Veröffentlichtes Profil

Rojda Ersöz

Rechtsanwältin Rojda Ersöz in Bremen – Beratung in Rechtsfragen

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Rojda Ersöz

Utbremer Str. 127, 28217 Bremen

Telefon: +49 421 51422461

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Rojda Ersöz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Rojda Ersöz befindet sich in der Utbremer Str. 127 in Bremen und bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Beschrieben wird ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden im vorliegenden Text nicht genannt. Im Mittelpunkt der beschriebenen Arbeitsweise stehen die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten. Die Kanzlei setzt auf enge Kommunikation, eine transparente Steuerung der Rechtsverfahren und Informationen über jeden Schritt des Verfahrens. Juristische Probleme werden praxisnah und lösungsorientiert angegangen. Auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert, um die Rechte der Mandanten zu verteidigen. Zum beschriebenen Service gehören außerdem die Einhaltung ethischer Regeln und Vertraulichkeitsprinzipien. Die angegebenen Öffnungszeiten reichen von Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr. Am Sonntag ist die Kanzlei geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Rojda Ersöz ist mit ihrer Kanzlei in der Utbremer Str. 127, 28217 Bremen, ansässig. Ihr Profil nennt das Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die Prüfung strafrechtlicher Vorwürfe und die Rechte der Beteiligten im Ermittlungsverfahren, im gerichtlichen Verfahren und gegebenenfalls bei Rechtsmitteln. Für Ratsuchende geht es häufig zunächst darum, ein behördliches Schreiben einzuordnen, den Verfahrensstand zu verstehen und den Anlass einer anwaltlichen Unterstützung zu klären. Welche Tätigkeit im Einzelfall übernommen werden kann, ist Gegenstand der persönlichen Mandatsanfrage. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Auch Fragen zur Stellung als Zeugin, Zeuge oder verletzte Person können strafrechtlichen Bezug haben. Zur allgemeinen Orientierung gehört dabei die Unterscheidung zwischen einem zunächst erhobenen Verdacht und einer gerichtlichen Feststellung. Eine anwaltliche Prüfung befasst sich regelmäßig mit dem konkreten Vorwurf, den verfügbaren Unterlagen und dem bisherigen Ablauf. Fristen und bereits angesetzte Termine sind für die zeitliche Einordnung einer Anfrage besonders wichtig. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt die Bedürfnisse und Erwartungen der Mandantinnen und Mandanten sowie eine enge Kommunikation in den Mittelpunkt. Genannt werden eine transparente Begleitung des Verfahrens und Informationen über dessen einzelne Schritte. Außerdem beschreibt die Kanzlei eine sorgfältige Analyse auch komplexer Sachverhalte sowie die Beachtung ethischer Regeln und der Vertraulichkeit. Für eine erste Besprechung können deshalb neben dem rechtlichen Anlass auch offene Fragen zum Ablauf, zum Informationsaustausch und zu den nächsten organisatorischen Schritten angesprochen werden. Der örtliche Bezug liegt in Bremen. Neben der Kanzleianschrift an der Utbremer Straße gehören Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack zum genannten städtischen Umfeld; eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Für Strafsachen kommen insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen in Betracht, bei bestimmten Rechtsmitteln auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Die konkrete Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Planungsgrundlage. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beginnt mit den im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten. Eine kurze Darstellung des Anliegens, die Bezeichnung vorhandener Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernehmen kann und welche Unterlagen benötigt werden, wird anschließend abgestimmt. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben; sonntags ist die Kanzlei geschlossen. Ein konkreter Gesprächstermin ist gesondert zu vereinbaren.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Rojda Ersöz befindet sich an der Utbremer Str. 127 in 28217 Bremen. Für die räumliche Orientierung ist diese Anschrift maßgeblich; eine Zuordnung zu den ebenfalls genannten Stadtteilen Mitte, Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack ergibt sich aus den Angaben nicht. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw können die aktuelle Verbindung beziehungsweise die Zufahrtsmöglichkeiten anhand der Adresse geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und lassen sich bei Bedarf vor einem Besuch erfragen. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zum amtsgerichtlichen Aufgabenbereich. Das Landgericht führt erstinstanzlich insbesondere Verfahren wegen schwerwiegenderer Tatvorwürfe und entscheidet zudem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist unter anderem mit bestimmten Revisionen und Beschwerden in Strafsachen befasst. Das Arbeitsgericht Bremen entscheidet hingegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs nicht zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, der bekannte Tatvorwurf und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig ein Aktenzeichen sowie Termine oder Fristen. Auch die eigene Rolle im Verfahren, etwa als beschuldigte oder verletzte Person, ist wichtig. Eine kurze, sachliche Übersicht genügt zunächst häufig zur organisatorischen Zuordnung. Auf welchem Weg vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente für eine Prüfung erforderlich sind, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Worin unterscheiden sich eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklage?
Diese Dokumente stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen. Eine polizeiliche Vorladung dient regelmäßig einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren; entscheidend ist unter anderem, in welcher Rolle die Person geladen wird. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann und bei ausbleibendem wirksamen Einspruch rechtskräftig werden kann. Mit einer Anklage legt die Staatsanwaltschaft einen Tatvorwurf dem Gericht zur weiteren Prüfung vor. Daraus folgt noch keine Verurteilung. Für eine anwaltliche Einordnung sind der genaue Inhalt, das Zustellungsdatum und etwaige Fristen von Bedeutung.
Welche Bedeutung hat die Akteneinsicht in einem Strafverfahren?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Stand des Verfahrens. Sie kann beispielsweise Zeugenaussagen, behördliche Vermerke, Gutachten und weitere Beweismittel enthalten. Akteneinsicht ermöglicht es, einen Vorwurf nicht nur anhand einzelner Schreiben, sondern im Zusammenhang mit den erfassten Ermittlungsergebnissen zu betrachten. Für die Verteidigung ist sie deshalb regelmäßig eine wichtige Grundlage. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Eine erste Besprechung kann bereits vor der Akteneinsicht stattfinden; eine belastbare Bewertung kann jedoch zusätzliche Informationen aus der Akte voraussetzen.
Kann eine strafrechtliche Anfrage auch als Zeugin, Zeuge oder verletzte Person sinnvoll sein?
Strafrechtliche Fragen betreffen nicht ausschließlich beschuldigte Personen. Zeuginnen und Zeugen können Klärungsbedarf zu ihrer Verfahrensrolle, zu einer Ladung oder zu gesetzlichen Aussage- und Auskunftsverweigerungsrechten haben. Verletzte Personen können sich allgemein über Beteiligungsrechte, Informationen zum Verfahrensstand oder die Voraussetzungen einer Nebenklage orientieren lassen. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der jeweiligen Rolle und dem Sachverhalt ab. Bei einer Mandatsanfrage sollte diese Rolle daher benannt werden. Ob eine Kanzlei die entsprechende Begleitung übernimmt, ist gesondert zu klären und folgt nicht allein aus der Angabe des Schwerpunkts Strafrecht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rojda Ersöz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Rojda Ersöz: 4,5 von 5 Sternen bei 210 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Rojda Ersöz aus 210 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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