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- HüttenbrinkPartner Rechtsanwälte Part mbB | Notar
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Norbert Burke ist Rechtsanwalt bei HüttenbrinkPartner in Münster. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Vergaberecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Münster ist auf das Öffentliche Recht und das Zivil- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Sie berät und vertritt bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zum Mandantenkreis der Kanzlei gehören öffentlich-rechtliche Institutionen und Körperschaften, mittelständische Unternehmen und deren Interessenverbände sowie zahlreiche Privatpersonen. Die Kanzlei nennt unter anderem Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Immissionsschutzrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht als Rechtsgebiete. Hinzu kommen beispielsweise Mietrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Der Kanzleistandort befindet sich an der Piusallee 20-22 in Münster. Für Anfragen zur Beratung oder Vertretung stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bittet die Kanzlei um Angabe der Telefonnummer. Parkplätze stehen vor Ort zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: huettenbrink.com, huettenbrink.com
Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion
Norbert Burke ist Rechtsanwalt bei HüttenbrinkPartner Rechtsanwälte Part mbB | Notar an der Piusallee 20–22 in Münster. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben verfügt er über die Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht, Vergaberecht sowie Bau- und Architektenrecht. Diese Angaben beschreiben unterschiedliche rechtliche Bereiche: Während das Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten betrifft, geht es in den weiteren Gebieten unter anderem um behördliche Entscheidungen, öffentliche Aufträge und die rechtlichen Grundlagen von Bauvorhaben. Welche dieser Fragen bei einer Anfrage im Vordergrund steht, lässt sich anhand des konkreten Sachverhalts eingrenzen. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Auch Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und zu vertraglichen Vereinbarungen können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Typischerweise kommt es zunächst darauf an, die Beteiligten, den bisherigen Verlauf und vorhandene Unterlagen zu erfassen. Bei Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Bereich ist zudem zwischen tariflich Beschäftigten und Beamtinnen oder Beamten zu unterscheiden. Diese Abgrenzung kann sowohl für das anzuwendende Recht als auch für den gerichtlichen Verfahrensweg bedeutsam sein. Die weiteren Fachanwaltsgebiete betreffen beispielsweise Konflikte über Genehmigungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Bau- und Architektenverträge. HüttenbrinkPartner ist nach der Kanzleibeschreibung auf Öffentliches Recht sowie Zivil- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet und berät und vertritt bundesweit gerichtlich und außergerichtlich. Zum Mandantenkreis zählen öffentlich-rechtliche Institutionen und Körperschaften, mittelständische Unternehmen, Interessenverbände und Privatpersonen. Als Tätigkeitsfelder nennt die Kanzlei unter anderem öffentliches Bau- und Planungsrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Immissionsschutzrecht sowie Miet-, Arbeits- und Versicherungsrecht. Der örtliche Bezug liegt in Münster mit den genannten Stadtteilen Mitte, Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kann das Arbeitsgericht Münster zuständig sein; für privatrechtliche Baukonflikte kommen je nach Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht Münster in Betracht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat insbesondere Aufgaben in verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren. Ausgangspunkt einer Anfrage über Anwalt-Seiten.de ist die Zuordnung des Anliegens anhand dieses Profils. Für die anschließende Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail; bei E-Mail-Anfragen bittet sie um eine Telefonnummer. Eine kurze Sachverhaltsschilderung und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären. Am Kanzleistandort stehen Parkplätze zur Verfügung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Münster
- Amtsgericht Münster
- Landgericht Münster
- Arbeitsgericht Münster
- Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Münster relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Privatrechtliche Auseinandersetzungen aus Bau- und Architektenverträgen können vor das Amtsgericht Münster oder das Landgericht Münster gehören. Maßgeblich sind dabei unter anderem Streitgegenstand, Streitwert und besondere Zuständigkeitsregeln. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist insbesondere Rechtsmittelgericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen erstinstanzlich zuständig. Dies kann etwa für öffentliches Baurecht, Planungsrecht oder Beamtenrecht Bedeutung haben. Vergaberechtliche Nachprüfungen oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte beginnen dagegen regelmäßig bei Vergabekammern; keines der genannten Gerichte ist dafür die allgemeine erste Anlaufstelle. Die Kanzlei befindet sich an der Piusallee 20–22, 48147 Münster, im Münsteraner Stadtgebiet. Als räumliches Umfeld sind Mitte, Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus und Handorf genannt; aus diesen Angaben ergibt sich jedoch keine Beschränkung der Tätigkeit auf einzelne Stadtteile. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung und Vertretung vielmehr als bundesweit. Für eine persönliche Anfahrt mit dem Pkw sind die ausdrücklich genannten Parkplätze vor Ort relevant. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel lässt sich die Verbindung zur Kanzlei anhand der Adresse und der aktuellen Fahrplanauskunft planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Wegezeiten sind hier nicht belegt. Eine erste Abstimmung ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bittet die Kanzlei um die Angabe Ihrer Telefonnummer.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bittet die Kanzlei um die Angabe Ihrer Telefonnummer.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitsentgelt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und die Unterlagen zum konkreten Konflikt hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung gehört das entsprechende Schreiben dazu, bei Vergütungsfragen etwa die betroffenen Abrechnungen. Eine kurze zeitliche Übersicht kann verdeutlichen, was wann geschehen ist und welche Gespräche bereits stattgefunden haben. Auch Angaben zum Zugang wichtiger Schreiben sind relevant, weil arbeitsrechtliche Angelegenheiten fristgebunden sein können. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, wird bei der Kontaktaufnahme abgestimmt.
- Gehört ein Konflikt im öffentlichen Dienst zum Arbeitsrecht oder zum Verwaltungsrecht?
- Entscheidend ist insbesondere der rechtliche Status der betroffenen Person. Für tariflich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten grundsätzlich arbeitsrechtliche Regeln; Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Bei Beamtinnen und Beamten stehen dagegen beamtenrechtliche Vorschriften und grundsätzlich der Verwaltungsrechtsweg im Vordergrund. Themen wie Vergütung beziehungsweise Besoldung, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder dienstliche Maßnahmen können deshalb unterschiedlichen Regeln folgen. Für die erste Anfrage sind die Art des Beschäftigungsverhältnisses und das betreffende Schreiben oder die behördliche Entscheidung wichtige Ausgangspunkte.
- Was unterscheidet öffentliches Baurecht von Bau- und Architektenvertragsrecht?
- Öffentliches Baurecht betrifft insbesondere die rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens gegenüber Behörden und gegebenenfalls Nachbarn. Typische Themen sind Genehmigungen, planungsrechtliche Vorgaben oder bauaufsichtliche Maßnahmen. Das private Bau- und Architektenrecht befasst sich dagegen mit den Vertragsbeziehungen der Beteiligten, etwa mit vereinbarten Leistungen, Baumängeln, Abnahme oder Vergütung. Bei einem Vorhaben können beide Bereiche gleichzeitig berührt sein. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb die Unterscheidung, ob eine behördliche Entscheidung, ein Nachbarkonflikt oder eine vertragliche Auseinandersetzung mit einem Bauunternehmen beziehungsweise einem Planungsbüro im Mittelpunkt steht.
- Welche Informationen sind bei einer vergaberechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
- Zunächst ist hilfreich, ob die Anfrage von einer öffentlichen Auftraggeberseite oder einem Unternehmen kommt, das sich an einer Ausschreibung beteiligt. Wichtig sind außerdem der Gegenstand des Auftrags, der aktuelle Verfahrensstand und die maßgeblichen Vergabeunterlagen. Bereits geführte Kommunikation, mitgeteilte Termine und Entscheidungen können für die zeitliche Einordnung bedeutsam sein. Die rechtlichen Verfahrenswege unterscheiden sich unter anderem danach, ob die einschlägigen Schwellenwerte erreicht werden. Vergaberechtliche Angelegenheiten können kurze Reaktionsfristen aufweisen; vorhandene Fristangaben sollten daher bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu N. Burke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: huettenbrink.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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