Veröffentlichtes Profil

Peter Kirch

Lars-Peter Kirch in Hanau: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Kirch

Langstraße 63, 63450 Hanau

Telefon: +49 6181 24441

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Kirch
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Kirch in Hanau am Main wird auf der Webseite mit Rechtsanwalt Lars-Peter Kirch genannt. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kanzlei nennt Verkehrsrecht, Strafrecht, Bußgeldrecht und Arbeitsrecht als ihre Kompetenz-Schwerpunkte. Zum Angebot gehören außerdem Erbrecht und allgemeines Zivilrecht, darunter Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Mietvertragsrecht und Schadensrecht. Handelsvertreterrecht wird ebenfalls als Rechtsgebiet aufgeführt. Hinzu kommt Beratung in notariellen Tätigkeitsgebieten, beispielsweise zum Grundstückskauf und zur Testamentserrichtung. Zu den Mandanten zählen Verbraucher, Mieter und Vermieter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mittelständische Unternehmen, Versicherer, Handwerksbetriebe und Freiberufler. Bei der Vertretung steht nach Darstellung der Kanzlei die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten im Vordergrund. Für prozessuale Auseinandersetzungen verweist sie auf langjährige Prozesserfahrung. Das persönliche Gespräch dient dazu, Vertrauen in die Vertretung aufzubauen. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Kirch ist außerdem Dozent der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main in der Referendarausbildung und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-kirch.de, anwalt-kirch.de

Beratung in Hanau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Peter Kirch ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Kirch in der Langstraße 63, 63450 Hanau, vertreten. Auf der Kanzleiwebseite wird er als Lars-Peter Kirch genannt. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Erbrecht. Die Kanzlei führt darüber hinaus unter anderem Verkehrsrecht, Bußgeldrecht und allgemeines Zivilrecht auf. Zu ihren Mandantengruppen gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenso wie Verbraucher, mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler. Nach ihrer eigenen Darstellung steht die Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten im Vordergrund. Im Arbeitsrecht geht es häufig um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dabei unterschiedliche wirtschaftliche und persönliche Interessen zusammenkommen. Eine anwaltliche Befassung umfasst allgemein die Einordnung des Sachverhalts, die Prüfung vorhandener Unterlagen und die Besprechung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte. Da arbeitsrechtliche Anliegen teilweise kurzen Fristen unterliegen, sind das Datum eines Schreibens und insbesondere dessen Zugang für die erste Orientierung häufig bedeutsam. Im Strafrecht stehen etwa Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Anklagen oder Strafbefehle im Mittelpunkt. Welche Aufgaben eine anwaltliche Vertretung übernimmt, hängt unter anderem vom Verfahrensstand und von der Rolle der betroffenen Person ab. Im Erbrecht sind dagegen Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testamenten, Pflichtteilsansprüchen oder zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft typisch. Die Kanzlei nennt außerdem Beratung zur Testamentserrichtung als Teil ihrer Tätigkeit in notariellen Themengebieten. Daraus ergibt sich keine Aussage über eine eigene notarielle Beurkundungstätigkeit. Der örtliche Bezug liegt in Hanau am Main. Die Anschrift in der Langstraße ist ein Anlaufpunkt im Stadtgebiet; für Ratsuchende aus der Innenstadt, Steinheim oder Großauheim richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangsort. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Hanau und das Landgericht Hanau insbesondere für strafrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten relevant. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung bereits vorhandener Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Termine vergibt die Kanzlei nach telefonischer Vereinbarung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen werden kann, lässt sich im anschließenden Austausch klären. Das persönliche Gespräch hat nach der Kanzleibeschreibung Bedeutung für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hanau

  • Amtsgericht Hanau
  • Landgericht Hanau

Die Rechtsanwaltskanzlei Kirch befindet sich in der Langstraße 63 in 63450 Hanau. Der Standort bildet den räumlichen Bezug für Anliegen aus Hanau und seinen Stadtteilen, darunter Innenstadt, Steinheim und Großauheim. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit der Kanzleiräume. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift sinnvoll. Organisatorische Fragen zum Zugang lassen sich bei der telefonischen Terminvereinbarung ansprechen. Für die im Profil genannten Schwerpunkte Strafrecht und Erbrecht kommen insbesondere das Amtsgericht Hanau und das Landgericht Hanau in Betracht. Das Amtsgericht führt Strafverfahren im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Als Nachlassgericht befasst es sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen als Zivilprozesse vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem Streitwert und Verfahrensgegenstand. Das Landgericht verhandelt zudem bestimmte schwerwiegendere Strafsachen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor die beiden genannten ordentlichen Gerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Die Lage der Kanzlei in Hanau bestimmt für sich genommen somit nicht den zuständigen Gerichtsort.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag relevant. Hinzukommen können Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und die bisherige Korrespondenz. Bei einer Kündigung ist besonders wichtig, wann das Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Die Zusammenstellung ersetzt keine individuelle Prüfung, erleichtert aber ein erstes Gespräch über den Sachverhalt und die eigenen Ziele.
Worin unterscheiden sich eine arbeitsrechtliche Einigung und ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Eine außergerichtliche Einigung beruht darauf, dass sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Regelung verständigen, beispielsweise zu offenen Vergütungsansprüchen oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Kommt keine Verständigung zustande, kann je nach Anliegen ein arbeitsgerichtliches Verfahren in Betracht kommen. Dort findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die ebenfalls auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist. Bleibt diese aus, kann das Verfahren mit weiterer Verhandlung und einer gerichtlichen Entscheidung fortgesetzt werden. Welche Vorgehensweise passt, hängt unter anderem von Fristen, Beweismitteln und den Interessen der Beteiligten ab.
Was ist für eine Mandatsanfrage nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl wichtig?
Bei einer strafrechtlichen Anfrage helfen Angaben dazu, von welcher Behörde das Schreiben stammt, welcher Vorwurf genannt wird und ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeuge angesprochen wird. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdatum und genannte Termine sind für die Einordnung bedeutsam. Ein Strafbefehl unterscheidet sich von einer bloßen Vorladung, weil er ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden kann. Ob eine Pflicht zum Erscheinen oder zur Aussage besteht, hängt von der jeweiligen Situation ab. Eine individuelle Prüfung berücksichtigt deshalb den genauen Inhalt des Schreibens und den aktuellen Verfahrensstand.
Welche Informationen erleichtern die erste Klärung einer erbrechtlichen Angelegenheit?
Hilfreich sind Angaben zum Todesfall, zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person und zu den familiären Beziehungen. Vorhandene Testamente, Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts oder ein bereits erteilter Erbschein können ebenfalls wichtig sein. Bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder über Pflichtteilsansprüche kommt häufig eine Übersicht über bekannte Nachlasswerte und Verbindlichkeiten hinzu. Dabei müssen nicht schon sämtliche Vermögensfragen geklärt sein. Für die erste Anfrage genügt eine nachvollziehbare Beschreibung dessen, was bekannt ist und worüber Unklarheit besteht. Auch erhaltene Schreiben und darin genannte Fristen sollten erkennbar werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Kirch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Peter Kirch: 5,0 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Kirch aus 7 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Peter Kirch liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 7 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Kirch insgesamt und nicht auf Peter Kirch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,07

Google veröffentlicht zu diesen 7 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Langstraße 63, 63450 Hanau

Montag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Dienstag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Mittwoch
09:00-12:00
Donnerstag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Freitag
09:00-12:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Peter Kirch. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Hanau

Alle Profile in Hanau vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: anwalt-kirch.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen