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- Rechtsanwaltskanzlei Kade & Kade
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Aschaffenburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rüdiger Kade wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Kade & Kade in Aschaffenburg im Bereich Team genannt. Die Kanzlei führt Familienrecht, Strafrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht als Rechtsgebiete auf. Ihr Angebot richtet sich an Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die anwaltliche Hilfe benötigen. Als Beispiele nennt sie eine Anklageschrift, Probleme mit der Polizei oder ein Scheidungsverfahren. Die Kanzlei betont die Bedeutung kompetenter Rechtsberatung und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in diesen Phasen. Mit den Informationen auf ihrer Homepage möchte sie eine erste Orientierung ermöglichen. Der Kanzleistandort befindet sich in der Kolpingstraße 3 in Aschaffenburg. Für die Vereinbarung eines Termins soll die Kontaktaufnahme in der Regel telefonisch erfolgen. Eine Kontaktaufnahme per Telefax oder E-Mail ist ebenfalls möglich, wobei die Kanzlei den Erstkontakt per E-Mail aus anwaltlicher Sicht als eher ungünstig bezeichnet. Telefonisch ist sie montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kade-kade.de, kade-kade.de
Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion
Rüdiger Kade wird im Team der Rechtsanwaltskanzlei Kade & Kade in Aschaffenburg geführt. Sein Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb von Familien, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, mehrere miteinander verbundene Themen zu ordnen: die Auflösung der Ehe, mögliche Unterhaltsansprüche, die Vermögensauseinandersetzung oder die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine anwaltliche Besprechung kann dazu dienen, den Sachverhalt zu erfassen und die rechtlichen Fragestellungen voneinander abzugrenzen. Typische Anliegen im Familienrecht sind Fragen zum Trennungsjahr, zum Ablauf eines Scheidungsverfahrens und zum Versorgungsausgleich. Bei Eltern stehen daneben oft das Sorgerecht und die Gestaltung des Umgangs im Mittelpunkt. Auch Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt können eine Rolle spielen. Welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Häufig sind Angaben zur familiären Situation, zu Einkommen und Vermögen sowie bereits vorliegende Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben relevant. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch außergerichtliche Klärungen gehören zum allgemeinen Tätigkeitsfeld. Die Kanzlei befindet sich in der Kolpingstraße 3, 63739 Aschaffenburg. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Aschaffenburg, etwa aus der Innenstadt, Damm oder Schweinheim. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls ansässige Landgericht Aschaffenburg ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verkehrsverbindungen und Parkmöglichkeiten sind den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das eigene Anliegen dem genannten Schwerpunkt zuzuordnen und anschließend die Kanzlei anzusprechen. Nach der Kanzleibeschreibung soll die Terminvereinbarung in der Regel telefonisch erfolgen. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags erreichbar. Telefax und E-Mail sind ebenfalls mögliche Kontaktwege; den Erstkontakt per E-Mail bezeichnet die Kanzlei allerdings als eher ungünstig. Bei der Anfrage können das familienrechtliche Thema und gegebenenfalls bereits laufende Fristen kurz benannt werden. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Landgericht Aschaffenburg
Der Standort der Rechtsanwaltskanzlei Kade & Kade liegt in der Kolpingstraße 3 in Aschaffenburg. Für Rüdiger Kades Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aschaffenburg von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Aschaffenburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Dabei können etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder und die Art des Verfahrens maßgeblich sein. Allein die Wahl einer Kanzlei in Aschaffenburg begründet noch keine örtliche Gerichtszuständigkeit. Das Landgericht Aschaffenburg gehört ebenfalls zur örtlichen Gerichtslandschaft, ist für die typischen familienrechtlichen Anliegen dieses Profils jedoch grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig nicht vom Landgericht, sondern vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt. Für die räumliche Orientierung sind die genannten Aschaffenburger Stadtteile Innenstadt, Damm und Schweinheim Bezugspunkte. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Adresse ermöglicht eine individuelle Planung der Anfahrt aus dem Stadtgebiet und dem Umland. Für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen geprüft werden; bei der Anreise mit dem Pkw gilt dies entsprechend für die Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und das Anliegen. Für eine spätere Besprechung können die Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, der Zeitpunkt der Trennung und bereits vorhandene Vereinbarungen relevant sein. Wenn Unterhalt oder Vermögensfragen betroffen sind, kommen Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen oder Verbindlichkeiten hinzu. Gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Zustellungsdaten erfasst werden, weil Fristen eine Rolle spielen können. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Thema ab und wird bei der Terminabstimmung geklärt.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Fragen zu Kindern automatisch mitentschieden?
- Eine Scheidung regelt nicht automatisch sämtliche Folgen einer Trennung. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Themen, etwa Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, können unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Folgesachen einbezogen werden. Fragen zum Sorgerecht und Umgang bedürfen ebenfalls nicht bei jeder Scheidung einer gerichtlichen Entscheidung. Für eine Mandatsanfrage ist daher eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geklärt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. So lassen sich die verschiedenen rechtlichen Themen zunächst voneinander abgrenzen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und weitere wesentliche Lebensbereiche. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder gegebenenfalls anderen Bezugspersonen. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht. Auch sind Sorge und Umgang rechtlich voneinander zu unterscheiden. Maßgeblich ist bei gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zur aktuellen Wohnsituation und zu vorhandenen Absprachen oder gerichtlichen Beschlüssen hilfreich sein.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen automatisch das Amtsgericht Aschaffenburg zuständig?
- Nein. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regeln und nicht allein danach, wo die beauftragte Kanzlei ihren Sitz hat. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder, der Ehegatten oder anderer Beteiligter entscheidend sein. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Das Landgericht ist für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren nicht das reguläre Eingangsgericht. Für eine erste Zuständigkeitsprüfung sind deshalb das genaue Anliegen, die Wohnorte der Beteiligten und Angaben zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren von Bedeutung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rüdiger Kade
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Kanzlei und Anfahrt
Kolpingstraße 3, 63739 Aschaffenburg
- Montag
- 09:00–13:00, 14:00–17:00
- Dienstag
- 09:00–13:00, 14:00–17:00
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kade-kade.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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