- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Küpperbusch
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Volker Küpperbusch ist Rechtsanwalt und Notar in Bielefeld. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Immobilienrecht und geistiges Eigentum. Er berät Privatpersonen, Unternehmen, Selbständige und Geschäftsführer. Als Notar begleitet er Immobilienkäufe, Erbregelungen, Testamente, Unternehmensgründungen und Nachfolgeregelungen. Zu seinen Leistungen gehören Vertragsgestaltung und Beurkundung, darunter Kaufverträge, Schenkungen und Grundpfandrechte. Im Gesellschaftsrecht liegt der Beratungsfokus auf Gründung, Umstrukturierung und Reorganisation von Gesellschaften sowie auf Gesellschafterstreitigkeiten. Im Markenrecht unterstützt er bei Markenanmeldungen und bei der Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten auf nationaler und internationaler Ebene. Im Erbrecht umfasst sein Leistungsspektrum Testamentsgestaltung, Nachlassverwaltung und Unternehmensnachfolge. Die Kanzlei vertritt auch bei Pflichtteil, Teilungsversteigerung und Testamentsvollstreckung. Seine Arbeitsweise umfasst strategische Beratung und Prozessführung sowie die Zusammenarbeit mit unterstützenden Mitarbeitenden. Die Kanzleiräume befinden sich im Westend-Tower an der Alfred-Bozi-Straße 12.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bielefeld – Einordnung der Redaktion
Volker Küpperbusch ist Rechtsanwalt und Notar in Bielefeld. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Erbrecht. In der Kanzlei Küpperbusch befasst er sich unter anderem mit Testamentsgestaltung, Nachlassverwaltung und Unternehmensnachfolge. Hinzu kommt die Vertretung in Angelegenheiten des Pflichtteils, der Teilungsversteigerung und der Testamentsvollstreckung. Für Ratsuchende können dahinter unterschiedliche Situationen stehen: die frühzeitige Regelung des eigenen Nachlasses, offene Fragen nach einem Todesfall oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Häufig geht es dabei um das Zusammenspiel persönlicher Vorstellungen, familiärer Verhältnisse und vorhandener Vermögenswerte. Ein weiterer Bezugspunkt ist die Verbindung von Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Wenn zum Nachlass Unternehmensanteile gehören oder ein Betrieb auf die nächste Generation übergehen soll, müssen erbrechtliche Regelungen und gesellschaftsrechtliche Strukturen aufeinander abgestimmt werden. Küpperbusch berät Privatpersonen, Unternehmen, Selbständige und Geschäftsführer. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst außerdem Markenrecht, Immobilienrecht und geistiges Eigentum. Im Gesellschaftsrecht gehören Gründung, Umstrukturierung, Reorganisation und Gesellschafterstreitigkeiten zu den genannten Beratungsfeldern. Als Notar begleitet Küpperbusch Immobilienkäufe, Erbregelungen, Testamente, Unternehmensgründungen und Nachfolgeregelungen. Vertragsgestaltung und Beurkundung betreffen etwa Kaufverträge, Schenkungen und Grundpfandrechte. Gerade bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmensvermögen können mehrere dieser Themen zusammenkommen. Dabei unterscheiden sich die beruflichen Rollen: Anwaltliche Tätigkeit dient der Interessenvertretung der jeweiligen Mandantschaft; notarielle Tätigkeit ist unabhängig und unparteiisch. Welche Rolle für ein Anliegen gefragt ist und ob eine Tätigkeit zulässig ist, muss zu Beginn geklärt werden. Die Kanzleiräume liegen im Westend-Tower an der Alfred-Bozi-Straße 12 in 33602 Bielefeld, im zentralen Stadtgebiet von Mitte. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen ein örtlicher Bezugspunkt. Für erbrechtliche Angelegenheiten kommen insbesondere das Amtsgericht Bielefeld als Nachlassgericht und, bei entsprechenden Streitigkeiten, das Landgericht Bielefeld in Betracht. Zum zuständigen Oberlandesgerichtsbezirk gehört Hamm. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de steht zunächst die Zuordnung des Anliegens im Vordergrund. Eine kurze Beschreibung kann erkennen lassen, ob es beispielsweise um ein Testament, einen Pflichtteilsanspruch oder eine Unternehmensnachfolge geht. Hinweise auf vorhandene Unterlagen, beteiligte Personen und bereits bekannte Fristen erleichtern die anschließende Abstimmung. Ob eine Mandatsübernahme oder notarielle Tätigkeit möglich ist, wird erst im weiteren Austausch geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bielefeld
- Amtsgericht Bielefeld
- Landgericht Bielefeld
- Arbeitsgericht Bielefeld
- Oberlandesgericht Hamm (zuständiger Bezirk)
Die Kanzlei Küpperbusch befindet sich im Westend-Tower an der Alfred-Bozi-Straße 12 in Bielefeld-Mitte. Die zentrale Lage im Stadtgebiet bildet einen Anlaufpunkt für Anliegen aus Bielefeld und seinen Stadtteilen, darunter Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den erbrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Bielefeld relevant. Als Nachlassgericht befasst es sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa mit Testamentseröffnungen, Erbscheinsverfahren und der Entgegennahme von Erbausschlagungen. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht die Anschrift der Kanzlei. Streitige Ansprüche, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, werden hingegen im Zivilverfahren vor dem sachlich und örtlich zuständigen Amts- oder Landgericht verhandelt. Das Landgericht Bielefeld kommt außerdem für bestimmte gesellschaftsrechtliche und andere zivilrechtliche Streitigkeiten in Betracht. Für einzelne Materien können besondere Zuständigkeitsregelungen gelten. Das Oberlandesgericht Hamm ist je nach Verfahrensart Rechtsmittelgericht, unter anderem bei Beschwerden in Nachlasssachen. Das Arbeitsgericht Bielefeld ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und bei rein erbrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht die zuständige Stelle.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Westfälische Notarkammer
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Anliegens, das Sterbedatum und der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person hilfreich. Wichtig kann außerdem sein, in welchem familiären Verhältnis die anfragende Person zur verstorbenen Person steht und ob ein Testament oder Erbvertrag bekannt ist. Bereits vorliegende Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu laufenden Verfahren und bekannte Fristen sollten angesprochen werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Was unterscheidet anwaltliche Unterstützung von notarieller Tätigkeit bei einem Testament?
- Anwaltliche Unterstützung kann darauf ausgerichtet sein, die Interessen einer Person bei der Nachlassplanung oder in einem Erbstreit zu prüfen und zu vertreten. Notarielle Tätigkeit ist dagegen unabhängig und unparteiisch. Bei einem notariellen Testament werden der Wille der testierenden Person geklärt, rechtlich eingeordnet und beurkundet. Nicht jedes Testament muss notariell errichtet werden; für unterschiedliche Gestaltungsformen gelten jedoch jeweils eigene Anforderungen. Wenn dieselbe Person Rechtsanwalt und Notar ist, bleiben die Rollen rechtlich getrennt. Vorbefassungen können einer späteren Tätigkeit in der anderen Rolle entgegenstehen.
- Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
- Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können auch Verbindlichkeiten gehören. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Pflichtteil ist hingegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt für sich genommen keine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Ob ein Anspruch besteht und wie er zu bewerten ist, hängt unter anderem von Familienverhältnissen, letztwilligen Verfügungen und dem Nachlasswert ab. Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen.
- Warum müssen bei einer Unternehmensnachfolge Erbrecht und Gesellschaftsrecht gemeinsam betrachtet werden?
- Gehören Unternehmensanteile zum Vermögen, bestimmt nicht allein das Testament, wie eine Nachfolge praktisch umgesetzt werden kann. Auch der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen enthalten, die den Übergang von Anteilen, den Eintritt von Nachfolgern oder Abfindungen beeinflussen. Daneben können Pflichtteilsansprüche und die Verteilung weiterer Vermögenswerte Bedeutung haben. Eine Nachfolgeplanung betrachtet deshalb typischerweise familiäre Ziele, gesellschaftsrechtliche Vorgaben und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zusammen. Für eine erste Besprechung können vorhandene Gesellschaftsverträge und bisherige Nachfolgeregelungen relevant sein. Steuerliche Fragen bilden einen zusätzlichen Abstimmungsbereich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Küpperbusch
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Kanzlei und Anfahrt
Alfred-Bozi-Straße 12, 33602 Bielefeld
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-kuepperbusch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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