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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher ist Anbieter der Kanzlei Rothenbucher am Taschenpfad 2 in 97076 Würzburg. Die Kanzleiwebseite nennt Familienrecht, Medizinrecht, Patientenverfügung und Vorsorgerecht als Themenbereiche. Außerdem führt sie die Rubriken Anwaltsgebühren sowie Formulare und Dokumente auf. Rothenbucher hat seine Berufszulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland nach deutschem Recht erworben. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg, die zugleich als zuständige Aufsichtsbehörde genannt wird. Als Berufshaftpflichtversicherung ist die Allianz Versicherungs Aktiengesellschaft angegeben. Die Kanzlei nennt Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse als Kontaktdaten. Anfragen können per E-Mail übermittelt werden; ein Online-Kontaktformular steht laut Datenschutzerklärung nicht zur Verfügung. Für eine Antwort ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich, weitere Angaben sind freiwillig. Die übermittelten Daten werden zur Abwicklung und Beantwortung der Anfragen verarbeitet. Zum konkreten Mandantenkreis und zur anwaltlichen Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext keine näheren Angaben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ulrich Rothenbucher ist mit der Kanzlei Rothenbucher am Taschenpfad 2 in 97076 Würzburg ansässig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Auf der Kanzleiwebseite werden darüber hinaus Medizinrecht, Patientenverfügung und Vorsorgerecht als Themenbereiche aufgeführt. Damit stehen rechtliche Fragen im Mittelpunkt, die persönliche Beziehungen, gesundheitliche Entscheidungen und die Gestaltung von Verantwortung betreffen können. Rothenbucher hat seine anwaltliche Berufszulassung in Deutschland nach deutschem Recht erworben und gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Diese ist zugleich die genannte Aufsichtsbehörde. Im Familienrecht suchen Mandantinnen und Mandanten häufig Orientierung zu Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe oder ihrer Beendigung können eine Rolle spielen. Hinter dem Rechtsgebiet stehen deshalb sowohl finanzielle als auch persönliche Fragen. Eine anwaltliche Prüfung kann dazu dienen, die rechtlichen Themen eines Konflikts voneinander abzugrenzen, benötigte Unterlagen zu bestimmen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu erläutern. Welche Fragen im Einzelfall relevant sind, hängt unter anderem von der familiären Situation und bereits bestehenden Vereinbarungen oder Entscheidungen ab. Die zusätzlich genannten Themen Medizinrecht, Patientenverfügung und Vorsorgerecht setzen andere Akzente. Im Medizinrecht können beispielsweise die Aufklärung vor einer Behandlung, die Behandlungsdokumentation oder die zivilrechtliche Verantwortung bei vermuteten Behandlungsfehlern bedeutsam sein. Patientenverfügungen betreffen demgegenüber Festlegungen für medizinische Situationen, in denen eine Person ihren Willen nicht selbst äußern kann. Bei Vorsorgevollmachten geht es um die Befugnis anderer Personen, bestimmte Angelegenheiten zu übernehmen. Welche dieser Anliegen die Kanzlei im konkreten Fall bearbeitet, lässt sich bei einer Anfrage klären. Der örtliche Bezug ist Würzburg mit der Kanzleianschrift am Taschenpfad. Eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Grombühl oder Sanderau ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Würzburg in Betracht. Das Landgericht Würzburg kann insbesondere bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten im Medizinrecht zuständig sein. Wer das Profil auf Anwalt-Seiten.de zur Kontaktaufnahme nutzt, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon, Fax und E-Mail; Anfragen per E-Mail sind ausdrücklich vorgesehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und eine gültige Antwortadresse ermöglichen eine erste Zuordnung. Ein eigenes Online-Kontaktformular bietet die Kanzlei laut Datenschutzerklärung nicht an. Anfahrt und Terminabstimmung sollten anhand der Anschrift beziehungsweise im direkten Kontakt geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
- Amtsgericht Würzburg
- Landgericht Würzburg
Die Kanzlei Rothenbucher befindet sich am Taschenpfad 2 in 97076 Würzburg. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung der Adresse zu Altstadt, Grombühl oder Sanderau. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist daher die konkrete Anschrift maßgeblich, nicht lediglich die Orientierung an einem der genannten Stadtteile. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor und können bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Würzburg relevant. Dort werden durch das Familiengericht bei gegebener Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch Betreuungssachen gehören zu den Aufgaben der Amtsgerichte; sie können Berührungspunkte mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen haben. Das Landgericht Würzburg ist hingegen kein reguläres Eingangsgericht für Scheidungen oder Sorgerechtsverfahren. Bedeutung kann es für zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus dem zusätzlich genannten Medizinrecht erhalten, etwa für Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen wegen behaupteter Behandlungsfehler. Ob das Amtsgericht oder das Landgericht sachlich zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen ab. Die örtliche Zuständigkeit muss auch bei solchen Verfahren gesondert bestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation und das gewünschte Gesprächsthema ausreichend. Im weiteren Verlauf können beispielsweise die Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben oder bestehende Vereinbarungen sollten als solche erwähnt werden, besonders wenn darin Termine oder Fristen genannt sind. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Trennung gemeinsam geregelt?
- Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Familienalltag eng zusammenhängen. Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen, während die elterliche Sorge die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten des Kindes umfasst. Umgang betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Je nach Situation können gesonderte Vereinbarungen oder gerichtliche Verfahren erforderlich sein. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Fragen einzeln zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Absprachen, gerichtliche Entscheidungen oder Gespräche mit dem Jugendamt bestehen.
- Was unterscheidet eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht?
- Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass die betroffene Person ihren Willen nicht mehr selbst bilden oder verständlich äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt dagegen, wer im festgelegten Umfang für die vollmachtgebende Person handeln darf. Beide Instrumente erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und können sich ergänzen. Für eine rechtliche Befassung ist wichtig, welche Lebensbereiche erfasst werden sollen und ob bereits Dokumente existieren. Eine allgemeine Vorlage bildet persönliche Vorstellungen und besondere familiäre Umstände nicht zwangsläufig vollständig ab.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers?
- Hilfreich sind zunächst eine zeitliche Übersicht der Behandlung, die beteiligten Einrichtungen und eine sachliche Beschreibung der vermuteten Abweichung sowie der gesundheitlichen Folgen. Vorhandene Arztbriefe, Befunde, Aufklärungsunterlagen und bisheriger Schriftverkehr können für die spätere Prüfung bedeutsam sein. Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis bedeutet für sich genommen noch nicht, dass ein rechtlich relevanter Fehler vorliegt. Häufig müssen medizinische Abläufe und rechtliche Voraussetzungen getrennt untersucht werden. Bei der ersten Anfrage lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob die angefragte Kanzlei das Anliegen übernimmt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rothenbucher Ulrich
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-rothenbucher.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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