- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Sascha Kühn
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Sascha Kühn berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen seit 1999 in Stuttgart. Im Mittelpunkt stehen eine fundierte rechtliche Einschätzung, eine persönliche Beratung sowie eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene und wirtschaftlich sinnvolle Strategie. Die Kanzlei befindet sich im Stuttgarter Justizviertel, nur wenige Meter von der Haltestelle Olgaeck entfernt. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Internetrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Wohnungseigentümerrecht und Werkvertragsrecht. Hinzu kommen Abmahnungen und deren Abwehr, die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Einzug und die Durchsetzung offener Forderungen. Zum Mandantenkreis gehören unter anderem Architekten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bauherren, Freiberufler, Handwerker, Hausverwaltungen, Künstler, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer. Zur Arbeitsweise gehören die Analyse des jeweiligen Problems und die Darstellung der Lösungsmöglichkeiten sowie ihrer Chancen und Risiken. Seine Mandanten bindet er in jedem Stadium der Vertretung und Beratung in die Entscheidungsfindung ein. Seit 2009 besteht eine Bürogemeinschaft mit Thorwald Ruff.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-kuehn.de
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sascha Kühn berät und vertritt seit 1999 Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Stuttgart. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Strafrecht. Die Kanzlei Rechtsanwalt Sascha Kühn befindet sich in der Blumenstraße 27, 70182 Stuttgart. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die Analyse des rechtlichen Problems und die Darstellung möglicher Lösungswege einschließlich ihrer Chancen und Risiken. Mandantinnen und Mandanten werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Dabei sollen die rechtliche Einschätzung und wirtschaftliche Gesichtspunkte gemeinsam betrachtet werden. Im Verkehrsrecht reichen typische Anliegen von der Regulierung eines Verkehrsunfalls bis zu Streitigkeiten über Schadensersatz und Schmerzensgeld. Häufig geht es darum, wie sich ein Unfall zugetragen hat, welche Schäden dokumentiert sind und welche Positionen gegenüber Beteiligten oder Versicherungen geltend gemacht werden können. Auch Bußgeldvorwürfe, ein drohendes Fahrverbot oder Fragen rund um die Fahrerlaubnis gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Für Privatpersonen kann die persönliche Mobilität im Vordergrund stehen, für Selbstständige und Unternehmen zusätzlich die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs. Welche Fragestellungen tatsächlich relevant sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Das Strafrecht betrifft insbesondere den Umgang mit einem Tatvorwurf und den Ablauf eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens. Berührungspunkte zum Verkehrsrecht bestehen beispielsweise bei Vorwürfen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Allgemein umfasst die anwaltliche Prüfung hier die tatsächlichen Grundlagen, den Verfahrensstand und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift können Anlass für eine Anfrage sein. Aus der bloßen Bezeichnung eines Vorwurfs lässt sich dessen rechtliche Bewertung noch nicht ableiten. Der Kanzleisitz liegt im Stuttgarter Justizviertel im innerstädtischen Umfeld von Stuttgart-Mitte. Die Haltestelle Olgaeck befindet sich laut Kanzleibeschreibung nur wenige Meter entfernt. Damit besteht ein konkreter Bezug zum öffentlichen Nahverkehr; für die Anreise aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch ist die jeweilige Verbindung zu prüfen. Am Standort sind unter anderem das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart für unterschiedliche zivil- und strafrechtliche Verfahren relevant. Sascha Kühn gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an; seit 2009 besteht eine Bürogemeinschaft mit Thorwald Ruff. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage sollte das Anliegen knapp beschreiben, vorhandene Schreiben benennen und erkennbare Termine oder Fristen aufführen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen für die weitere Prüfung benötigt werden. Die Anfrage allein bedeutet noch keine verbindliche Übernahme der Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Sascha Kühn liegt in der Blumenstraße 27 im Stuttgarter Justizviertel und damit im innerstädtischen Umfeld von Stuttgart-Mitte. Als konkreter Orientierungspunkt ist die nur wenige Meter entfernte Haltestelle Olgaeck genannt. Für Besucherinnen und Besucher aus anderen Stadtteilen wie Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch kommt damit grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die innerstädtische Verkehrsführung und die vor Ort verfügbaren Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden; eigene Kanzleiparkplätze sind nicht angegeben. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht sind insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, werden abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amts- oder Landgericht geführt. Gerichtliche Verfahren über Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht. Nicht jede Verkehrsangelegenheit fällt allerdings in die Zuständigkeit der genannten Gerichte: Streitigkeiten mit Fahrerlaubnisbehörden können beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Im Strafrecht verhandelt das Amtsgericht Stuttgart Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit; schwerwiegendere Anklagen können erstinstanzlich vor das Landgericht Stuttgart gehören. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Das Oberlandesgericht Stuttgart übernimmt insbesondere gesetzlich zugewiesene Rechtsmittelverfahren. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Stuttgart ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht typischerweise für Verkehrs- oder Strafsachen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, Beteiligten und dem bisherigen Ablauf der Schadensmeldung hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen sowie bereits vorliegende Schreiben der Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturrechnungen oder ärztliche Unterlagen können je nach Schaden Bedeutung haben. Nicht alles muss bereits vollständig vorliegen, um eine Anfrage zu stellen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Darstellung, welche Unterlagen vorhanden sind und ob bereits Termine oder Fristen mitgeteilt wurden.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Neben einer Geldbuße können je nach Verstoß weitere Folgen vorgesehen sein. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass dadurch grundsätzlich die Fahrerlaubnis selbst erlischt. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis hat dagegen zur Folge, dass die Berechtigung zum Fahren wegfällt; für eine spätere Neuerteilung gelten eigene Voraussetzungen. Solche Fragen können unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten betreffen. Für die Einordnung einer Anfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle und der Verfahrensstand wesentlich.
- Was ist für eine Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Hilfreich sind die genaue Bezeichnung des Vorwurfs, das Aktenzeichen und die Information, welche Behörde oder welches Gericht das Verfahren führt. Außerdem ist relevant, ob eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein anderes Schreiben vorliegt. Mitgeteilte Termine und Fristen sollten in der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Bewertung setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Eine kurze erste Schilderung ersetzt deshalb noch keine umfassende Prüfung des Sachverhalts.
- Können nach einem Verkehrsunfall gleichzeitig zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren entstehen?
- Ja, ein einzelnes Unfallgeschehen kann mehrere rechtlich getrennte Fragen auslösen. Zivilrechtlich geht es etwa um Ersatz von Fahrzeugschäden oder um Schmerzensgeld. Strafrechtlich kann beispielsweise geprüft werden, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Daneben kommen je nach Sachverhalt ein Bußgeldverfahren oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in Betracht. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können parallel laufen. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und Schreiben zu benennen. Ob und wie sich einzelne Feststellungen auf andere Verfahren auswirken, bedarf einer gesonderten rechtlichen Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sascha Kühn
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 19 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Blumenstraße 27, 70182 Stuttgart
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwalt-kuehn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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