tübinger Kanzleisitz allein legt den Gerichtsort eines Mandats nicht fest. Arbeits- und familiengerichtliche Verfahren werden hier nicht als Tätigkeitsfelder eingeordnet, weil die Kanzleibeschreibung ausdrücklich eine ausschließliche Tätigkeit in der Strafverteidigung nennt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer polizeilichen Vorladung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die Rolle im Verfahren, der genannte Tatvorwurf, die absendende Behörde und ein möglicher Termin relevant. Eine Vorladung kann sich beispielsweise an eine beschuldigte Person oder an einen Zeugen richten; diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam. Auch ein Aktenzeichen und bereits eingegangene weitere Schreiben helfen dabei, den Verfahrensstand zu erfassen. Welche Angaben zur Sache sinnvoll sind und welche Pflichten bestehen, lässt sich nicht allein aus der Überschrift eines Schreibens ableiten. Das wird anhand der konkreten Unterlagen geklärt.
- Was unterscheidet Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung und Revision?
- Im Ermittlungsverfahren wird ein strafrechtlicher Verdacht untersucht. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Umstände ermittelt. Nach einer Anklage prüft das Gericht zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. In der Hauptverhandlung werden die Vorwürfe anhand der Beweisaufnahme behandelt. Eine Berufung ermöglicht im zulässigen Umfang eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen. Eine Revision richtet sich dagegen auf Rechtsfehler des angegriffenen Urteils. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht entschieden hat. Für Rechtsmittel gelten gesetzliche Fristen und formale Anforderungen.
- Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?
- Eine Pflichtverteidigung ist für gesetzlich bestimmte Fälle notwendiger Verteidigung vorgesehen. Ausschlaggebend können etwa die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder bestimmte Formen der Freiheitsentziehung sein. Sie hängt nicht allein davon ab, ob jemand eine anwaltliche Vertretung selbst bezahlen kann. Über die Bestellung entscheidet das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Auch bei einer Pflichtverteidigung besteht grundsätzlich Raum für die Benennung eines gewünschten Verteidigers. Ob die Voraussetzungen vorliegen und in welchem Verfahrensstadium eine Bestellung erfolgt, bedarf einer Prüfung des konkreten Falls.
- Was ist bei einer Anfrage wegen beschlagnahmter Computer oder Speichermedien wichtig?
- Für eine erste Besprechung sind insbesondere vorhandene Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnisse und das Aktenzeichen relevant. Hilfreich ist außerdem die Information, wem die Geräte gehören und ob sie privat oder beruflich genutzt werden. Die Auswertung digitaler Datenträger kann verschiedene rechtliche Fragen aufwerfen, etwa zum Umfang der Maßnahme, zum Umgang mit Daten und zur späteren Herausgabe. Wie lange Geräte einbehalten werden und welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Die Einordnung hängt vom Ermittlungszweck, der jeweiligen Maßnahme und dem Stand des Verfahrens ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Gauss
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-gauss.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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