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- Strafrechtskanzlei Martin Kämpf
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Martin Kämpf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München. Er ist auf Strafrecht und Bußgeldverfahren spezialisiert und übernimmt Strafverteidigungen in München und bundesweit. Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht. Im Kriminalstrafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Im Betäubungsmittelstrafrecht geht es beispielsweise um Anbau, Besitz, Erwerb und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Verkehrsstrafsachen umfassen unter anderem Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotene Kraftfahrzeugrennen. Kämpf verteidigt außerdem Personen, die einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten haben, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsvergehen. Die Kanzlei nennt persönliche Beratung, aktive Strafverteidigung und Kostentransparenz als Merkmale ihrer Arbeit. Beratung und Betreuung strafrechtlicher Mandate sind auch per Videokonferenz und Telefon möglich. Die weitere Vorgehensweise kann telefonisch besprochen werden. Die Kanzlei befindet sich in der Pettenkoferstraße 10a in der Münchner Innenstadt am Rand des Klinikviertels.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kaempf.net, kanzlei-kaempf.net
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Martin Kämpf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München. Seine Strafrechtskanzlei in der Pettenkoferstraße 10a ist auf Strafrecht und Bußgeldverfahren spezialisiert. Er übernimmt Strafverteidigungen in München und bundesweit. Zum Tätigkeitsspektrum gehören Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht. Für Ratsuchende können sich dahinter unterschiedliche Situationen verbergen: ein erstmals bekannt gewordener Tatvorwurf, eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder ein bereits zugestellter Strafbefehl. Die strafrechtliche Verteidigung befasst sich allgemein mit dem konkreten Vorwurf, dem Stand des Verfahrens und den Möglichkeiten, die Rechte der beschuldigten Person wahrzunehmen. Im Kriminalstrafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Beim Betäubungsmittelstrafrecht können Vorwürfe des Anbaus, Besitzes, Erwerbs oder Handeltreibens eine Rolle spielen. Welche rechtlichen Fragen daraus entstehen, hängt unter anderem vom vorgeworfenen Geschehen und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Internetstrafrecht betrifft strafrechtliche Sachverhalte mit digitalem Bezug. Im Jugendstrafrecht stehen neben dem Tatvorwurf besondere Verfahrensregeln und der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt; das Alter und gegebenenfalls der Entwicklungsstand haben dabei rechtliche Bedeutung. Ein weiterer Bereich sind Verkehrsstrafsachen, etwa wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs oder verbotener Kraftfahrzeugrennen. Davon zu unterscheiden sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Kämpf verteidigt auch Personen, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder eines Abstandsvergehens einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben. Für die erste Einordnung ist insbesondere wichtig, welches Schreiben vorliegt und in welchem Verfahrensstadium sich die Angelegenheit befindet. Die Kanzlei nennt persönliche Beratung, aktive Strafverteidigung und Kostentransparenz als Merkmale ihrer Arbeit. Der Kanzleistandort liegt in der Münchner Innenstadt am Rand des Klinikviertels. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen, ohne dass die Tätigkeit auf diese Stadtteile beschränkt ist. Für Strafsachen kommen insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I in Betracht; je nach Verfahren kann auch das Oberlandesgericht München zuständig sein. Die konkrete Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen, vorhandene Schreiben sowie erkennbare Termine benennen. Die weitere Vorgehensweise kann telefonisch besprochen werden. Beratung und Betreuung sind nach den Kanzleiangaben außerdem per Videokonferenz möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Die Strafrechtskanzlei Martin Kämpf befindet sich in der Pettenkoferstraße 10a in der Münchner Innenstadt am Rand des Klinikviertels. Diese Lage bildet den örtlichen Ausgangspunkt für die Strafverteidigung in München, während die Kanzlei auch bundesweit tätig ist. Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen gehören zum genannten städtischen Umfeld; die Anschrift ist damit jedoch nicht einem dieser Stadtteile zugeordnet. Für persönliche Besprechungen lässt sich die Anfahrt innerhalb des Münchner Stadtgebiets grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten anhand der Anschrift aktuell geprüft werden. Telefonische Beratung und Videokonferenzen ermöglichen daneben eine Betreuung ohne Anfahrt zur Kanzlei. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte des Profils sind insbesondere das Amtsgericht München und das Landgericht München I relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Auch Jugendstrafsachen und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort verhandelt werden. Das Landgericht München I behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nicht allein nach der Bezeichnung des Delikts, sondern auch nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Verfahrens. Das Oberlandesgericht München hat besondere strafrechtliche Zuständigkeiten, etwa in bestimmten Staatsschutzverfahren und bei bestimmten Beschwerden. Es ist nicht allgemein für jedes strafrechtliche Rechtsmittel aus München zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht München entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einem Anruf unter 089/228433-55 wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Beratung und Betreuung strafrechtlicher Mandate ist auch per Videokonferenz und Telefon möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei einem Anruf unter 089/228433-55 wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Beratung und Betreuung strafrechtlicher Mandate ist auch per Videokonferenz und Telefon möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Anfrage helfen eine kurze Beschreibung des Vorwurfs und die Information, welche Behörde sich bereits gemeldet hat. Wichtig ist außerdem, ob eine Vorladung, ein Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegt. Aktenzeichen, Zustellungsdatum und bereits angesetzte Termine erleichtern die zeitliche und verfahrensrechtliche Einordnung. Eine vollständige eigene Bewertung des Geschehens ist dafür nicht erforderlich. Wie Unterlagen übermittelt werden sollen und welche weiteren Informationen benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Ob ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Abstimmung.
- Was unterscheidet eine Verkehrsstrafsache von einem Bußgeldverfahren?
- Eine Verkehrsstrafsache betrifft den Verdacht einer Straftat, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit, etwa viele Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Die Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich der zuständigen Stellen, des Ablaufs und der möglichen Folgen. Bei Ordnungswidrigkeiten kommen insbesondere Geldbußen und gegebenenfalls Fahrverbote in Betracht; bei Straftaten können Geld- oder Freiheitsstrafen sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen hinzukommen. Welche Einordnung zutrifft, ergibt sich nicht allein aus einer umgangssprachlichen Beschreibung des Vorfalls. Das behördliche Schreiben bietet dafür einen ersten Anhaltspunkt.
- Welche Besonderheiten gelten in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt das Alter der beschuldigten Person und stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben besonderen Rechtsfolgen bestehen Besonderheiten im Verfahrensablauf, etwa durch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe. Auch die Rolle der Erziehungsberechtigten kann relevant sein. Die Einordnung hängt vom Alter zur Tatzeit und bei Heranwachsenden insbesondere von Entwicklung und Tatmerkmalen ab.
- Worauf kommt es bei der Einordnung eines Vorwurfs aus dem Betäubungsmittelstrafrecht an?
- Bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht sind unter anderem die betroffene Substanz, die Menge und die konkret behauptete Handlung bedeutsam. Besitz, Erwerb, Anbau und Handeltreiben haben unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Auch die Frage, welche tatsächlichen Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden vorliegen, spielt für die Prüfung eine Rolle. Nicht jede Substanz unterliegt denselben gesetzlichen Regelungen; für Cannabis besteht beispielsweise ein eigener gesetzlicher Rahmen. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Drogendelikt“ erlaubt deshalb noch keine verlässliche Einschätzung. Für eine erste Anfrage sind der Wortlaut des Vorwurfs und vorhandene behördliche Unterlagen hilfreich.
- Was bedeutet Internetstrafrecht, und welche Rolle spielen digitale Beweismittel?
- Internetstrafrecht ist keine Bezeichnung für ein einzelnes Gesetz, sondern umfasst strafrechtliche Sachverhalte mit Bezug zum Internet oder zu digitalen Kommunikationsmitteln. Dazu können beispielsweise Betrugsvorwürfe im Onlinehandel oder strafrechtlich relevante Äußerungen gehören. Nachrichtenverläufe, Dateien, Nutzerkonten und technische Daten können als Beweismittel Bedeutung erlangen. Dabei stellen sich häufig Fragen nach der Zuordnung zu einer Person, dem Zusammenhang einzelner Inhalte und ihrer Aussagekraft. Ein Kontoname allein beantwortet nicht sämtliche Beweisfragen. Welche Unterlagen für die rechtliche Prüfung benötigt werden, hängt vom konkreten Vorwurf und dem Ermittlungsstand ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Kämpf
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-kaempf.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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