- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Thönes
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Saarbrücken vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Reinhard Thönes ist Rechtsanwalt und praktiziert in Nonnweiler. Er hat die bisherige Bürogemeinschaft verlassen. Seine Kanzleianschrift lautet Mühlenweg 4, 66620 Nonnweiler. Auf der Webseite wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt Thönes aktuell voll ausgelastet ist und zurzeit keine neuen Mandate annehmen kann. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon und E-Mail angegeben. Die E-Mail-Adresse lautet info@kanzlei-nonnweiler.de. Seine Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde ihm in Deutschland verliehen. Als zuständige Kammer nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes mit Sitz am Schlossberg 5 in Saarbrücken. Zu den aufgeführten berufsrechtlichen Regelungen gehören die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Hannover; als Geltungsraum ist Deutschland angegeben. Laut Impressum besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Reinhard Thönes ist Rechtsanwalt und führt die Kanzlei Rechtsanwalt Thönes. Als Hauptschwerpunkt nennt sein Profil das Strafrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung verortet seine Tätigkeit in Nonnweiler und nennt als Anschrift Mühlenweg 4, 66620 Nonnweiler. Die daneben vorliegende Zuordnung der Adresse zu Saarbrücken ist damit widersprüchlich. Für die örtliche Einordnung ist deshalb die ausdrücklich dokumentierte Kanzleianschrift in Nonnweiler maßgeblich. Nach den vorliegenden Angaben hat Thönes seine bisherige Bürogemeinschaft verlassen. Seine Berufsbezeichnung wurde ihm in Deutschland verliehen; zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Im Strafrecht geht es um den staatlichen Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, und die damit verbundenen Verfahren. Typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, eine Durchsuchung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche Rolle sie im Verfahren haben und welche Bedeutung ein behördliches Schreiben besitzt. Zur allgemeinen strafrechtlichen Tätigkeit gehören die Einordnung des Tatvorwurfs, die Prüfung des Verfahrensstands und gegebenenfalls die Verteidigung gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten. Welche Aufgaben im Einzelfall übernommen werden, bedarf einer gesonderten Absprache. Der örtliche Bezug zu Saarbrücken ergibt sich aus den im Profil genannten Gerichten und dem Sitz der Rechtsanwaltskammer. Das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken befassen sich unter anderem mit Strafsachen, allerdings mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Ob eines dieser Gerichte für ein konkretes Verfahren zuständig ist, hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab. Die genannten Saarbrücker Stadtteile St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler lassen sich der Kanzleianschrift in Nonnweiler nicht zuordnen. Eine Innenstadtlage in Saarbrücken oder bestimmte Verkehrsverbindungen zur Kanzlei sind daher nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist der aktuelle Kapazitätshinweis wesentlich: Laut Kanzleiwebseite ist Reinhard Thönes voll ausgelastet und kann zurzeit keine neuen Mandate annehmen. Wer das Profil zur ersten Orientierung nutzt, sollte diesen Hinweis vor einer Anfrage berücksichtigen. Als Kontaktwege sind Telefon und E-Mail dokumentiert; die E-Mail-Adresse lautet info@kanzlei-nonnweiler.de. Eine erste Nachricht kann den Anlass, den Verfahrensstand und erkennbare Fristen knapp benennen. Eine Anfrage allein begründet jedoch noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Vor einer persönlichen Anfahrt sollten sowohl die Anschrift als auch eine etwaige Terminmöglichkeit geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Für die räumliche Einordnung der Kanzlei Rechtsanwalt Thönes ist zwischen Nonnweiler und Saarbrücken zu unterscheiden. Während ein Adressfeld Saarbrücken nennt, weist die belegte Kanzleibeschreibung ausdrücklich Mühlenweg 4, 66620 Nonnweiler als Kanzleianschrift aus. Eine Lage in den ebenfalls aufgeführten Saarbrücker Stadtteilen St. Johann, Alt-Saarbrücken oder Dudweiler ist damit nicht belegt. Auch eine Beschreibung als Saarbrücker Innenstadtkanzlei wäre nicht durch die Angaben gedeckt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte daher die Anschrift in Nonnweiler zugrunde gelegt und vorab bestätigt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Die genannten Gerichte, Amtsgericht Saarbrücken und Landgericht Saarbrücken, sind für den strafrechtlichen Schwerpunkt grundsätzlich relevante Gerichtsarten. Am Amtsgericht werden Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; außerdem können dort Strafbefehlsverfahren stattfinden. Das Landgericht verhandelt in erster Instanz insbesondere Strafsachen von höherem Gewicht und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welche gerichtliche Zuständigkeit tatsächlich besteht, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, darunter Tatort, Verfahrensgegenstand und Straferwartung. Aus dem Kanzleisitz in Nonnweiler folgt deshalb keine automatische Zuständigkeit der beiden Saarbrücker Gerichte. Der Sitz der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in Saarbrücken betrifft hingegen die berufliche Aufsicht und ist von der gerichtlichen Zuständigkeit für Strafverfahren zu trennen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer ersten Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Anlass der Anfrage, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Hilfreich sind Angaben dazu, welche Behörde geschrieben hat, ob ein Aktenzeichen vorliegt und ob Termine oder Fristen genannt werden. Vorladungen, Strafbefehle oder Anklageschriften können den Hintergrund verdeutlichen. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Kontaktweg übermittelt werden. Eine Anfrage ist noch keine Zusage der Vertretung; die Mandatsannahme und der Umfang der Tätigkeit müssen gesondert geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich Beschuldigte und Zeugen im Strafverfahren?
- Beschuldigte sind Personen, gegen die sich ein strafrechtlicher Verdacht richtet. Zeugen sollen dagegen Angaben zu eigenen Wahrnehmungen machen, die für die Aufklärung bedeutsam sein können. Mit diesen Rollen sind unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden. Beschuldigte haben insbesondere ein Schweigerecht; für Zeugen können unter bestimmten Voraussetzungen Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen. Welche Bedeutung eine Vorladung hat, hängt auch davon ab, von welcher Stelle sie stammt und auf welcher Grundlage sie erfolgt. Die genaue Verfahrensrolle ist daher ein wichtiger Ausgangspunkt einer anwaltlichen Prüfung.
- Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklageschrift?
- Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im schriftlichen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann. Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig werden. Eine Anklageschrift enthält dagegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft und wird dem Gericht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgelegt. Beide Schriftstücke kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen und können zeitnahen Klärungsbedarf auslösen. Für die allgemeine Einordnung sind insbesondere Inhalt, Zustellungsdatum und beigefügte Belehrungen relevant. Welche Reaktion im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
- Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht verhandelt?
- Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem von der Art des Tatvorwurfs, der zu erwartenden Strafe und besonderen gesetzlichen Zuweisungen ab. Viele Strafsachen werden in erster Instanz vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht beim Amtsgericht verhandelt. Für gewichtigere Strafsachen kann eine Strafkammer des Landgerichts zuständig sein. Daneben entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welcher Ort zuständig ist, richtet sich nach weiteren gesetzlichen Kriterien. Die Wahl einer Kanzlei legt das zuständige Gericht nicht fest.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reinhard Thönes
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4,2 von 5 · 35 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: tnbe.de
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