Veröffentlichtes Profil

Susanne Klauss

Dr. Susanne Klauss – Fachanwältin für Familienrecht in Hanau

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Dr. Susanne Klauss

Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau

Telefon: +49 176 30772525

Qualifikation
Pfälzische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Susanne Klauss

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Susanne Klauss ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre 2011 in Bad Dürkheim gegründete Kanzlei hat seit Oktober 2025 eine Zweigstelle in Hanau. Sie berät und vertritt Mandanten in familiären Angelegenheiten, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Zu ihren Leistungen gehören Erstberatungen, die Vertretung im Scheidungsverfahren sowie Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und die Betreuung der Kinder. Weitere Themen sind Elternunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Sie berät außerdem bei der Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Testamenten und Erbverträgen. Die Bearbeitung eines Mandats ist auch über Videotelefonate, Telefonate und per E-Mail übermittelte Unterlagen möglich; daneben bietet sie Hausbesuche an. Schreiben der Gegenseite leitet sie mit einer Stellungnahme weiter und steht für Rückfragen und Gespräche zur Verfügung. Sie prüft außergerichtliche Lösungen und übernimmt die gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Über Kosten und Kostenrisiken informiert sie und berät zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit übernimmt sie die Funktion eines Verfahrensbeistands für Kinder.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: familienrecht-kanzlei-hanau.de, familienrecht-kanzlei-hanau.de

Beratung in Hanau – Einordnung der Redaktion

Susanne Klauss ist mit der Kanzlei Dr. Susanne Klauss in der Maria-Montessori-Allee 10 in 63457 Hanau ansässig. Ihr Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und unterschiedliche Themen voneinander abzugrenzen. Neben finanziellen Fragen können die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung oder die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte eine Rolle spielen. Zu den typischen familienrechtlichen Anliegen gehören Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Auch Fragen zum Zugewinnausgleich oder zu familienrechtlichen Vereinbarungen fallen in diesen Bereich. Welche Aspekte zusammenhängen und welche gesondert betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer familienrechtlichen Klärung daher regelmäßig eine strukturierte Betrachtung von familiären Verhältnissen, zeitlichen Abläufen und vorhandenen Unterlagen. Dabei ist zwischen einer außergerichtlichen Verständigung und einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden; nicht jede familienrechtliche Frage erfordert unmittelbar einen Antrag bei Gericht. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Hanau. Als Stadtteile werden Innenstadt, Steinheim und Großauheim genannt; eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für familienrechtliche Verfahren ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hanau mit seinem Familiengericht relevant. Ob es im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den maßgeblichen Aufenthaltsorten ab. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Hanau ist dagegen nicht die reguläre erste Instanz für Familiensachen. Als Kammerzugehörigkeit weist das Profil die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken aus. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, sollte anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für einen persönlichen Termin bietet die vollständige Anschrift eine Grundlage zur Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verkehrsverbindungen sind hier nicht belegt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hanau

  • Amtsgericht Hanau
  • Landgericht Hanau

Die Kanzlei Dr. Susanne Klauss befindet sich in der Maria-Montessori-Allee 10 in 63457 Hanau. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hanau von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten können dort geführt werden. Die örtliche Zuständigkeit folgt jedoch gesetzlichen Kriterien und ergibt sich nicht allein aus dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahren können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Aufenthaltsverhältnisse der Ehegatten ausschlaggebend sein. Das Landgericht Hanau gehört ebenfalls zur örtlichen Gerichtslandschaft, ist für die im Profil im Vordergrund stehenden Familiensachen aber grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Rechtsmittel gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig beim zuständigen Oberlandesgericht behandelt, nicht beim Landgericht. Die Unterscheidung hilft Ratsuchenden, gerichtliche Schreiben und die darin bezeichneten Stellen allgemein einzuordnen, ohne daraus bereits Rückschlüsse auf die Zuständigkeit im eigenen Fall zu ziehen. Zum genannten städtischen Umfeld gehören die Hanauer Innenstadt sowie Steinheim und Großauheim. Eine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzlei oder eine gesicherte Innenstadtlage liegt nicht vor. Die Anreise lässt sich anhand der Anschrift mit aktuellen Fahrplan- oder Karteninformationen vorbereiten. Bei der Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw können Verkehrsaufkommen, Umstiege und die Zugangssituation am Gebäude berücksichtigt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Barrierefreiheit sollten vor einem Besuch erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht erforderlich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein erstes Beratungsgespräch ist auch telefonisch möglich. Eine Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und kann auf weitere Gebühren angerechnet werden. Auf Wunsch werden bei der ersten Beratung die voraussichtlichen Kosten und mögliche Alternativen mitgeteilt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein erstes Beratungsgespräch ist auch telefonisch möglich. Eine Erstberatung kostet 190,00 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer und kann auf weitere Gebühren angerechnet werden. Auf Wunsch werden bei der ersten Beratung die voraussichtlichen Kosten und mögliche Alternativen mitgeteilt.

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht erforderlich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für ein anschließendes Gespräch können etwa Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Bei gemeinsamen Kindern können Angaben zu deren Alter und Betreuung hinzukommen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Bereits mitgeteilte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten ausdrücklich erwähnt werden. Umfangreiche sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Kontaktaufnahme versandt werden.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Dazu gehören beispielsweise grundlegende Entscheidungen über Gesundheit und schulische Entwicklung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Familienalltag eng zusammenhängen. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; welche Regelung in Betracht kommt, hängt von den individuellen Umständen ab.
Welche Fragen werden beim Unterhalt nach einer Trennung betrachtet?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung geht. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Regelmäßig spielen Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle, bei Kindern außerdem Alter und Betreuungssituation. Bestehende Unterhaltstitel oder frühere Vereinbarungen können ebenfalls bedeutsam sein. Tabellen und Leitlinien bieten eine allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Für eine nachvollziehbare Einordnung sind deshalb häufig Einkommensnachweise und Informationen über weitere Unterhaltspflichten erforderlich; allein aus dem Familienstand ergibt sich noch kein bestimmter Anspruch.
Müssen bei einer Scheidung sämtliche finanziellen Fragen im selben Verfahren geklärt werden?
Eine Scheidung und ihre finanziellen Folgen sind miteinander verbunden, werden aber nicht automatisch vollständig gemeinsam entschieden. Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, wird grundsätzlich im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Andere Themen, etwa Unterhalt oder Zugewinnausgleich, können unter bestimmten Voraussetzungen als Folgesachen hinzukommen oder gesondert behandelt werden. Auch außergerichtliche Vereinbarungen sind grundsätzlich denkbar, wobei Formvorgaben zu beachten sein können. Welche Fragen bereits geregelt sind und welche offenbleiben, ist daher ein wichtiger Gegenstand der ersten Bestandsaufnahme.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Klauss

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Susanne Klauss: 4,7 von 5 Sternen bei 12 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Dr. Susanne Klauss aus 12 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 12 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Dr. Susanne Klauss insgesamt und nicht auf Susanne Klauss persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kanzlei und Anfahrt

Maria-Montessori-Allee 10, 63457 Hanau

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: familienrecht-kanzlei-hanau.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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